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- Sortimentenliste (pdf, 21KB)
- Stadträumliche Steuerung (pdf, 21KB)
- Broschüre Märkte- und Zentrenkonzept (pdf, 3MB)
Stadtplan
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Technisches Rathaus
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79106 Freiburg i.Br.
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Märkte- und Zentrenkonzept: Ziele
Die Attraktivität und die Qualität eines Zentrums gründet sich auf eine möglichst große Vielzahl unterschiedlicher Einzelhandelsangebote, Dienstleistungen, Gastronomiebetrieben, Freizeitmöglichkeiten und kulturellen oder administrativen Einrichtungen in Verbindung mit einer besonderen stadträumlichen Identität. Dabei sind die Kaufhäuser, die Fachgeschäfte und die größeren Lebensmittel-Einzelhandels-Angebote sehr häufig die wichtigsten Kundenmagneten, gerade in den Stadtteilzentren. Für die Freiburger Innenstadt kommen noch die zahlreichen oberzentralen Angebote wie die Hochschulen und öffentlichen Verwaltungen hinzu.
Lebendige Stadtzentren sind nicht nur Orte für das Einkaufen, für den Besuch von Banken, Behörden oder sonstigen Dienstleistungen, sondern sie sind zentrale Orte der Begegnung und der sozialen Kontakte zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Aus diesem Grund müssen die integrierten Lagen in ihrer Funktion als lebendige Kernräume der Versorgung mit Einzelhandels-, Dienstleistungs-, Gastronomie-, Freizeit- und Kulturangeboten nicht nur erhalten bleiben, sondern sie müssen sich auch künftig weiter entwickeln können.
In Freiburg wurden im Jahr 2002 die Einkäufe und die privaten Erledigungen zu 31% zu Fuß, zu 25% mit dem Fahrrad, zu 17% mit dem ÖPNV und zu 26% mit dem MIV durchgeführt. Der zunehmende Autoeinkaufsverkehr ist mit vierlei - aus stadtentwicklungspolitischer wie umweltpolitischer Sicht - unerwünschten Auswirkungen verbunden. Hier greift das Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ als Ziel einer sozialen, ökonomischen und ökologischen Stadtentwicklung, das dem Märkte- und Zentrenkonzept zu Grunde liegt. Folgende Ziele sind im Märkte- und Zentrenkonzept formuliert:
- Freiburg ist Oberzentrum der Region. Die Freiburger Innenstadt nimmt hier die Aufgabe als oberzentraler Versorgungsbereich wahr. Alle Einzelhandelsgrößenordnungen und -sortimente sind hier zulässig.
- Der Einzelhandel in der Innenstadt und den Stadt- und Ortsteilen soll als Nutzung mit Kern- und Magnetfunktion der städtebaulichen und funktionsräumlichen Erhaltung und Stärkung der Zentren dienen. Lebendige Zentren setzen einen tragfähigen Einzelhandel voraus.
- Innenstadt, Stadt- und Ortszentren dienen einer möglichst fußläufig zu erreichenden Grund- und Nahversorgung der Bevölkerung. Dies folgt dem Prinzip der „dezentralen Stadtentwicklung“ und der „Stadt der kurzen Wege“.
- Die Reduzierung des motorisierten Einkaufsverkehrs bzw. die Erhaltung des Anteils des motorisierten Einkaufsverkehrs am gesamten Einkaufsverkehr (Modal-Split) auf heutigem Niveau stellt ein wichtiges Ziel dar.
- Die Begrenzung der Mietpreise und der Bodenpreisentwicklung und damit die Reduzierung von Verdrängungseffekten in den Gewerbegebieten dient dem Erhalt einer lebendigen Nutzungsmischung in der Stadt. Dazu dient die Steuerung und Begrenzung des Einzelhandels in allen gewerblichen Gebieten (Industriegebiete, Gewerbegebiete und überwiegend gewerblich geprägte Mischgebiete).





