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Freiburg-Pass
Der Gemeinderat der Stadt Freiburg hat am 18.12.2007 die Einführung des Freiburg-Passes zum 1. Februar 2008 beschlossen.
Der Freiburg-Pass soll durch kostenlose und deutlich ermäßigte Angebote den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Freiburg, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) oder Leistungen der Sozialhilfe beziehen, die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Stadt ermöglichen. Durch die Bündelung von Ermäßigungen in einem Pass werden die Möglichkeiten von Vergünstigungen transparenter und der Zugang zu Institutionen niederschwelliger.
Bürgerinnen und Bürger die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, wenden sich an den Empfang im Amt für Migration und Integration.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Arbeitslosengeld II-Hilfeempfängerinnen und -empfänger beantragen den Freiburg-Pass über die Kundentheke im Jobcenter Freiburg. Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, beantragen den Freiburg-Pass über das Amt für Soziales und Senioren, Empfang oder Telefon 0761/201-3507.
Verfahrensablauf
Der FreiburgPass kann persönlich, telefonisch oder formlos schriftlich beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Sonstiges
Interessierte Organisationen und Unternehmen sind dazu aufgerufen, sich am Freiburg-Pass zu beteiligen und Ermäßigungen in Ihren Organisationen anzubieten. Dadurch leisten Sie einen wertvollen Beitrag für das soziale und kulturelle Miteinander in der Stadt.
Für Rückfragen steht Ihnen der RUNDE TISCH zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg per Mail und im Amt für Soziales und Senioren, Frau Kulig per Mail (Manuela.Kulig@stadt.freiburg.de) 0761 / 201-3969 oder Frau Hänßel (Ulrike.Haenssel@stadt.freiburg.de) 0761 / 201.3968 zur Verfügung.
Die bereits bestehenden Vergünstigungen im Rahmen des Freiburg-Passes sind als aktuelle Angebotsliste abrufbar.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 31.08.2020 freigegeben.