Zensus 2022 - Portal für Erhebungsbeauftragte

FAQ für Erhebungsbeauftragte

Sie haben Fragen zur Arbeit als Erhebungsbeauftragte_r oder zum Ablauf der Erhebung? Hier finden Sie eine Sammlung der wichtigsten Fragen und Antworten. Falls Sie eine Frage haben, die Sie nicht in dieser Tabelle finden, schreiben Sie uns gerne eine Mail oder rufen Sie uns an. Wir werden das FAQ laufend ergänzen. Viele Informationen finden Sie zudem auf der Seite Zensus2022.de.

Themenübersicht

FAQ

Thema Fragen
Antworten
Aufwandsentschädigung Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung für EB? Die sogenannte Aufwandsentschädigung ist steuerfrei und beläuft sich voraussichtlich auf etwa 800 bis 1000 Euro (hängt von der Anzahl und der Art der durchgeführten Interviews ab; die Teilnahme an der Schulung sowie das Abholen und Zurückbringen der Unterlagen werden mit einem Pauschalbetrag vergütet). Eine Übersicht über die Berechnung der Aufwandsentschädigungen finden Sie hier.
Aufwandsentschädigung Muss das eigene Vorgehen notiert und eingereicht werden um die Vergütung zu erhalten oder wird das automatisch geregelt?  Die Berechnung der Vergütung nach der Erfassung der zurückgegebenen Mantel - und Haushaltsbogen in der EHST. Sie erhalten dann eine schriftliche Übersicht über die Vergütung von uns. In dieser werden Sie zusätzlich gebeten, die Aktualität Ihrer Bankverbindung zu überprüfen.
Aufwandsentschädigung Werden mir Fahrtkosten für die Befragung erstattet? Alle Erhebungsbeauftragten erhalten eine Pauschale für die Schulung sowie für eventuelle Fahrt- und Telefonkosten (siehe unser Vergütungskonzept). Darüber hinaus ist eine Erstattung von Fahrtkosten nicht vorgesehen. Wir achten bei der Einteilung der Erhebungsbezirke darauf, dass die zu befragenden Haushalte vom eigenen Wohnort aus gut zu erreichen sind (ein Einsatz im eigenen Wohngebiet ist allerdings aus Datenschutzgründen nicht möglich) und die Distanzen zwischen den Adressen so gering wie möglich sind. Wir gehen somit davon aus, dass die Befragung zum größten Teil zu Fuß oder mit dem Fahrrad erfolgen kann.
Aufwandsentschädigung Wann erfolgt die Überweisung der Aufwandsentschädigung? Die Überweisung kann erst erfolgen, wenn alle ausgefüllten und vollstädigen Unterlagen zurück an die Erhebungsstelle gebracht wurden. Voraussichtlich wird die Auszahlung im August oder September 2022 stattfinden. Gegebenenfalls kann im Laufe der Erhebung bereits eine Teilauszahlung stattfinden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt bereits Unterlagen an die Erhebungsstelle zurückgegeben wurden.
Auskunftspflicht Muss immer gefragt werden, wie lange eine Person schon an einer Anschrift wohnt? Nein. Wenn die angetroffenen Personen noch einen weiteren Wohnsitz haben und nur für 6 Monate (weiterer Wohnsitz in Deutschland) oder 3 Monate (weiterer Wohnsitz im Ausland) an der Adresse wohnen, sind sie nicht auskunftspflichtig. Wir gehen allerdings davon aus, dass Sie diese Personen im Gespräch auf ihren vorübergehenden Aufenthalt hinweisen wird. Sie müssen nicht bei jeder Befragung aktiv danach fragen. Nach der Vorstellung (mit EB-Ausweis) und der Frage, ob die Rechtsgrundlagen angekommen sind (Terminankündigungsschreiben) starten Sie direkt mit der Frage "Wie viele Personen haben am 15. Mai in dieser Wohnung gewohnt".
Auskunftspflicht Woher weiß man, dass in einem Haushalt z. B. Saisonarbeiter_innen leben oder ob es sich um ein Winterquartier handelt, wenn man bei der Vorbegehung nicht klingelt? Wenn dies der Fall ist, zeigt sich das erst bei dem Befragungstermin. Sie müssen allerdings nicht jeden Haushalt explizit danach fragen. Erst wenn die Auskunftspflichtigen im Gespräch erwähnen, dass Sie nicht dauerhaft an der Adresse wohnen, können Sie durch weitere Fragen herausfinden, ob es sich bei der Adresse um ein Haushalt von Saisonarbeiter_innen oder ein Winterquartier handeln könnte.
Befragung Wie erkenne ich, ob an einer Anschrift eine zusätzliche Ziel-2-Befragung durchgeführt werden muss (Online- bzw. Papierfragebogen)?  Auf den Mantelbögen und Haushaltsbögen befindet sich die Information in dem Feld "Zusätzliche Personenbefragung: ja/nein". Außerdem finden sich an vielen Stellen auf den Materialien die Kürzel HH-1 und HH-2 bzw. WH-1 und WH-2. Wenn eine 1 am Ende steht, wird nur der Kurzfragebogen an der Haustür durchgeführt (bzw. wenn nicht alle Informationen bekannt auch ein Ziel-1-Online bzw. -Papierfragebogen). Steht eine 2 am Ende, wird immer auch eine Ziel-2-Befragung durchgeführt. Fall Sie nicht gesondert bei der Ausgabe darauf hingewiesen wurden, sind Ihnen bei der Haushaltsstichprobe nur Ziel-2-Anschriften (HH-2) zugewiesen worden und bei der Wohnheimsbefragung nur Ziel-1 (WH-1).
Befragung Wie erkenne ich, ob ich die ganze Anschrift befrage oder die Anschrift auf mehrere EB aufgeteilt ist? Auf den Mantelbögen, Haushaltsbögen und der Erhebungsliste befindet sich das Feld "Zu befragen:". Steht hier "Vollständiger Erhebungsbezirk" wird die Adresse von Ihnen alleine komplett erhoben. Stehen dort andere Informationen (z.B. Stockwerksangaben, Teile des Gebäudes, etc.) dürfen Sie nur den angegebenen Bereich befragen. Der Rest ist in der Regel einem_einer anderen EB zugeordnet.
Befragung Warum sind in der Personenerhebung persönliche Interviews notwendig? Bei der Personenerhebung werden nur wenige Merkmale im persönlichen Interview durch EB erfragt. Alle weiteren Angaben können selbstständig, i d R über den Online-Fragebogen, getätigt werden. Die kurze persönliche Befragung ist erforderlich um den Qualitätszielen des Zensus für eine realitätstreue Ermittlung der Einwohnerzahl gerecht zu werden. Es hat sich gezeigt, dass die Frage nach den zählungsrelevanten Personen in vielen Konstellationen nicht einfach zu beantworten ist (bspw. Au-Pair, Studierende im Auslandsaufenthalt, Wochenendpendler) – daher wird der persönliche Kontakt zur Klärung dieser Frage für erforderlich gehalten.
Befragung Können die Auskunftspflichtigen von mir eine Bestätigung verlangen, dass sie an der Befragung teilgenommen haben? Nein, es ist nicht vorgesehen, dass die Auskunftspflichtigen eine Bestätigung über die Teilnahme an der Befragung oder die erteilten Antworten durch die Erhebungsbeauftragten erhalten. Die Betroffenenrechte nach der DS-GVO (z.B. Recht aus Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO) sind auf der Rechtsbelehrung erläutert. Ansprechpartner ist hier aber immer die Erhebungsstelle, nicht die Erhebungsbeauftragten.
Befragung Wie muss eine Wohnung erhoben werden, in die sich der_die Anwohner_in laut Nachbar_innen kaum aufhält und nur selten den Briefkasten leert? Bitte werfen Sie dennoch eine Termiankündigungskarte und ggf. eine Zweitankündigungskarte ein. Der Haushalt kann dann Kontakt zu Ihnen oder zur Erhebungsstelle aufnehmen und einen Termin für die Befragung vereinbaren oder in Ausnahmefällen auch telefonisch Auskunft geben.
Befragung Was mache ich, wenn ich herausfinde, dass am Stichtag andere/weitere Menschen in einem Haushalt gewohnt haben? Die Auskünfte, die Sie abfragen, beziehen sich immer auf die Situation am 15.05.2022. Wenn also Personen nach dem 15.05. ausgezogen sind, sind sie dennoch auskunftspflichtig. Wenn eine einzelne Personen eines Haushalts ausgezogen sind, können Sie die Informationen über die noch vor Ort lebenden Haushaltsmitglieder abfragen und diesen ggf. einen zusätzlichen Selfmailer mit IDEV-Kennungen übergeben, damit die weiteren Auskünfte von der auskunftspflichtigen Person online gegeben werden können. Erfahren Sie, dass ein ganzer Haushalt ausgezogen ist, notieren Sie sich alle Informationen (Name und idealerweise neue Adresse), die Sie herausfinden können auf dem Mantelbogen, damit wir diese beim anschließenden postalischen Verfahren berücksichtigen können.
Befragung Was kann ich tun, wenn eine auskunftspflichtige Person mitteilt, dass sie länger abwesend ist und die Befragung deshalb nicht vor Ort durchführen kann? Falls es für die Auskunftspflichtigen gar keine Möglichkeit gibt, Sie persönlich an Ihrer Haustür anzutreffen, können Sie in Ausnahmefällen auch eine kurze Befragung über das Telefon anbieten. Dazu gehen Sie genau wie bei der persönlichen Befragung vor Ort alle Fragen des Haushaltsfragebogens durch. Sollte bei dem betroffenen Haushalt eine Ziel-2-Befragung vorgesehen sein, können Sie die Zugangsdaten für die Onlinebefragungen (oder den Papierfragebogen) nach Absprache mit den Auskunftspflichtigen in den Briefkasten des Haushalts werfen, oder - sollte die Person in der Zeit keinen Zugriff auf den Briefkasten haben - anbieten, die IDEV-Zugangsdaten telefonisch an die auskunftspflichtige Person weiterzugeben.
Befragung Was passiert, wenn die Leute die Online-Befragung nicht machen (vergessen/keine Lust)? Für die EB ist die Arbeit mit der Übergabe der IDEV-Kennung getan. Die weitere Durchsetzung der Auskunftspflicht fällt in den Aufgabenbereich der EHST.
Befragung Darf eine minderjährige Person oder eine Person, die nicht zum Haushalt gehört, Hilfestellungen leisten und für die Auskunftspflichtigen stellvertretend Auskuft geben? Hilfeleistungen sind grundsätzlich kein Problem, so lange die auskunftspflichtige Person anwesend und damit einverstanden ist. So könnte z.B. auch eine minderjährige Person für Ihre Elternteile die Befragung übersetzen.
Befragung Was zählt als ein Haushalt? In der Haushaltsstichprobe sind Haushalte meist klar voneinander zu unterscheiden: In einem Haus mit mehreren Wohnungen ist jede Wohnung in der Regel ein Haushalt mit eigenem Briefkasten, Klingelschild, etc. Bei Studierendenwohnheimen kann die Bezeichnung "Haushalt" schon unklarer wirken: Häufig haben Studierende einen eigenen Briefkasten und eine eigene Klingel, teilen sich aber Wohnräume/Küchen mit anderen Studierenden. Hier entscheiden letztendlich Sie, ob es sich um einen größeren Haushalt handelt oder jede Person einen eigenen Haushalt ausmacht. In der Regel lässt sich aber sagen: Wenn Essens- und/oder Wohnräume gemeinsam genutzt werden, handelt es sich um einen gemeinsamen Haushalt und die Bewohner_innen können für ihre Mitbewohner_innen Auskunft geben.
Hinweis: Auch wenn Sie schon für jedes Haushaltsmitglied eine eigene Terminankündigungskarte eingeworfen haben, können Sie diese Personen immer noch als ein zusammen gehörenden Haushalt befragen - schließlich ist gerade bei Studierendenwohnheimen von außen oft nicht erkennbar, welche Studierende in einer WG zusammen wohnen.
Befragung Die Auskunftspflichtigen an Ziel-1-Anschriften (z.B. WH-1) müssen ja keine weiteren Fragen online beantworten. Warum habe ich trotzdem Selfmailer (IDEV-Zugangsdaten) und Papierfragebögen bekommen? In der Regel erfahren Sie alle benötigten Informationen für die Befragung vor Ort von einer oder mehreren Personen des Haushalts. In diesem Fall werden die Selfmailer und Papierfragebögen nicht benötigt. Wenn allerdings dem befragten Haushaltsmitglied nicht alle Daten von einer_einem Mitbewohner_in bekannt ist, kann für diese Person ein Online- bzw. Papierfragebogen übergeben werden. Das gleiche ist der Fall, wenn eine Person darauf besteht, nicht alle Angaben der_dem EB gegenüber zu machen. Bitte füllen Sie trotzdem alle Daten aus, die Ihnen bereits bekannt sind - insbesondere den Vor- und Nachnamen!
Befragung Wie muss eine Wohnung erhoben werden, die gerade renoviert wird und daher unbewohnt ist?  Wenn die Wohnung auch am 15.05. leer war, dann kann das so auf dem Haushaltsbogen vermerkt werden. 
Bewerbung als Erhebungsbeauftrage_r Muss ich bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als EB zu arbeiten? Ja, um als EB beim Zensus eingesetzt zu werden müssen Sie:
 mindestens 18 Jahre alt sein,
 gut zu Fuß unterwegs sein,
 ein sicheres Auftreten und Spaß am Umgang mit Menschen haben,
 bereit sein, während der Schulung und der Erhebung eine medizinische Maske zu tragen und für die Schulung ggf. einen 2G-Nachweis zu erbringen (je nach aktueller Lage),
 telefonisch* und per Mail erreichbar sein
 sowie sicher mit einem PC umgehen können.
Falls Sie in einem sensiblen Bereich arbeiten (z.B. Steuerverwaltung, Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Bußgeldstelle, Jugendamt, Bau- und Sozialamt, polizeilicher Vollzugsdienst, Finanzbeamt_innen), bei dem ein Interessenskonflikt zu der Arbeit als Erhebungsbeauftragte_r bestehen könnte, kann dies einen Einsatz beim Zensus 2022 ausschließen. Dies wird von uns im Einzelfall geprüft. Für Interessierte, die zwar in diesen Bereichen arbeiten, aber keinen Kontakt zu tatsächlichen Personendaten haben (beispielsweise Mitarbeiter_innen der Pforte), ist ein Einsatz im Regelfall unproblematisch.

* für Terminvereinbarungen müssen Sie in von Ihnen festgelegten Zeiten auch für Auskunftspflichtige erreichbar sein (für eventuelle Terminabsprachen). Ihre private Telefonnummer wird aber ausschließlich der Erhebungsstelle bekannt sein und unter keinen Umständen an auskunftspflichtige Bürger_innen oder sonstige Dritte weitergegeben. 
Bewerbung als Erhebungsbeauftrage_r Ist es möglich, an zwei Erhebungsstellen gleichzeitig tätig zu sein (Stadt Freiburg und weitere Kommune / ein Landkreis)? Ja, das ist prinzipiell möglich, allerdings aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands bzw. der Fahrzeit zwischen den Gemeinden nicht unbedingt sinnvoll. Wenn Sie gerne eine größere Anzahl an Haushalten befragen möchten, können Sie sich gerne bei uns melden. Dann werden wir versuchen, Ihnen eine größere Menge an Auskunftspflichtigen zuzuweisen. Falls Sie dennoch vorhaben, noch bei einer weiteren Erhebungsstelle zu arbeiten, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.
Corona Was bedeutet "kontaktarme Erhebung"? Aufgrund der aktuellen Situation wird der Zensus 2022 so kontaktarm wie möglich verlaufen. Die Erhebungsbeauftragten werden zunächst eine Terminankündigung in die Briefkästen der ihnen zugeteilten Haushalte einwerfen. Die Befragung wird dann an der Haustür bzw. Wohnungstür erfolgen - ein Betreten des Haushaltes ist nicht notwendig. Von den Erhebungsbeauftragten werden dann nur einige Kernmerkmale (die sogenannten Ziel-1-Merkmale: Name, Geburtsdatum, Geschlecht...) von allen Haushaltsmitgliedern erfasst. Befragt werden muss allerdings in der Regel nur eine Person, die stellvertretend Auskunft für ihre Haushaltsmitglieder gibt. Der umfangreichere Teil der Befragung, in der auch nach der Wohnsituation, Ausbildung oder Beruf gefragt wird, wird von den Auskunftspflichtigen selbstständig online oder auf einem Papierfragebogen ausgefüllt. Eine Erhebung dieser Merkmale durch die Erhebungsbeauftragten ist nur in Ausnahmefällen nötig. Während der gesamten Erhebung können Abstände gewahrt werden und Ihnen werden medizinische Masken durch die Erhebungsstelle gestellt.
Corona Muss ich bei der Erhebung eine Maske tragen? Wir empfehlen Ihnen bei der Erhebung eine Maske zu tragen (im Idealfall eine FFP2-Maske). Verpflichtet sind Sie dazu nicht, allerdings müssen Sie sich bei der Begehung an das Hausrecht halten. Das bedeutet: Wenn in einem Gebäude Maskenpflicht gilt oder Sie von einer Person mit Hausrecht gebeten werden, eine Maske aufzusetzen, müssen Sie die dort auch tragen. Damit die Auskunftspflichtigen sich bei Zensus-Befragung sicher fühlen, bitten wir Sie dennoch die Maske gerade in Innenräumen immer zu tragen und stets genug Abstand zu den Auskunftspflichtigen zu halten. (siehe auch unser Hygienekonzept)
Erhebungsbezirke Ich habe mich mit einer anderen Person zusammen angemeldet (Familienmitglied, Freund_innen...). Können wir die zugewiesene Arbeit unter uns aufteilen? Nein, das ist nicht möglich. Die Erhebungsbeauftragten sind verpflichtet, nur die ihnen zugewiesenen Erhebungsbezirke zu befragen. Ein Austausch der Anschriften unter Erhebungsbeauftragten sollte nicht stattfinden. Sollte der Fall eintreten, dass Sie einen Teil der Ihnen zugewiesenen Erhebungsbezirke nicht befragen können, nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.
Krankheit Was tue ich, wenn ich bereits Befragungstermine übergeben habe und dann krank werde? Wenn Sie uns rechtzeitig darüber informieren, können wir bei den betroffenen Haushalten einen kurzen Informationsflyer einwerfen, dass der Termin abgesagt wurde. Dafür kontaktieren Sie uns am besten telefonisch, damit Sie uns schildern können, bei welchen Haushalten Sie die Terminankündigungen eingeworfen haben. Später können Sie dann wieder neue Terminankündigungen einwerfen. Sollten Sie dafür neues Material benötigen, stellen wir Ihnen das natürlich zur Verfügung.
Material Wenn die Anzahl der Nummern auf der Mantelbogeninnenseite nicht ausreichen, soll dann ein Extra-Blatt beigefügt werden? Dafür können die beigelegten Blanko-Innenseiten verwendet werden. 
Material Wofür ist die Namensliste da? Kann ich von der Namensliste auf die Anzahl der Haushalte vor Ort schließen? Die Namensliste ist mit Vorsicht zu behandeln, da hier der Stand von November 2021 dargestellt wird. Außerdem wird jeder Nachname nur einmal dargestellt und sie gibt keinen Rückschluss auf die Anzahl der Haushalte. Schließlich kann ein 5-Personen Haushalt sowohl mit einem als auch mit 5 Namen (z.B. WGs) auf dem Bogen auftauchen.
Wenn mehrere Erhebungsbeauftrage sich eine Adresse teilen, stehen auf den Bögen trotzdem immer die Namen der gesamten Anschrift drauf.
Der einzige Zweck der Namensliste ist es, größere Abweichungen festzustellen - etwa wenn auf der Namensliste 20 Namen stehen, Sie aber nur 5 Namen an den Klingelschildern finden, könnte das ein Hinweis darauf sein, dass das Haus über einen zweiten Eingang verfügt.
Ansonsten können Sie die Liste ignorieren und einfach alle an der Adresse (oder dem Ihnen zugeordneten Teil der Adresse) vorgefundenen Personen befragen.
Material WH/GU: Was soll ich mit den Zusatzangaben auf dem Mantelbogen (WH) der Erhebungsliste (GU) anfangen? Die Zusatzangaben können wichtige Informationen zu der Anschrift enthalten: Kontaktpersonen, Lagebesonderheiten, Zugangsregelungen…
Diese sind dazu gedacht, Ihnen bei der Befragung zu helfen.
Material Was wenn bei einer Anschrift die Anzahl von Namensliste/Bezirkskarte stark abweicht?  Grundsätzlich sind mehr Personen besser, als weniger. Wichtig ist es bei Großanschriften immer auf den Punkt „Zu befragen“ zu achten, der sich auf dem Mantelbogen befindet. Hier steht, ob die Anschrift zwischen mehreren EB aufgeteilt wurde. Wenn die Zahl der erwarteten APs deutlich von der Anzahl an Personen, die Sie vor Ort antreffen abweicht, kontaktieren Sie bitte die Erhebungsstelle, damit wir die Differenz gemeinsam aufklären können.
Material Was bedeuten die Zahlen und Spalten auf dem Haushaltsbogen? Jede Spalte steht für eine_n Auskunftspflichtigen. Das heißt, Sie gehen bei der Befragung zunächst die erste Spalte, dann die zweite, usw. durch. Die Zahlen stehen jeweils für die verschiendenen Antwortmöglichkeiten, können von Ihnen aber auch einfach ignoriert werden.
Versicherung Bin ich bei meiner Tätigkeit durch die Stadt versichert? Während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Zensuserhebungsstelle sind Sie durch die Stadt Freiburg sowohl in der kommunalen Unfall- als auch Haftpflichtversicherung versichert. Sollte sich bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit ein Unfall ereignen oder Schäden gegenüber Dritten entstehen, melden Sie den Vorfall bitte schnellstmöglich an die Erhebungsstelle.
Vorbegehung Ist es bei Studierendenwohnheimen sinnvoller vorher die Leitung zu kontaktieren? Ja, eine vorherige Kontaktaufnahme ist in jedem Fall sinnvoll, da die Leitung dadurch über die Befragung informiert ist und daraufhin dann gegebenfalls auch Fragen von Bewohner_innen beantworten kann. Gleichzeitig gibt die Kontaktaufnahme der Leitung die Gelegenheit, Sie über Zugangsbeschränkungen oder Besonderheiten des Hauses zu informieren.
Zeitaufwand Wie viel Zeit muss ich für meine Tätigkeit einplanen? Da die Dauer der Tätigkeit sehr von der eigenen Zeiteinteilung, der Anzahl der übernommenen Haushalte bzw. Auskunftspflichtigen und der Beschaffenheit der übergebenen Erhebungsbezirke abhängt, lässt sich hierauf keine eindeutige Antwort geben. Wir gehen allerdings davon aus, dass die Tätigkeit in wenigen Tagen abgeschlossen werden kann. Wird die Tätigkeit beispielsweise abends nach der Arbeitszeit eines Vollzeitjobs ausgeübt, wird der Befragungszeitraum entsprechend länger.
Zensus allgemein Welche Daten liefert der Zensus? Die Ergebnisse des Zensus liefern folgende Informationen:

aktuelle Bevölkerungszahlen
Daten zur Demografie, das heißt Alter, Geschlecht oder zum Beispiel Staatsbürgerschaft der Einwohner_innen
Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote

Die Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohner_innen zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen und auf dieser Website veröffentlicht.
Mit der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und der Vollerhebung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften werden im Zensus zwei Ziele verfolgt. Zum einen die Qualitätssicherung der amtlichen Einwohnerzahl, indem Über- und Untererfassungen aufgedeckt und so Karteileichen und Fehlbestände im Datenbestand ermittelt werden. Zum anderen ermöglicht die Haushaltsstichprobe die Erhebung weiterer Merkmale, die nicht oder nicht hinreichend verlässlich in den Melderegistern enthalten sind. Diese Strukturdaten über die Bevölkerung dienen als Grundlage für politische Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf den Gebieten Bevölkerung, Wirtschaft, Soziales, Wohnungswesen, Raumordnung, Verkehr, Umwelt und Arbeitsmarkt.
Zensus allgemein Wie unterscheiden sich die Erhebungsteile voneinander? Die von der Stadt Freiburg geschulten Erhebungsbeauftragten werden in zwei verschiendenen Erhebungsteilen eingesetzt: Der Stichprobenerhebung der Bevölkerung ("Haushaltestichprobe") und der Vollerhebung der Bevölkerung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Bei der Haushaltestichprobe werden alle Haushalte befragt, die an zufällig ausgewählten Adressen wohnen. Wohnheime zeichnen sich dadurch aus, dass die Bewohner_innen im Gegensatz zu Gemeinschaftsunterkünften über eine eigene Haushaltsführung verfügen (z.B. Studierendenwohnheime). Da hier die Daten der Melderegister allerdings am unzuverlässtigsten sind, werden diese vollständig von den Erhebungsbeauftragten erfasst. Auch voll erfasst werden die Gemeinschaftsunterkünfte wie Krankenhäuser oder Senior_innen-Residenzen ohne eigene Haushaltsführung. Allerdings gibt hier die Einrichtungsleitung stellvertretend für die Bewohner_innen Auskunft und die Erhebungsbeauftragten übergeben lediglich die Fragebögen bzw. füllen sie mit den Einrichtungsleitungen zusammen aus.

Der dritte Erhebungsteil, die Vollerhebung der Gebäude und Wohnungen, wird vom Statistischen Landesamt direkt durchgeführt.
Weitere Informationen zu den Erhebungsteilen finden sie hier.

Kontakt

Erhebungsstelle Stadt Freiburg
Zensus 2022 
Berliner Allee 1
5. OG, Raum 520
79114 Freiburg
Fahrplanauskunft
zensus2022@stadt.freiburg.de

Erweiterte Telefonzeiten für Erhebungsbeauftragte:
Telefon: 0761 201-7070 
Mo-Do 09:00-12:00 und 14:00-16:30
Fr 09:00-12:00