Weit über 9000 Wohnungen und Häuser in Freiburg gehören der Stadt oder der städtischen Tochtergesellschaft Freiburger Stadtbau. Bei den meisten davon handelt es sich um Blockbestände, also ganze Straßenzüge oder Siedlungen. Ein kleiner Teil, insgesamt 37 Objekte mit 115 Wohneinheiten, ist aber übers ganze Stadtgebiet verstreut. Von diesem „Streubesitz“ soll sich die Stadt nun nach dem mehrheitlichen Willen des Gemeinderats trennen, um Geld für Sanierungen im eigenen Bestand und zur Haushaltsentlastung einzunehmen.
Rückblick: Mit einem erfolgreichen Bürgerentscheid verhinderte die Bürgerschaft 2006 den Verkauf der Freiburger Stadtbau. In der Folge war der Stadt drei Jahre lang jeglicher Immobilienverkauf untersagt. Seit Ablauf dieser Frist hat der Bürgerentscheid dieselbe rechtliche Wirkung wie ein einfacher Gemeinderatsbeschluss, kann also jederzeit ganz oder in Teilen vom Gemeinderat aufgehoben worden. Von dieser Möglichkeit machte er seither aber nur einmal Gebrauch: Ende 2009 wurden als „Reihenhausprogramm im Bestand“ 24 leerstehende Einfamilienhäuser an Familien mit geringem Einkommen verkauft. Darüber hinaus blieben die Festlegungen des Bürgerentscheids aber unangetastet.
Das ändert sich nun, allerdings nur zu einem kleinen Teil. Um, wie von Junges Freiburg/Die Grünen, CDU und Freien Wähler gefordert, Einnahmen aus dem Verkauf von Streubesitz zu erzielen, hob der Gemeinderat mit den Stimmen der antragstellenden Fraktionen die Bindungswirkung des Bürgerentscheids für 37 nicht näher beschriebene Objekte auf. Nach Einschätzung der Verwaltung können hierfür im Lauf der nächsten Jahre rund 11 Millionen Euro erlöst werden. Für 2011 wird mit Einnahmen von einer Million und in den Folgejahren bis 2015 von jeweils 2,5 Millionen Euro gerechnet.
Eine detaillierte Auflistung aller Streubesitzobjekte mit einer Bewertung wird der Gemeinderat noch vor der Sommerpause erhalten. Im Beschluss des Gemeinderats ist klar geregelt, dass die Blockbestände der Stadt (1233 Wohneinheiten) und der Stadtbau (7988 Wohneinheiten) nicht verkauft werden. Außerdem ist festgelegt, dass Mieter ein Vorkaufsrecht haben.
Bei der gemeinderätlichen Aussprache schlugen die Wellen einmal mehr hoch, als es um den möglichen Verkauf städtischer Immobilien ging. Während Gerhard Frey von den Grünen und Martin Kotterer von der CDU ihre Anträge verteidigten und auf die Haushaltssituation sowie den Sanierungsbedarf bei Gebäuden, Schulen und Straßen verwiesen, lehnten Walter Krögner von der SPD und Hendrijk Guzzoni von den Unabhängigen Listen das Vorhaben strikt ab. In ihren Redebeiträgen legten sie besonderes Gewicht auf die soziale Durchmischung aller Stadtteile, für die gerade der Streubesitz besonders wichtig sei. Patrick Evers, dessen FDP sich 2006 ebenfalls gegen den Stadtbau-Verkauf ausgesprochen hatte, bezweifelte vor allem die Notwendigkeit einer so weitreichenden Entscheidung. Nur dem Verkauf einzelner, vor allem gewerblicher Objekte könne er zustimmen, stellte Evers fest.
Johannes Gröger von den Freien Wählern bezeichnete den Verkauf von Streubesitz hingegen als „nachhaltigen Akt der Vermögensverwaltung“. „Ich habe lieber 1000 Wohnungen in gutem Zustand als 1500 in schlechtem.“ Dem widersprach Coinneach McCabe von der GAF mit Verweis auf den angespannten Wohnungsmarkt und den zusätzlichen Personalbedarf, der für die Verkäufe erforderlich ist: „Das ergibt keinen Sinn.“
Das sahen Erster Bürgermeister Otto Neideck und Oberbürgermeister Dieter Salomon naturgemäß anders. „Immobilienverkauf führt nicht per se zu Vermögensverlust“, führte beispielsweise Neideck aus. Dies gelte insbesondere für stark sanierungsbedürftige Immobilien. OB Salomon bekräftigte, dass der Verkauf einzelner Objekte ein „völlig normaler Vorgang jedes Immobilienportfolios“ sei und darüber hinaus von einer grundsätzlichen Aufhebung des Bürgerentscheids keine Rede sein könne. So sah es denn auch die Mehrheit im Rat, die dem Vorhaben in namentlicher Abstimmung mit 26 Ja- gegen 20 Neinstimmen grünes Licht erteilte.
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