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Leistungen

Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen, dürfen Sie diese nur an Orten aufstellen, die dafür geeignet sind. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes.

Achtung: Wenn Sie eine Spielhalle eröffnen wollen, brauchen Sie dafür eine gesonderte Erlaubnis für Spielhallen.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Geldspielgeräte dürfen nur aufgestellt werden in

  •  Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in Beherbergungsbetrieben
  •  Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder
  •  Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten vermittelt.


In Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes dürfen höchstens drei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden.

Bei den aufgestellten Geräten muss durch ständige Aufsicht und durch zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen an den Geräten die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sichergestellt werden.

Verfahrensablauf

Durch Abgabe des beigefügten ausgefüllten Antragsformulars können Sie einen Antrag auf Erteilung der Bestätigung stellen.

Hierfür müssen Sie einen Nachweis der Aufstellerlaubnis vorlegen. Ggf. vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin vor Ort, um die Geeignetheit des Aufstellortes zu überprüfen.

Fristen

unbefristet

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular Geeignetheitsbestätigung

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuellen Gebührensatzung der Stadt Freiburg.

Hinweise

Tipp:

  • Rückfragen vor Antragstellung telefonisch klären
  • Antragstellung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 22.11.2021 freigegeben.