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Grundlagenermittlung zur Fortschreibung des LP 2020
Damit der Landschaftsplan 2020 seiner Beratungsfunktion zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung - bspw. auch vor dem Hintergrund der aktuellen Überprüfung der Siedlungsentwicklung im Stadtkreis Freiburg - gerecht werden kann, bedarf es einer regelmäßigen Aktualisierung der Daten, die dem Landschaftsplan 2020 zugrunde liegen.
In den letzten Jahren haben sich vor allem die rechtlichen Vorgaben zur Berücksichtigung der Artenschutzbelange in der Bauleitplanung wesentlich geändert, so dass dieses Themenfeld im Jahr 2010/2011 im Rahmen von zwei Gutachten prioritär behandelt wurde.
Artenschutzfachliche Voreinschätzung geplanter Baugebiete in Freiburg i.Br.
Ein erstes Gutachten untersuchte auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung potenzielle Baugebiete im Stadtkreis im Hinblick auf mögliche artenschutzrechtliche Konflikte. Ergebnis ist eine Checkliste für die europarechtlich geschützten Arten sowie eine Konfliktabschätzung der potenziellen Bauflächen des FNP 2020. Diese kann zugleich herangezogen werden bei der Abwicklung der Artenschutzbelange in der verbindlichen Bauleitplanung im Allgemeinen.
Fachbeitrag Fauna zum Landschaftsplan
Parallel dazu erfolgte in einem zweiten Gutachten die Erarbeitung eines Zielarten- und Maßnahmenkonzepts als Fachbeitrag Fauna zum Landschaftsplan 2020. Ziel dieses Ansatzes war es, die besonders schutzbedürftigen Arten der Freiburger Gemarkung zu ermitteln, ihre derzeitige Bestandssituation zu bewerten und den vorrangigen Maßnahmenbedarf zur ihrer Bestandssicherung aufzuzeigen. Hierbei handelt es sich um sog. Zielarten, die aufgrund ihrer Seltenheit oder Gefährdungsdisposition unter fachlichen Gesichtspunkten bedeutsam sind, gleichzeitig jedoch keinen strengen rechtlichen Schutzstatus innehaben.





