- Startseite
- Umwelt und Natur
- Umweltzone
- Die Feinstaubplaketten
Karte der Umweltzone
Hier bekommen Sie Ihre Plakette
Die Feinstaubplakette ist erhältlich
- beim Bürgerservice
Basler Straße 2
79100 Freiburg
Weitere Informationen - bei der Bürgerberatung im Rathaus
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Weitere Informationen - und bei den Ortsverwaltungen
Am einfachsten ist der direkte Online-Antrag
Kontakt
Umweltzone/
Ausnahmegenehmigung
Garten- und Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg im Breisgau
Ansprechpartner:
Frau Kern
0761 / 201-4658
melanie.kern@stadt.freiburg.de
Frau Luley
0761 / 201-4657
petra.luley@stadt.freiburg.de
Die Feinstaubplaketten
Wer Umweltzonen mit einem Fahrzeug bundesweit befahren möchte, benötigt eine Feinstaubplakette, die als Ausweis zur Einfahrt berechtigt. Die Feinstaubplakette muss deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Die kreisförmige, mit einem Durchmesser von knapp 8 cm große Plakette enthält in schwarzer Schrift die Nummer der Schadstoffgruppe sowie das KFZ-Kennzeichen. Je nach Schadstoffgruppe (1-4) unterscheidet sich die Farbe der Plakette.
Schadstoffgruppe 4 = grüne Feinstaubplakette
Die grüne Plakette erhalten Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß. Hierzu gehören auch Personenkraftwagen mit der Schlüsselnummer 03 und einem geregelten Katalysator (gKat). Durch eine grüne Plakette hat man eine unbefristete Fahrerlaubnis in Umweltzonen.
Schadstoffgruppe 3 = gelbe Feinstaubplakette
Die gelbe Plakette erhalten Fahrzeuge mit annehmbarem Schadstoffausstoß. Das Umweltministerium Baden-Württemberg gab am 10.November 2009 bekannt, dass das Fahrverbot für KFZ mit gelber Feinstaubplakette in landesweiten Umweltzonen zum 1.Januar 2013 in Kraft treten soll. Ab 2013 kann eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge in Schadstoffgruppe 3 nur dann erteilt werden, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2010 auf den Halter / die Halterin zugelassen worden ist.
In Stuttgart tritt das Fahrverbot für Fahrzeuge mit der gelben Plakette bereits zum 1.Januar 2012 in Kraft.
Schadstoffgruppe 2 = rote Feinstaubplakette
Die rote Plakette steht für den höchsten Schafstoffausstoß, der bis 31.12.2011 in der Freiburger Umweltzone noch zugelassen ist. Durch Erhalten einer solchen Plakette hat man eine befristete Fahrerlaubnis bis zum 31.Dezember 2011. Ab 2012 kann eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge in Schadstoffgruppe 2 nur dann erteilt werden, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2010 auf den Halter / die Halterin zugelassen worden ist.
Für Fahrzeuge mit roter Feinstaubplakette gilt bereits seit 01.07.2010 ein Fahrverbot in der Umweltzone Stuttgart. Ab 01.01.2012 tritt nun auch das Fahrverbot in allen weiteren Umweltzonen Baden-Württembergs in Kraft.
Aktuelle Informationen zu Umweltzonen in Baden-Württemberg finden Sie auf der Website des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Schadstoffgruppe 1 = keine Plakette
Fahrzeuge, die keine Plakette erhalten haben, weil sie der Schadstoffgruppe 1 angehören, dürfen in den Umweltzonen nicht betrieben werden. Der Schadstoffausstoß dieser Kategorie überschreitet den gegenwärtigen, zugelassenen Stickstoffoxidwert.
Die Zuordnung der Fahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt auf der Grundlage der Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge (35. BImSchV) sowie der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummer. In Fahrzeugpapieren, die bis einschließlich 30.September 2005 ausgestellt wurden, steht die Emissionsschlüsselnummer im Feld „Schlüsselnummer zu 1“ des Fahrzeugscheines. In Fahrzeugpapieren, die ab dem 1.Oktober 2005 ausgestellt wurden, findet sich die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 des Fahrzeugscheines.
Die Schadstoffgruppe Ihres KFZ können Sie beispielsweise bei der Dekra online bestimmen lassen: www.dekra.de/feinstaub
Wer ohne Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung eine Umweltzone befährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 40.- EUR und einem Punkt in Flensburg geahndet wird.






