Rund 10 Millionen Euro hat die Boden- und Grundwassersanierung auf dem Gelände der früheren Kaserne und des heutigen Stadtteils Vauban gekostet. Jetzt haben die Stadt und der Bund als ehemaliger Grundstückseigentümer eine endgültige Vereinbarung darüber geschlossen, wer zu welchen Anteilen für die Kosten aufkommen muss.
Im Kaufvertrag vom 30. September 1994 hatte sich die Bundesrepublik Deutschland als Verkäufer verpflichtet, 90 Prozent der altlastenbedingten Sanierungskosten, die „die beabsichtigte Nutzung wesentlich beeinträchtigen“, zu übernehmen. Was allerdings unter einer „wesentlichen Beeinträchtigung“ zu verstehen ist, blieb in den Folgejahren zwischen den Vertragspartnern strittig. Die Stadt sanierte das komplette, 34 Hektar große Gelände mit dem Zielwert „Z-0“, wobei der Boden komplett gegen unbelastetes Material ausgetauscht wurde. Der Bund hingegen vertrat die Ansicht, dass sich die Sanierung auf die im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Grünflächen sowie auf die Freiflächen der geplanten Gebäude hätte beschränken können.
Aus Sicht der Stadt wäre dieses Vorgehen aber völlig ungeeignet gewesen. Einerseits hätte mit Verschleppungen von belastetem Material aus nicht sanierten in sanierte Bereiche gerechnet werden müssen. Zum anderen liegt es auf der Hand, dass alles andere als eine vollständige Sanierung massive Vermarktungsprobleme nach sich gezogen hätte. Selbst bei der von der Stadt durchgeführten „Z-0-Sanierung” war eine zusätzliche Erklärung des Gemeinderats notwendig, dass die Stadt auf 30 Jahre die Risiken etwaiger Altlasten-Spätfolgen übernimmt.
Bis Ende 2009 hatte der Bund rund 5,5 Millionen Euro für die Sanierung bezahlt, weitere Forderungen der Stadt aber abgelehnt und im Gegenteil sogar eine Teil-Rückforderung in Aussicht gestellt.
Um einen zeit- und kostenintensiven Prozess zu vermeiden, haben sich beide Seiten jetzt außergerichtlich auf einen Kompromiss geeinigt. Dessen wesentliche Bestandteile sind die Fixierung auf einen Kostenanteil des Bundes von rund 6 Millionen, also fast genau 60 Prozent der Gesamtsanierungskosten. Außerdem verzichten die Partner auf weitergehende Nach- oder Rückforderungen. In seiner Sitzung am 23. Februar hat der Gemeinderat dieser Vereinbarung ohne Diskussion mit großer Mehrheit zugestimmt.
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