Die europäische Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 verpflichtet daher die Kommunen, bei Überschreitung festgelegter Richtwerte Schritte zur Reduzierung dieser Umweltbelastung in einem Lärmaktionsplan festzulegen. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Untersuchung, bei der der Lärm in allen Straßen mit mehr als 16 400 Kfz pro Tag gemessen wurde, ergab, dass 4 500 Freiburgerinnen und Freiburger überhöhten Lärmwerten (mehr als 60 Dezibel in der Nacht) ausgesetzt sind.
Bereits im Januar 2009 hatte der Gemeinderat den Entwurf des Aktionsplans beschlossen, der zwischenzeitlich in einem öffentlichen Verfahren von Behörden, Kammern, Verbänden und Privaten geprüft und kommentiert wurde. Jetzt beschloss der Gemeinderat die endgültige Version. Sie beinhaltet neben eher mittelfristig wirksamen strategischen Vorhaben (Förderung von nicht motorisiertem Verkehr und ÖPNV) sowie lärmminderden Großprojekten (Stadttunnel, Umfahrung Zähringen, Stadtbahnprojekte) kurzfristig wirksamen Maßnahmen wie Straßensanierungen und Tempobeschränkungen.
Auf dem Abschnitt der B31 zwischen dem Schützenalleetunnel und der Kronenbrücke sowie in der Kronenstraße und in der Eschholzstraße sinkt die Höchstgeschwindigkeit in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr von 50 auf 30 Stundenkilometer, verbunden mit einer besseren Ampelkoordinierung („grüne Welle“) an die reduzierte Höchstgeschwindigkeit. Darüber hinaus hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, auf der Paduaallee zwischen Autobahnzubringer und Gescheidsteg die Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 Stundenkilometer zu reduzieren.
Für Tempobeschränkungen aus Lärmschutzgründen ist die Zustimmung der höheren Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium erforderlich. Diese ist an strenge Bedingungen geknüpft. Die Stadtverwaltung wird in der ersten Jahreshälfte 2010 mit dem Regierungspräsidium klären, ob diese Bedingungen vorliegen. Die neuen nächtlichen Tempolimits können somit frühestens im Sommer 2010 wirksam werden. Der Erfolg dieses Schrittes hängt nach Auffassung von Gemeinderat und Verwaltung allerdings auch davon ab, dass die Tempobeschränkung konsequent überwacht wird.
Der jetzt beschlossenen Aktionsplan ist nur der Einstieg in eine weitere systematische Bekämpfung des Umgebungslärms. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene 2. Stufe des Aktionsplans soll ab 2012 auch alle Straßen mit einer Tagesbelastung von mehr als 4 000 Kfz untersuchen.
Weitere Informationen unter www.freiburg.de/laermaktionsplan und www.lubw.baden-wuerttemberg.de




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