- Umwelt und Natur
- Umweltzone
Die Umweltzone
Fahrverbot für Fahrzeuge
ab 1.1.2012:
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ab 1.1.2013:
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kein Fahrverbot:
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Hier bekommen Sie Ihre Plakette
Die Feinstaubplakette ist erhältlich
- beim Bürgerservice
Basler Straße 2
79100 Freiburg
Weitere Informationen - bei der Bürgerberatung im Rathaus
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Weitere Informationen - und bei den Ortsverwaltungen
Am einfachsten ist der direkte Online-Antrag
Kontakt
Umweltzone/
Ausnahmegenehmigung
Garten- und Tiefbauamt
Straßenverkehsbehörde
Fehrenbachallee 12
Zimmer 1161
79106 Freiburg im Breisgau
Ansprechpartnerin:
Frau Kern
0761 / 201-4658
melanie.kern@stadt.freiburg.de
Frau Luley
0761 / 201-4657
petra.luley@stadt.freiburg.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr oder
Termin nach Vereinbarung

Umweltzone Freiburg
Seit dem 1.Januar 2010 hat Freiburg eine Umweltzone. Fahrzeuge, die in der Umweltzone gefahren weden, benötigen - bis auf bestimmte Ausnahmefälle - eine Feinstaubplakette. Alles Weitere rund um die Umweltzone finden Sie auf dieser Seite.
English information about low emission zones in Baden-Württemberg
Informationes en Francais sur las zones environnement dans le Bade-Wurtemberg
Rote Plakette: Ab Anfang 2012 nicht mehr erlaubt
Seit knapp zwei Jahren ist fast das gesamte Freiburger Stadtgebiet eine Umweltzone, die für Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette tabu ist. Ab Januar 2012 folgt der nächste Schritt: Dann dürfen auch Autos mit roter Plakette nicht mehr fahren. Für manche Verkehrsteilnehmer gibt es jedoch Ausnahmen.
mehr...Die verschiedenen Feinstaubplaketten
Wer Umweltzonen mit einem Fahrzeug befahren möchte, benötigt eine Feinstaubplakette. In Freiburg tritt zum 01.01.2012 die nächste Stufe in Kraft. Fahrzeuge ohne Plakette und Fahrzeuge mit roter Plakette dürfen dann nicht mehr in der Umweltzone betrieben werden. Wer jetzt ein Fahrzeug kauft, sollte darauf achten, dass es die grüne Plakette hat.
mehr...Generelle Ausnahmen vom Fahrverbot
Ganzjährige Fahrverbote sind für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 und ab 01.01.2012 Schadstoffgruppe 2 der Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) vorgesehen. Bestimmte Fahrten und Fahrzeuge sind jedoch generell von den Fahrverboten ausgenommen: unter anderem fallen darunter Arbeitsmaschinen, Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Oldtimer, Motorräder und Fahrzeuge von gehbehinderten Personen.
mehr...Nachrüstung des Fahrzeugs
Fahrzeuge, die keine oder nur eine rote Feinstaubplakette erhalten und nicht unter die generellen Ausnahmen des Fahrverbotes fallen, müssen durch ein qualifiziertes Abgasreinigungssystem nachgerüstet werden. Fahrzeuge, die vor 1971 zugelassen wurden, sind vom Gebot der Nachrüstung ausgenommen.
mehr...Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot
Bis 31.12.2011 sind in Freiburg nur Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 1) vom Fahrverbot betroffen. Ab 01.01.2012 tritt eine weitere Stufe in Kraft und auch Fahrzeuge mit roter Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 2) dürfen in der Umweltzone nicht mehr betrieben werden.
Eine Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden, wenn das betroffene Fahrzeug ohne Feinstaubplakette vor dem 01. November 2007 auf den Fahrzeughalter zugelassen wurde und eine Nachrüstung nicht möglich ist. Fahrzeuge mit roter Feinstaubplakette, die nicht nachgerüstet werden können, müssen vor dem 01. Januar 2010 auf den Fahrzeughalter zugelassen worden sein.
Fragen und Antworten zur Umweltzone (FAQ)
Hier finden Sie die wichtigsten und häufig gestellten Fragen mit zugehörigen Antworten rund um das Thema Umweltzone.
mehr...Einführung der Umweltzone
Seit 1. Januar 2010 ist die Umweltzone Freiburg in Kraft getreten. Die Stadt ist damit dem Luftreinhalte- und Aktionsplan des Regierungspräsidiums Freiburg gerecht geworden, der die Verbesserung der Luftqualität zum Ziel hat. Umweltzonen sind fest begrenzte, städtische Gebiete, in denen Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß gelten.
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