Home Service Service A-Z
Leistungen

Zuschüsse für die Jugendarbeit beantragen

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse für die Jugendarbeit.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 5 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Es müssen mindestens 5 jugendliche, aktive Mitglieder im Verein sein.

Verfahrensablauf

Der antragstellende Verein stellt einen formlosen Antrag an das Sportereferat ODER macht einen entsprechenden Vermerk auf dem Bestandserhebung-Formular, das Anfang des Jahres vom Sportreferat dem Verein zugesandt wird.

Fristen

Der Antrag muss innerhalb des Kalenderjahres gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

-

Kosten

-

Bearbeitungsdauer

Der Antrag muss innerhalb des Kalenderjahres gestellt werden.

Hinweise

Der Verein muss eine Vereinbarung mit der Stadt Freiburg als Träger der Jugendhilfe nach § 72 a Abs. 4 SGB abgeschlossen haben.

Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses muss mit Hilfe des Formulars bestätigt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 14.04.2021 freigegeben.