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Anforderungsprofil für die Berücksichtigung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung der Stadt Freiburg
Die fachlichen und methodischen Grundsätze, die bei der Abhandlung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung in der Stadt Freiburg zu berücksichtigen sind, sind im „Anforderungsprofil für die Berücksichtigung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ seit 1996 festgelegt. Ziel des Anforderungsprofils ist es, der Bearbeitung der Eingriffsregelung einen einheitlichen, dem aktuellen Stand der Wissenschaft und der Rechtsprechung entsprechenden Standard zugrunde zu legen. Dadurch wird eine Gleichbehandlung der einzelnen Bebauungsplanverfahren gewährleistet und sichergestellt, dass die an die Bearbeitung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung gestellten fachlichen und rechtlichen Ansprüche erfüllt werden.
Das „Anforderungsprofil für die Berücksichtigung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung der Stadt Freiburg“ wurde seit seiner Einführung im Jahr 1996 mehrfach fortgeschrieben. Während die erste Fassung des Anforderungsprofils aus dem Jahr 1996 in erster Linie dazu diente, die Einbindung der Eingriffsregelung in die Bauleitplanung der Stadt Freiburg grundsätzlich zu regeln, bestanden die Fortschreibungen der Jahre 1998 und 2003 hauptsächlich in der Einarbeitung der seit 1996 erfolgten Gesetzesanpassungen und –änderungen auf dem Gebiet der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Mit der 2008 vorgelegten Neufassung wurden methodische Ergänzungen und Konkretisierungen vorgenommen sowie das Verhältnis zu den seit 2005 vorhandenen Arbeitshilfen des Landes Baden-Württemberg für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (Leitfaden „Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“, Leitfaden „Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung“, Leitfaden „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“) definiert. In der aktuell vorliegenden Fassung finden schließlich weitere methodische Ansätze mit landesweitem Bezug, die dem 2010 erschienenen Leitfaden „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ und der im April 2011 in Kraft getretenen Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) entnommen wurden, Berücksichtigung.
Da sich das Anforderungsprofil in der langjährigen Anwendungspraxis sehr gut bewährt hat und speziell auf die Freiburger Situation zugeschnitten ist, konnte und kann es durch die LUBW-Arbeitshilfen von 2005 nicht vollständig ersetzt werden. Im Übrigen entspricht das methodische und fachliche Vorgehen in den Arbeitshilfen der LUBW in den wesentlichen Grundzügen dem Vorgehen des städtischen Anforderungsprofils (schutzgut- und funktionsbezogene Betrachtungsweise, verbal-argumentativer Ansatz etc.). Einige in der Vergangenheit im Anforderungsprofil nicht enthaltene Aspekte der LUBW-Leitfäden wurden daher in der Neufassung des städtischen Anforderungsprofils von 2008 ergänzt (z.B. das Prinzip der durchgängig fünfstufigen Bewertung der Schutzgüter, das Bewertungsverfahren für das Schutzgut Arten und Biotope, der quantitative Bilanzierungsansatz bzgl. des Schutzgutes Arten und Biotope sowie des Schutzgutes Boden zur Unterstützung der verbal-argumentativen Vorgehensweise). Mit der vorliegenden Ergänzung wird darüber hinaus die Bewertungsmethodik aus dem Leitfaden „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ von 2010 des Landes Baden-Württemberg für das Schutzgut Boden in das städtische Anforderungsprofil aufgenommen.
Die am 01.04.2011 in Kraft getretene Ökokonto-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (ÖKVO) gilt nicht unmittelbar für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, sondern ausschließlich für den Anwendungsbereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Sie umfasst in ihrem methodischen Teil allerdings einen Ansatz für die Bilanzierung schutzgutübergreifender Kompensationsmaßnahmen, der im Anforderungsprofil bisher nicht enthalten war. Speziell beim Schutzgut Boden zeigt sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenknappheit die immer größer werdende Bedeutung schutzgutübergreifender Kompensationsmaßnahmen. Um entsprechende Maßnahmen künftig bilanzieren zu können, wird der methodische Ansatz aus der ÖKVO in der vorliegenden Ergänzung daher in das Anforderungsprofil übernommen.
Im Ergebnis stellt das 2008 neu gefasste und aktuell nochmals ergänzte „Anforderungsprofil für die Berücksichtigung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung der Stadt Freiburg“ eine auf die Stadt Freiburg zugeschnittene Grundlage für die Bearbeitung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung dar, die gleichzeitig mit den Arbeitshilfen und Regelungen des Landes Baden-Württemberg zum Themenfeld der Eingriffsregelung konform ist.
Anforderungsprofil für die Berücksichtigung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung der Stadt Freiburg (587 KB)





