- Familienfreundliche Betriebe
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- Fördermöglichkeiten
Kontakt
FWTM Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe
Rathausgasse 33
79098 Freiburg
Felicitas Boerner
Tel. 0761/ 3881 - 1214
Fax 0761/ 3881 - 1299
Fördermöglichkeiten
Förderung von familienbewusster Personalpolitik (audit berufundfamilie):
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln die Durchführung des audit berufundfamilie in kleinen und mittleren Unternehmen.
- Gefördert werden Unternehmen mit 15 bis 250 Beschäftigten.
- Die Unternehmen erhalten eine Förderung zu 50 %
- Die Kosten der Auditierung sind nach Unternehmensgröße gestaffelt:
Unternehmen mit
- 15 bis 25 Beschäftigten zahlen 2625 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt
(50 % des Gesamtpreises von 5 250 Euro) - 26 bis 100 Beschäftigten zahlen 4625 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt
(50 % des Gesamtpreises von 9 250 Euro) - 101 bis 250 Beschäftigten zahlen 5625 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt
(50 % des Gesamtpreises von 11 250 Euro)
Weitere Informationen finden Sie auf dem Faltblatt des Wirtschaftsministeriums
Förderung von Unternehmensberatungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Der Höchstzuschuss beträgt für Antragsteller in den alten Bundesländern 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal 1500 Euro je Beratung.
- Es können mehrere Beratungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden, wenn sie sich thematisch voneinander unterscheiden.
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die die Voraussetzung der EU-KMU-Definition erfüllen.
- Der Zuschuss ist schriftlich spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung zu stellen.
Informationen zu möglichen Themenfeldern der Beratungsförderung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Informationen zur Beratungskostenförderung des BAFA zur Einführung von familienfreundlichen Maßnahmen finden Sie hier
Nähere Informationen zur Beratungsförderung sowie zu den Richtlinien erhalten Sie auch über die telefonische Hotline des BAFA (Tel. 06196 / 908570) oder per Mail: foerderung@bafa.bund.de und auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de unter der Rubrik „Unternehmensberatungen“
Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“
Das Bundesministerium hat die Antragsfrist für das im Jahr 2008 gestartete bundesweite Förderprogramm um ein halbes Jahr bis Ende 2011 verlängert.
Unternehmen und Träger der Betreuungseinrichtung können auch weitere Finanzierungsquellen nutzen.
- Gefördert wird die Schaffung von neuen betrieblich unterstützen Gruppen von Mitarbeiterkindern unter drei Jahren. Eine Gruppe soll mindestens sechs neue Plätze umfassen, nur in Ausnahmefällen weniger.
- Alle Unternehmen, auch Stiftungen und Anstalten, wie zum Beispiel Hochschulen mit Sitz in Deutschland können am Programm teilnehmen.
- Es können auch mehrere Unternehmen gemeinsam an dem Programm teilnehmen.
- Beteiligte Unternehmen tragen mindestens 25 Prozent der laufenden Betriebskosten der neuen Plätze.
- Die Kofinanzierung der geförderten Betreuungsplätze kann gegebenenfalls auch durch Elternbeiträge, Eigenmittel des Trägers und / oder sonstige öffentliche oder private Mittel erfolgen.
- Alle notwendigen Voraussetzungen und Genehmigungen müssen vorliegen.
Auf der Website www.erfolgsfaktor-familie.de wird unter der Rubrik „Betriebliche Kinderbetreuung“ umfassend über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen des Förderprogramms informiert. Die Antragstellung auf Fördermittel erfolgt ebenfalls über diese Internetseite in einem Online-Verfahren.
Die Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung steht ihnen montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0800 / 0000945 (kostenlos) für Fragen zur Verfügung.
Mail: kinderbetreuung@erfolgsfaktor-familie.de
Weitere Informationen zu Kinderbetreuungsfinanzierung finden Sie auf den Seiten der Regierungspräsidien Baden-Württemberg hier





