Leistungen
Wohnraum - Städtische Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum beantragen
Die Stadt Freiburg im Breisgau unterstützt junge Familien mit Kindern um den Erwerb eines familiengerechten Eigenheimes zu ermöglichen und eine dauerhafte Perspektive in der Stadt zu vermitteln.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- Das zu fördernde Objekt muss im Gemeindegebiet der Stadt Freiburg i.Br. liegen.
- Der förderungsberechtigte Personenkreis entspricht dem des jeweils aktuellen Landeswohnraumförderungsadprogramms Baden-Württemberg.
- Die Einkommensgrenze (Eigentumsförderung des jeweils gültigen Landeswohnraumförderungsprogramms) darf nicht überschritten werden.
Verfahrensablauf
Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Formularen zu stellen. Diese sind beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg, oder unter Formulare\OnlineDienste erhältlich.
Erforderliche Unterlagen
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsformular unter Formulare\OnlineDienste.
Kosten
Die Förderung besteht in der Gewährung eines bis zu 3%igen Zuschusses (wahlweise ergänzend zur laufenden Zinszahlung oder einmalig zur Eigenkapitalerhöhung) für Darlehen, die duch vorrangige zu Lasten des zu fördernden Objektes eingetragen grundpfandrecht im Grundbuch gesichtet sind und nicht bereits anderweitig gefördert werden.
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Gewährung einer städtischen Förderung für eigengenutzten Wohnraum bei nicht geförderten (Ergänzungs-)Darlehen
- Antrag auf Auszahlung des einmaligen Eigenheimzuschusses
- Richtlinien der Stadt Freiburg über die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum
- Antrag auf Auszahlung des städtischen Zinszuschuss
- Antrag zur Überprüfung auf Weitergewährung des städtischen Zinszuschusses
- Antragsunterlagen zum Antrag auf einen städtischen Zinszuschuss
- Verdienstbescheinigung Wohnraumförderung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Feiburg hat ihn am 01.05.2009 freigegeben.