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Technisches Rathaus
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79106 Freiburg i.Br.
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Umsetzung und Ausblick
Das Freiburger Märkte- und Zentrenkonzept unterschiedet vier Regelungstypen:
- Innenstadt, Stadtteil- und Ortszentren: Alle Einzelhandelsgrößenordnungen und -sortimente sind hier grundsätzlich zulässig.
- Vollausschlussgebiete: Hier ist der Einzelhandel vollständig ausgeschlossen. Betroffen sind vor allem die drei großen Industrie- und Gewerbegebiete Nord, Haid und Hochdorf (bestehende Betriebe haben Bestandsschutz).
- Teilausschlussgebiete: In allen übrigen gewerblichen oder gewerblich geprägten Gebieten ist der zentrenrelevante Einzelhandel als Hauptsortiment ausgeschlossen, der nicht-zentrenrelevante Einzelhandel ist hier bis 800 m² Verkaufsfläche zulässig.
- Sondergebiete für den großflächigen Einzelhandel (über 800 m² Verkaufsfläche): Alle großflächigen zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Einzelhandelsstandorte sind baurechtlich einem entsprechenden Sondergebiet oder einem Kerngebiet zugewiesen.
Um die vorgenannten Ziele zu erreichen, werden vor allem die Steuerungsinstrumente des Bau- und Planungsrechts angewendet. Der 2006 wirksam gewordene Flächennutzungsplan 2020 stellt alle Sonderbauflächen, getrennt nach großflächigen zentren- und nicht-zentrenrelevanten Einzelhandelsstandorten, dar. Über rund 50 hieraus entwickelte Bebauungspläne wird der Einzelhandel vor allem in der Peripherie und in den Stadtteilen in Abhängigkeit von der städtebaulichen Eignung gezielt zugelassen oder ausgeschlossen. Die ausschließlich oder teilweise durch das Märkte- und Zentrenkonzept veranlassten Bebauungspläne enthalten generelle und individuelle Festsetzungen.
Neben den formellen planungsrechtlichen Instrumenten steht eine Reihe flankierender informeller Konzepte. Die aktuell vorbereitete 4. Stufe des Märkte- und Zentrenkonzeptes wird vor allem die Sicherung des Einzelhandels in der Innenstadt und den Stadtteilzentren zum Inhalt haben. Für die Innenstadt wird derzeit ein integriertes Handlungskonzept Zukunftsfähige Innenstadt erarbeitet unter besonderer Berücksichtigung des innerstädtischen Einzelhandels. Die Situation der Stadtteilzentren wird anlassbezogen in unterschiedlichen Konzepten beleuchtet, zuletzt im Zentren-Aktivierungs-Konzept für die Geschäftslagen des Stadtteils Betzenhausen-Bischofslinde sowie im Rahmenkonzept Berliner Allee für den Stadtteil Mooswald. Auch in den bisher abgeschlossenen Stadtteilentwicklungsplänen werden Maßnahmenbausteine für die Sicherung der stadtteilzentralen Versorgungsfunktionen formuliert.





