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Karte der Umweltzone
Hier bekommen Sie Ihre Plakette
Die Feinstaubplakette ist erhältlich
- beim Bürgerservice
Basler Straße 2
79100 Freiburg
Weitere Informationen - bei der Bürgerberatung im Rathaus
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Weitere Informationen - und bei den Ortsverwaltungen
Am einfachsten ist der direkte Online-Antrag
Kontakt
Umweltzone/
Ausnahmegenehmigung
Garten- und Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg im Breisgau
Ansprechpartner:
Frau Kern
0761 / 201-4658
melanie.kern@stadt.freiburg.de
Frau Luley
0761 / 201-4657
petra.luley@stadt.freiburg.de
Einführung der Umweltzone
Seit 1. Januar 2010 ist die Umweltzone Freiburg in Kraft getreten. Die Stadt wird damit dem Luftreinhalte- und Aktionsplan des Regierungspräsidiums Freiburg gerecht, der die Verbesserung der Luftqualität zum Ziel hat. Umweltzonen sind fest begrenzte, städtische Gebiete, in denen Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß gelten.
Erstmals stellte das Regierungspräsidium Freiburg entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union einen Luftreinhalteplan im Jahr 2006 auf, mit dem Ziel, die Belastung durch Stickstoffoxid ab dem Jahr 2010 zu reduzieren. Ergänzend wurde im Jahr 2006 aufgrund gemessener Wertüberschreitungen des Partikels PM10, oder besser bekannt als so genannter „Feinstaub“, ein Aktionsplan aufgestellt, der die Schaffung einer Umweltzone in Freiburg im Breisgau beinhaltet. Hierbei galt es, insbesondere die Wünsche nach gesunden Lebensverhältnissen betroffener Anwohner an stark befahrenen Straßen und schwierige Eingriffe in den Verkehr gegeneinander abzuwägen.
Die Freiburger Umweltzone umfasst eine Fläche von 28 km². Sie beginnt nördlich in Höhe Wildtal, führt bis in den Süden vor St. Georgen und findet im Westen in Mooswald ihren Weg nach Osten bis einschließlich Littenweiler und Ebnet. Die B31/31a befindet sich nicht in der Umweltzone, da sie die bedeutendste Ost-West-Verbindung in der Region darstellt und ein Verkehrsverbot auf dieser Straße eine Verlagerung des Verkehrs auf andere, weniger geeignete und weniger verkehrssichere Straßen mit sich bringen würde.
Karte der Umweltzone Freiburg im Breisgau (PDF) als Download
Der Beginn und das Ende der Umweltzone sind durch neue Verkehrsschilder gekennzeichnet. Neben dem Verkehrszeichen „Umweltzone“ sind auf einem Zusatzschild farbige Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der Umweltzone freie Fahrt haben. Für alle Verkehrsteilnehmer, die seit dem 1. Januar 2010 mit einem KFZ die Freiburger Umweltzone befahren wollen, besteht die Pflicht, eine Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen. Jene Fahrzeuge, die aufgrund eines hohen Schadstoffausstoßes keine Feinstaubplakette erhalten, müssen nachgerüstet werden. Falls keine Nachrüstung möglich ist, kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Ab 01.01.2012 gilt in der Freiburger Umweltzone auch ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette.
Allgemeine Informationen zu Umweltzonen in Deutschland gibt es beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, unter www.umweltzone.net oder unter www.umweltbundesamt.de/umweltzonen. Informationen zu Umweltzonen in der Europäischen Union finden sich unter www.lowemissionzones.eu






