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Leistungen

Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (DÜD) - Aufnahme bei vorübergehender Tätigkeit beantragen (Dolmetscher, Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten)

Sie können als Dolmetscher oder Dolmetscherin mit Niederlassung in einem anderen EU-/EWR-Staat Ihre Tätigkeit in Baden-Württemberg vorübergehend und gelegentlich ausüben. Das gilt auch für Urkundenübersetzer oder Urkundenübersetzerinnen. Sie können sich ohne allgemeine Beeidigung in das "Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer" eintragen lassen.

Wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates oder Schweiz sind oder in einem dieser Staaten Ihre berufliche Niederlassung oder Ihren Wohnsitz haben, können Sie sich auch in Baden-Württemberg beeidigen lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Verfahrensbeschreibungen

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: