Die Vigelius-Schule II, die Karlschule, die Hebelschule und der Hauptschulzweig der Staudinger-Gesamtschule werden in den Kreis der „Neuen Werkrealschulen“ aufgenommen. Bei der Gerhart-Hauptmann- und Turnsee-Schule behält sich das Regierungspräsidium vor, die erteilte Zustimmung zu widerrufen, wenn die erforderlichen Schülerzahlen in den kommenden Jahren nicht erreicht werden.
Die Entscheidung über die Albert-Schweitzer-Schule II wird bis zum Vorliegen der Anmeldezahlen – voraussichtlich bis Ende März 2010 – zurückgestellt, da die Frage, ob die erforderliche Mindestschülerzahl für die Einrichtung einer „Neuen Werkrealschule“ voraussichtlich erreicht wird, derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden kann.
Der Gemeinderat hatte im Dezember entschieden, für die genannten Schulen entsprechende Anträge zu stellen. Außerdem sprach er sich dafür aus, eine Kooperation zwischen der Emil-Gött-Schule im Stadtteil Zähringen und der Albert-Schweitzer-Schule in Gundelfingen zu beantragen. Auch dieses Kooperationsmodell ist inzwischen genehmigt. Ab dem kommenden Schuljahr werden in der Emil-Gött-Schule die Klassen 5-7 unterrichtet, anschließend wechseln die Schülerinnen und Schüler nach Gundelfingen.
Aus Sicht von Bürgermeisterin Gerda Stuchlik bedeutet das Werkrealschul-Modell des Landes zunächst einmal eine Chance für die Schulen und die Schülerinnen und Schüler: „Die Praxis wird zeigen, ob sich das Modell bewährt“.
Das Konzept des Landes sieht vor, dass Hauptschulen mindestens zweizügig sein müssen, um ab dem Schuljahr 2010/2011 Werkrealschule werden zu können. Sofern sie in Klasse 10 mindestens 16 Schüler/innen aufweisen, können einzügige Schulen, die bislang Werkrealschulen sind, ausnahmsweise auch Werkrealschulen neuer Prägung werden. Sie arbeiten wie zweizügige Einrichtungen im 10. Schuljahr mit zweijährigen Berufsfachschulen zusammen.
Voraussetzung für die Versetzung in Klasse 10 einer Werkrealschule ist im Endzeugnis der Klasse 8 und dem Halbjahreszeugnis der Klasse 9 ein Notendurchschnitt von 3,0 in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik, Englisch und einem Wahlpflichtfach. Zusätzlich muss in Deutsch die Note 3 und in Mathematik und Englisch die Note 4 erreicht werden.
Ein zweiter Weg in die Klasse 10 führt über die Hauptschul-Abschlussprüfung. Sie muss mit einem Notenschnitt von 3,0 abgelegt worden sein.
Über den erstgenannten Weg erhält man automatisch den Hauptschulabschluss. Damit verfügen auch Schüler/innen, die die Werkrealschule nicht regulär abschließen, über einen vollwertigen Schulabschluss.
Die Versetzungsanforderungen für Klasse 10 sollen den Schüler/innen eine gute Chance eröffnen, den Realschulabschluss zu erwerben. Gleichzeitig sollen sie sicherstellen, dass das Zeugnis den Standards der Kultusministerkonferenz entspricht und damit von der Wirtschaft anerkannt wird.

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