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Leistungen

Personalausweis / eID-Karte abholen

Sie möchten Ihren neuen Personalausweis oder eID-Karte beim Bürgerservice abholen, nachdem diese in der Bundesdruckerei hergestellt worden ist.
Vereinbaren Sie hierzu bitte nach Erhalt des PIN-Briefes einen Termin und bringen Ihren bisherigen Personalausweis / vorläufigen Personalausweis / eiD-Karte / ggf. Kinderreisepass zur Abholung mit!

Voraussetzungen

  • persönliche Abholung
    Die Erteilung einer Bevollmächtigung zur Abholung gegenüber einer dritten Person ist ebenfalls möglich. (Vollmacht siehe Formulare und Onlinedienste)
    Achtung: Abholung erst ab 16 Jahren!
    Bei Personen unter 16 Jahren oder Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Personalausweises an den gesetzlichen Vertreter oder rechtlichen Betreuer.
  • Haben Sie Ihren PIN-Brief schon erhalten?
    (Gilt nur für Antragsteller ab vollendetem 16. Lebensjahr)
    Die postalische Zustellung des PIN-Briefes erfolgt, bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen. Bringen Sie den PIN-Brief bitte nicht zur Abholung mit - für die Aushändigung wird er nicht benötigt - sondern verwahren Sie ihn an einem sicheren Ort. Sollten Sie den PIN-Brief nach ca. vier Wochen noch nicht erhalten haben, informieren Sie sich bitte in Ihrem Bürgeramt.
    Die Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes muss vom Antragsteller selbst mit seiner Unterschrift bestätigt werden.

Verfahrensablauf

Nach der Herstellung des Personalausweises bei der Bundesdruckerei in Berlin erhalten Sie einen Brief mit Informationen über Ihren Personalausweis bzw. eID-Karte und die Online-Ausweisfunktion. (Gilt nur für Antragsteller ab vollendetem 16. Lebensjahr)

Der PIN-Brief enthält diese wichtigen Informationen für Sie:

  • Ihre fünfstellige Aktivierungs-PIN (auch Transport-PIN genannt)
  • Ihr Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion und für das Vor-Ort-Auslesen
  • Ihre Entsperrnummer (PUK)


Diese Informationen dürfen nur Ihnen bekannt sein.
Bitte bewahren Sie daher Ihren PIN-Brief sicher auf.

Bei der Aushändigung des Ausweises müssen Sie schriftlich erklären, dass Sie den PIN-Brief erhalten haben. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren wird die Funktion automatisch vor Aushändigung des Ausweises ausgeschaltet.

Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht, die Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

Der bisherige Personalausweis / eID-Karte muss bei der Abholung eingezogen werden, falls dies nicht schon bei der Antragstellung erfolgt ist. Wenn Sie es wünschen, kann Ihnen der bisherige Personalausweis / eID-Karte entwertet überlassen werden.


Hinweis:
Befindet sich der PIN-Brief im Bürgerservicezentrum oder der Empfang des PIN-Briefes kann nicht bestätigt werden, ist die Aushändigung an eine bevollmächtigte Person nicht möglich.

Fristen

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Erforderliche Unterlagen

  • Bisheriger Personalausweis / eID-Karte
    soweit er vom Bürgerservice noch nicht entwertet wurde und er auch nicht in Verlust geraten ist.
  • ggf. vollständig ausgefüllte Abholvollmacht
    Bitte machen Sie nur im Ausnahmefall von der Möglichkeit Gebrauch, wenn sie längere Zeit an der persönlichen Abholung Ihres neuen Personalausweises / eID-Karte gehindert sind (z.B wegen Krankheit oder Abwesenheit).

Kosten

keine

Hinweise

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 11.03.2022 freigegeben.