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Mitmachen möglich machen!
Bildungs- und Teilhabeleistungen in Freiburg
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - z.B. bei Schulausflügen, beim Mittagessen in Schule, Hort und Kita sowie bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket gibt ca. 8.500 Kindern und Jugendlichen in Freiburg mehr Zukunftschancen. Das Bildungspaket folgt der Leitidee: Mitmachen möglich machen - Kindern Chancen eröffnen.
Rückwirkend ab Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich zu den monatlichen Leistungen des Jobcenters (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), der Wohngeldstelle (Wohngeld oder Kinderzuschlag) oder des Sozialamts (Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) auf Antrag auch die neuen Leistungen für "Bildung und Teilhabe".
Wo werden die Leistungen beantragt?
ALG II-Bezieher/innen können ihren Antrag beim Jobcenter Freiburg abgeben, Bezieher/innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen. Sozialhilfeempfänger/innen stellen ihren Antrag beim Amt für Soziales und Senioren. Künftig müssen Sie bei jeder Weiterbewilligung von Leistungen nach dem SGB II oder XII die Leistungen für Bildung und Teilhabe neu beantragen. Gleiches gilt, wenn Ihr Wohngeldbescheid oder der Bescheid über Kinderzuschlag abläuft.
Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen.
Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen entsprechenden Gutschein. Diesen Gutschein geben Sie zusammen mit dem Abrechnungsbogen beim entsprechenden Leistungsanbieter ab. Dieser rechnet den Gutschein direkt mit dem Amt für Soziales und Senioren der Stadt Freiburg ab. Eine Auszahlung des Gutscheines in Bargeld ist nicht möglich.
Die Leistungen im Einzelnen:
Eintägige Ausflüge in Schule und Kita, mehrtägige Klassenfahrten
Mit diesem Bildungspaket werden z.B. eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie mehrtägige Klassenfahrten finanziert.
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein -oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
- Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Der Antrag auf Kostenübernahme für die Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten muss vor Beginn der Fahrt im Einzelfall gestellt werden. Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen Gutschein und einen Abrechnungsvordruck für die Teilnahme Ihres Kindes an eintägigen Ausflügen. Diesen gibt Ihr Kind in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung ab.
Sofern die Bestätigung der Schule/Kita für den eintägigen Ausflug noch nicht vorliegt, wird die Leistung dem Grunde nach bewilligt. Bei Vorlage der Bestätigung erhalten Sie den entsprechenden Gutschein.
Den Gutschein für die mehrtägige Klassenfahrt gibt Ihr Kind ebenfalls in der Schule bzw. bei der zuständigen Lehrkraft ab. Die Schule oder Kindertageseinrichtung rechnet den Gutschein direkt mit dem Amt für Soziales und Senioren der Stadt Freiburg ab.
Die Überweisung der Leistung auf Ihr Konto ist nicht möglich.
Persönlicher Schulbedarf
Mit diesem Bildungspaket wird die Beschaffung des persönlichen Schulbedarfs sichergestellt. Dazu gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi. Diese Leistungen erhalten Schülerinnen und Schüler, um die Beschaffung der benötigten Schulausstattung zu Beginn eines Schulhalbjahres zu erleichtern.
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
- Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen
Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte müssen diese Leistung jedoch gesondert beantragen.
Der persönliche Schulbedarf wird erstmals ab dem Schuljahr 2011/2012 in zwei Teilbeträgen von 70,00 € im ersten und 30,00 € im zweiten Schulhalbjahr gewährt.
Schülerbeförderung
Mit diesem Bildungspaket werden die Leistungen für die Schülerbeförderung im Rahmen der „Satzung der Stadt Freiburg i.Br. über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten“ übernommen.
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
- Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Dieser Eigenanteil unterschreitet die Ausgaben, die im Regelsatz Ihres Kindes für den Anteil "Verkehr" vorgesehen sind.
Die Regiokarte "Schüler/Azubi" kann Ihr Kind nicht nur für Fahrten zur und von der Schule nutzen, sie berechtigt auch in der Freizeit zur Nutzung aller Verkehrsmittel innerhalb des Regio-Verkehrs-Verbunds Freiburg (RVF) mit dem Stadtkreis Freiburg und den Landkreisen Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald.
Mit diesem Bewilligungsbescheid oder wie bisher mit Ihrem Bewilligungsbescheid Ihrer Ursprungsleistung (Leistungen nach dem SGB II, XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag) erhält Ihr Kind im Schulsekretariat einen Berechtigungsausweis sowie eine Stammkarte.
Mit der von der Schule für das entsprechende Schuljahr abgestempelten Stammkarte und dem Berechtigungsausweis kann Ihr Kind für den jeweiligen Monat bei jeder Verkaufsstelle der Freiburger Verkehrs-AG gegen Zahlung Ihres Eigenanteils von 11,70 € die Regio-Karte "Schüler/Azubi" erwerben.
Lernförderung
Mit diesem Bildungspaket kann eine Lernförderung (Nachhilfe) in Anspruch genommen werden, wenn dies erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die wesentlichen Lernziele (im Regelfall die Versetzung) zu erreichen.
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
- Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Diese in der Regel kostenfreien Angebote sind vorrangig zu nutzen. Nur wenn das Erreichen des Klassenziels (im Regelfall die Versetzung) gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung kurzfristig erreicht werden kann, kommt diese Leistung in Betracht.
Für das Erreichen einer besseren Schulartenempfehlung (z.B. Übertritt auf ein Gymnasium) oder eine allgemeine Anhebung des Notendurchschnitts kann keine außerschulische Lernförderung gewährt werden.
Wenn eine außerschulische Lernförderung notwendig ist, werden die Kosten in angemessener Höhe zwischen 8,00 € und 25,00 €, je nach Qualifikation der Nachhilfekraft, hierfür übernommen.
- Sollte bei Ihrem Kind das Erreichen des Klassenziels gefährdet sein, kann eine Lernförderung beantragt werden.
- Für die Bewilligung ist eine Bestätigung der Schule erforderlich. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei Antragstellung ausgehändigt bzw. zugeschickt.
- Diese Bestätigung erfordert neben Angaben zu dem Fach, in dem der Bedarf besteht, auch die Angabe über den Zeitraum, in dem die Defizite aller Voraussicht nach durch gezielte Lernförderung beseitigt werden können. Zusätzlich ist eine Einschätzung erforderlich, dass das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist und die Gefährdung durch die von der Fachlehrkraft empfohlenen Lernförderung voraussichtlich behoben werden kann. Auf Basis dieser Einschätzung wird über die Gewährung der Leistung für geeignete Lernförderung entschieden.
- Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen Gutschein für die Lernförderung und einen Abrechnungsvordruck.
- Beides gibt Ihr Kind bei der Nachhilfekraft ab, die dann über den Abrechnungsbogen direkt mit dem Amt für Soziales und Senioren der Stadt Freiburg abrechnet.
- Die Nachhilfekraft bestätigt auf dem Bogen sowohl die eigene Qualifikation als auch die erteilten Nachhilfestunden.
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Mit diesem Bildungspaket wird das in Schulen oder Kindertageseinrichtungen angebotene gemeinsame Mittagessen, bis auf einen Eigenanteil von 1,00 € pro Mittagessen, bezuschusst.
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
- Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
- Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
- Bis zum 31.12.2013 wird auch Schülerinnen und Schülern, die das Mittagessen in einem Hort einnehmen, ein Zuschuss zum Mittagessen gewährt.
Erbracht wird ein Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.
Je Mittagessen ist von Ihnen ein Eigenanteil von 1,00 € zu leisten.
Das Mittagessen muss von der Schule/Kita/Hort Ihres Kindes angeboten werden. Es muss gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen werden. Kleinere Mahlzeiten, die z.B. an Kiosken auf dem Schulgelände verkauft werden, erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
- Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen Gutschein. Diesen gibt Ihr Kind in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung ab. Dort wird die Berechtigung registriert.
- Wenn an der jeweiligen Schule mit dem seit 2008 bestehenden Vorbestellsystem (Ein-Euro- Mittagessen) gearbeitet wird, erfolgt die Bestellung des Mittagessens für Ihr Kind weiterhin wie gewohnt per Internet.
- Die Schule oder Kindertageseinrichtung rechnet den Gutschein direkt mit dem Amt für Soziales und Senioren der Stadt Freiburg ab.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Mit diesem Bildungspaket werden angeleitete bzw. betreute Sport-, Spiel- oder Kulturaktivitäten sowie Freizeiten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Höhe von 10,00 € monatlich gefördert.
Beispiele:
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Fußballverein, Jugendgruppe)
- Unterricht in künstlerischen Fächern, (z.B. Teilnahme an Unterricht in einer Musikschule oder einer Jugendkunstschule; Volkshochschule)
- angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsführungen, Theaterworkshops, museumspädagogische Angebote und Aktivitäten zur Stärkung der Medienkompetenz)
- Teilnahme an Freizeiten (z.B. in einem Kinder- und Jugendtreff; Ferienfreizeiten) Nicht gefördert werden können ausschließlich individuelle Freizeitgestaltungen wie z.B. Besuch von Gaststätten, Discotheken, Kinos, Zoo oder vergleichbare private Freizeitaufenthalte.
Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen.
- Der Zeitraum der Bewilligung der Teilhabe-Leistung orientiert sich am Bewilligungszeitraum ihrer Ursprungs-Leistung (SGB II, SGB XII oder Wohngeld / Kinderzuschlag).
- Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie mehrere perforierte Gutscheine für einen Zeitraum von i.d.R. 6 bzw. 12 Monaten und einen Abrechnungsvordruck.
- Die Gutscheine sind gestückelt in 10,00 €, 5,00 €, 2,00 € und 1,00 €.
- Ihr Kind gibt denjenigen Anteil der Gutscheine bei einem Leistungserbringer seiner Wahl ab, der zur Bezahlung der Mitgliedschaft, Kursgebühr usw. erforderlich ist.
- Der Leistungserbringer (z.B. Sportverein, Volkshochschule) rechnet die erhaltenen Gutscheine mit dem Abrechnungsformular direkt bei der Zentralen Abrechnungsstelle im Amt für Soziales und Senioren ab.




