Karte der Umweltzone
Hier bekommen Sie Ihre Plakette
Die Feinstaubplakette ist erhältlich
- beim Bürgerservice
Basler Straße 2
79100 Freiburg
Weitere Informationen - bei der Bürgerberatung im Rathaus
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Weitere Informationen - und bei den Ortsverwaltungen
Am einfachsten ist der direkte Online-Antrag
Kontakt
Umweltzone/
Ausnahmegenehmigung
Garten- und Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg im Breisgau
Ansprechpartner:
Frau Kern
0761 / 201-4658
melanie.kern@stadt.freiburg.de
Frau Luley
0761 / 201-4657
petra.luley@stadt.freiburg.de
Fragen...
- Was sind Umweltzonen?
- Wann tritt die Umweltzone Freiburg im Breisgau in Kraft?
- Was gehört zur Umweltzone Freiburg im Breisgau?
- Durch welche Verkehrszeichen ist die Umweltzone erkenntlich?
- Wo gibt es noch Umweltzonen in Baden-Württemberg?
- Welche Fahrzeuge sind betroffen?
- Was bedeuten die verschieden farbigen Feinstaubplaketten?
- Wo und wie erhalte ich Feinstaubplaketten zu welchem Preis?
- Wie lange gelten Feinstaubplaketten?
- Benötigen Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen eine Plakette?
- Sind Wohnmobile von der Plaketten-Pflicht befreit?
- Benötigen Pendler und Touristen Feinstaubplaketten?
- Welche Fahrzeuge sind nicht vom Fahrverbot betroffen?
- Was kann ich tun, wenn mein Fahrzeug in die Schadstoffgruppe 1 oder 2 fällt, für die es keine Plakette oder nur eine rote Plakette gibt?
- Wo kann ich mein Fahrzeug nachrüsten lassen?
- Welche Vorteile bringt eine Nachrüstung mit sich?
- Was ist eine Ausnahmegenehmigung?
- Wer kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen?
- Wo beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten?
- Was kostet eine Ausnahmegenehmigung?
- Gilt eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone Freiburg i. Br. auch in anderen Umweltzonen?
- Welche Konsequenzen drohen für Fahrzeughalter und Fahrer, die mit Fahrzeugen ohne Plaketten oder Ausnahmegenehmigung Umweltzonen befahren?
...und Antworten
Was sind Umweltzonen?
Umweltzonen sind fest begrenzte, städtische Gebiete, in denen Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß gelten.
Wann tritt die Umweltzone Freiburg im Breisgau in Kraft?
Seit dem 1.Januar 2010 besteht die Umweltzone Freiburg im Breisgau und soll damit dem Luftreinhalte- und Aktionsplan des Regierungspräsidiums Freiburg gerecht werden, der die Verbesserung der Luftqualität zum Ziel hat.
Was gehört zur Umweltzone Freiburg im Breisgau?
Die Freiburger Umweltzone umfasst eine Fläche von 28 km². Sie beginnt nördlich in Höhe Wildtal, führt bis in den Süden vor St. Georgen und findet im Westen in Mooswald ihren Weg nach Osten bis einschließlich Littenweiler und Ebnet. Die B31/31a befindet sich nicht in der Umweltzone, da sie die bedeutendste Ost-West-Verbindung in der Region darstellt und ein Verkehrsverbot auf dieser Straße eine Verlagerung des Verkehrs auf andere, weniger geeignete und weniger verkehrssichere Straßen mit sich bringen würde.
Karte der Umweltzone Freiburg im Breisgau (PDF)
Straßenverzeichnis der Umweltzone Freiburg (PDF)
Durch welche Verkehrszeichen ist die Umweltzone kenntlich?
Wo gibt es noch Umweltzonen in Baden-Württemberg?
In Heilbronn, Herrenberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Mühlacker, Pforzheim, Pleidelsheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Tübingen und Ulm. Und am 01.01.2011 treten weitere Umweltzonen in Baden-Württemberg in Kraft.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Grundsätzlich sind alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge die sich in der Umweltzone aufhalten, vom Plakettenzwang bzw. Fahrverbot betroffen. Wer die Umweltzone befahren möchte, benötigt eine Feinstaubplakette. Eine Ausnahmegenehmigung ist für Fahrzeuge in nicht zulässiger Schadstoffgruppe durch Erfüllen bestimmter Voraussetzungen bei der Straßenverkehrsbehörde zu erhalten.
Was bedeuten die verschieden farbigen Feinstaubplaketten?
- Schadstoffgruppe 4 = grüne Feinstaubplakette
Die grüne Plakette erhalten Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß. Hierzu gehören auch Personenkraftwagen mit der Schlüsselnummer 03 und einem geregelten Katalysator (gKat). Durch eine grüne Plakette hat man eine unbefristete Fahrerlaubnis in Umweltzonen. - Schadstoffgruppe 3 = gelbe Feinstaubplakette
Die gelbe Plakette erhalten Fahrzeuge mit annehmbarem Schadstoffausstoß. Das Umweltministerium Baden-Württemberg gab am 10.November 2009 bekannt, dass das Fahrverbot für Kfz mit gelber Feinstaubplakette in landesweiten Umweltzonen zum 01. Januar 2013 in Kraft treten soll, ausgenommen hiervon Stuttgart, wo dieses Fahrverbot bereits zum 01.01.2012 beginnt. Ab 2013 kann eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge in Schadstoffgruppe 3 nur dann erteilt werden, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2010 auf den Halter / die Halterin zugelassen worden ist.
- Schadstoffgruppe 2 = rote Feinstaubplakette
Die rote Plakette steht für den höchsten Schafstoffausstoß, der bis 31.12.2011 in fast allen Umweltzonen noch zugelassen ist. Durch Erhalten einer solchen Plakette hat man eine befristete Fahrerlaubnis bis zum 31.12.2011 in den landesweiten Umweltzonen Baden-Württembergs, ausgenommen Stuttgart, wo seit dem 01.07.2010 das Fahrverbot für Kfz mit der roten Feinstaubplakette gilt.
Ab 2012 kann eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge in Schadstoffgruppe 2 nur dann erteilt werden, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2010 auf den Halter / die Halterin zugelassen worden ist.
Aktuelle Informationen zu den Umweltzonen in Baden-Württemberg finden Sie auf der Website des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Wo und wie erhalte ich Feinstaubplaketten zu welchem Preis?
- Wo: Feinstaubplaketten werden bundesweit zu einem Preis zwischen 5 und 10 Euro bei KFZ-Zulassungsstellen, anerkannten Stellen für die Durchführung von Abgasuntersuchungen und anderen Anbietern ausgegeben. In Freiburg erhalten Sie die Plaketten zum Preis von 5 Euro bei den zuständigen KFZ-Zulassungsstellen, anerkannten Stellen für die Durchführung von Abgasuntersuchungen und anderen Anbietern. Außerdem sind sie beim Bürgerservice in der Basler Straße 2 und bei der Bürgerberatung im Rathaus sowie bei den Ortsverwaltungen erhältlich. Am einfachsten jedoch ist die direkte Online-Beantragung
Wichtig: Bitte bringen Sie Ihre Fahrzeugpapiere mit. - Wie: Die Zuordnung der Fahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt auf der Grundlage der Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge sowie der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummer. In Fahrzeugpapieren, die bis einschließlich 30.September 2005 ausgestellt wurden, steht die Emissionsschlüsselnummer im Feld "Schlüsselnummer zu 1" des Fahrzeugscheines. In Fahrzeugpapieren, die ab dem 1.Oktober 2005 ausgestellt wurden, findet sich die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 des Fahrzeugscheines.
Wie lange gelten Feinstaubplaketten?
Feinstaubplaketten gelten, so lange das Fahrzeug dasselbe Kennzeichen hat. Die grüne Plakette ermöglicht das Befahren von Umweltzonen bundesweit für einen unbefristeten Zeitraum. Fahrzeuge mit gelber Plakette gelten noch bis spätestens 31.12.2012 in bundesweiten Umweltzonen (Abweichungen möglich, z.B. Stuttgart: 31.12.2011). Die rote Plakette ermöglicht das Befahren von Umweltzonen noch bis längstens 31.12.2011 (Abweichungen möglich, z.B. Stuttgart: Seit dem 01.07.2010 ist das Fahrverbot für die rote Plakette in Kraft getreten)
Benötigen Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen eine Plakette?
Ja, Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen bedürfen ebenfalls einer Feinstaubplakette. Für die im Ausland zugelassenen Fahrzeuge bestehen folgende Möglichkeiten:
- Nach Grenzübertritt können Feinstaubplaketten durch Vorlage des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 beispielsweise bei autorisierten KFZ-Werkstätten, Hauptuntersuchungs- und Abgasuntersuchungsstellen sowie den KFZ-Zulassungsstellen erworben werden.
- Rechtzeitig vor Reiseantritt (mindestens 10 Tage) sollten eine Kopie der Fahrzeugpapiere an die KFZ-Zulassungsstelle der Stadtverwaltung Freiburg i. Br. per Post oder als eingescanntes Dokument per Email an buergeramt@stadt.freiburg.de gesendet werden. Von einem Antrag per Fax wird abgeraten, da die technischen Daten dort häufig nicht richtig lesbar sind.
Sofern eine Plakette zugeteilt werden kann, wird von der KFZ-Zulassungsstelle eine Zahlungsaufforderung erstellt und per Post versendet. Kann keine Plakette zugeteilt werden, erfolgt darüber ebenfalls eine schriftliche Nachricht, diese ist kostenfrei. Informationen in englischer Sprache zum Download: Low Emission Zones Baden-Württemberg (PDF)
Sind Wohnmobile von der Plaketten-Pflicht befreit?
Nein, auch für Wohnmobile besteht die Pflicht, sich für das Befahren von Umweltzonen mit einer Feinstaubplakette auszuweisen.
Benötigen Pendler und Touristen aus dem Inland Feinstaubplaketten?
Ja, sowohl Pendler als auch Touristen benötigen -sofern sie mit einem KFZ Umweltzonen befahren wollen- eine Feinstaubplakette. Feinstaubplaketten können bei den zuständigen KFZ-Zulassungsstellen der Landratsämter bzw. Stadtkreise sowie bei allen anerkannten Stellen für die Durchführung von Abgasuntersuchungen und anderen Anbietern erworben werden.
Welche Fahrzeuge sind nicht vom Fahrverbot betroffen?
- Mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „ Arzt Notfalleinsatz“ (Gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung),
- Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ der „BI“ nachweisen,
- Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
- Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
- Zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt,
- Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Fahrzeuge für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen gemäß § 16 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (FZV) oder mit Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV sind kraft Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg vom Fahrverbot in der Umweltzone befreit.
Was kann ich tun, wenn mein Fahrzeug in die Schadstoffgruppe 1 oder 2 fällt, für die es keine Plakette oder nur eine rote Plakette gibt?
Fahrzeuge, die in Schadstoffgruppe 1 oder 2 fallen, sind zunächst hinsichtlich einer Nachrüstung von KFZ-Fachwerkstätten überprüfen zu lassen. Wenn eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist, kann unter der Erfüllung von allgemeinen und besonderen Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung gegen Gebühr bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Grundsätzlich gilt: Nachrüstung vor Ausnahmegenehmigung!
Wo kann ich mein Fahrzeug nachrüsten lassen?
Fahrzeuge können mittlerweile in fast allen KFZ-Fachwerkstätten durch ein qualifiziertes Abgasreinigungssystem nachgerüstet werden.
Welche Vorteile bringt eine Nachrüstung mit sich?
Neben den Voraussetzungen für den Erhalt einer Feinstaubplakette bringt eine Nachrüstung für Personenkraftwagen mit Dieselmotor eine finanzielle Förderung mit sich. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Umweltministeriums Baden-Württemberg.
Unter www.pmsf.bafa.de können die Anträge für den Barzuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 1.September 2009 bis 15.Februar 2010 online gestellt werden.
Was ist eine Ausnahmegenehmigung?
Durch eine Ausnahmegenehmigung erhalten KFZ-Halter die Möglichkeit, unter der Erfüllung von allgemeinen und besonderen Voraussetzungen, eine Fahrerlaubnis für Fahrten zu einem bestimmten Zweck zu erhalten.
Wer kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen?
Grundsätzlich soll der Fahrzeughalter einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung stellen, jedoch wird -zumindest bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Freiburg- auch die Antragstellung durch den tatsächlichen Fahrzeugbesitzer akzeptiert. Ein Wohn- oder Betriebssitz innerhalb der Umweltzone ist nicht erforderlich. Auch wer außerhalb Freiburg im Breisgau seinen Wohn- oder Betriebssitz hat, kann eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Gäste, Besucherinnen und Besucher der Umweltzone erhalten wie auch Besucherinnen und Besucher von Abendschulen, Vereinssport oder Veranstaltungen keine Befreiung vom Fahrverbot. Einkaufsfahrten und private Transportfahrten mit Kindern zu Sport und Freizeit stellen ebenfalls keine Voraussetzung für den Erhalt einer Ausnahmegenehmigung dar.
Wo beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot?
Die Ausnahmegenehmigung wird von der Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung Freiburg im Breisgau erteilt:
Stadtverwaltung Freiburg im Breisgau
Garten- und Tiefbauamt
-Straßenverkehsbehörde-
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg im Breisgau
Ansprechpartnerinnen:
Frau Kern
0761 / 201-4658
melanie.kern@stadt.freiburg.de
Frau Luley
0761 / 201-4657
petra.luley@stadt.freiburg.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr und nach Vereinbarung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten?
Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für den Erhalt einer Ausnahmegenehmigung finden Sie hier oder direkt im Antragsformular
Was kostet eine Ausnahmegenehmigung?
Für eine Ausnahmegenehmigung wird je nach Genehmigungszeitraum eine Verwaltungsgebühr gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg i. Br. erhoben.
Es gelten folgende Gebühren:
|
Zeitraum |
Gebühr privat (in €) |
Gebühr gewerblich (in €) |
|---|---|---|
|
1 Tag |
11 |
16 |
|
bis zu 3 Monaten |
28 |
42 |
|
bis zu 6 Monaten |
56 |
84 |
|
bis zu 12 Monaten |
89 |
134 |
Die Gebühr entsteht in voller Höhe spätestens mit Absenden des Bescheides, in dem über den Antrag entschieden wurde. Eine Rückerstattung der Gebühr z.B. bei Veräußerung des Autos ist in der Regel ausgeschlossen.
Für eine Ablehnung mit rechtsmittelfähigem Bescheid wird eine Gebühr von 80 Euro erhoben.
Gilt eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone Freiburg i. Br. auch in anderen Umweltzonen?
Eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone Freiburg i. Br. ist in keiner anderen eingerichteten oder zukünftigen Umweltzone in Baden-Württemberg gültig, wenn der genehmigte Fahrtanlass sich ausschließlich auf die Umweltzone Freiburg i. Br. bezieht (z.B. Urlaubsfahrten für Bewohner der Umweltzone Freiburg i. Br. mit einem Wohnmobil).
Hingegen soll eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone Freiburg i. Br. in anderen eingerichteten oder zukünftigen Umweltzonen in Baden-Württemberg anerkannt werden, wenn der genehmigte Fahrtanlass sich nicht ausschließlich auf die Umweltzone Freiburg i. Br. bezieht (z.B. Fahrten zur Belieferung des Lebensmitteleinzelhandels mit lebensnotwendigen Gütern). Gleiches gilt auch umgekehrt. Beispiel: Eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone Stuttgart wird analog in der Umweltzone Freiburg i. Br. anerkannt, wenn der Fahrtanlass sich nicht ausschließlich auf die Umweltzone Stuttgart bezieht.
Erteilte Ausnahmegenehmigungen werden wenn, dann nur im eigenen Bundesland anerkannt. Beispielsweise besteht für eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone Freiburg i. Br. keine Anerkennung in der Umweltzone München.
Welche Konsequenzen drohen für Fahrzeughalter und Fahrer, die mit Fahrzeugen ohne Plaketten oder Ausnahmegenehmigung Umweltzonen befahren?
Wer ohne Feinstaubplakette oder Ausnahmegenehmigung Umweltzonen befährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird.






