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Karte der Umweltzone
Hier bekommen Sie Ihre Plakette
Die Feinstaubplakette ist erhältlich
- beim Bürgerservice
Basler Straße 2
79100 Freiburg
Weitere Informationen - bei der Bürgerberatung im Rathaus
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Weitere Informationen - und bei den Ortsverwaltungen
Am einfachsten ist der direkte Online-Antrag
Kontakt
Umweltzone/
Ausnahmegenehmigung
Garten- und Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg im Breisgau
Ansprechpartner:
Frau Kern
0761 / 201-4658
melanie.kern@stadt.freiburg.de
Frau Luley
0761 / 201-4657
petra.luley@stadt.freiburg.de
Nachrüstung des Fahrzeuges
Fahrzeuge, die keine oder eine rote Feinstaubplakette erhalten und nicht unter die generellen Ausnahmen des Fahrverbotes fallen, müssen durch ein qualifiziertes Abgasreinigungssystem nachgerüstet werden. Fahrzeuge, die vor 1971 zugelassen wurden, sind vorweg vom Gebot der Nachrüstung ausgenommen.
Genauere Informationen zum Thema Nachrüstung erhalten Sie bei den KFZ-Fachwerkstätten, sowohl für Benzin-, als auch für Dieselfahrzeuge oder auf der Website des Umweltministeriums Baden-Württemberg und über die Partikelfilter-Onlinedatenbank
Grundsätzlich gilt: Es ist immer zuerst zu prüfen, ob ein KFZ nachgerüstet werden kann. Erst wenn dies technisch nicht möglich ist, kommt die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung in Betracht.
Ab 2012 bis zu 330 Euro Zuschuss für das Nachrüsten mit Diesel-Filter
Im November 2011 gab der Haushaltsausschuss des Bundestages grünes Licht, die Nachrüstung mit Partikelfiltern im kommenden Jahr wieder zu fördern. Ab Januar 2012 soll es damit für jede fachgerechte Nachrüstung eines Dieselfahrzeugs einen einmaligen Zuschuss von 330 Euro geben. In vielen Fällen erhalten Autos mit einer Partikelfilter-Nachrüstung die grüne Plakette und haben somit freie Fahrt in allen Umweltzonen.
Nähere Infos zur Nachrüstung und staatlichen Förderung gibt es in jeder Fachwerkstatt und in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt






