Das Landesprogramm STÄRKE
Das Landesprogramm STÄRKE besteht aus zwei Komponenten:
1. Die Ausgabe von Bildungsgutscheinen im Wert von 40 Euro an alle Eltern Neugeborener.
2. Die Möglichkeit spezieller Unterstützung von Familien in besonderen Lebenssituationen durch Elternkurse, die auch mit häuslichen Beratungen verbunden werden können.
Die Bildungsgutscheine
Die Bildungsgutscheine werden Eltern mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg, deren Kinder ab dem 01.09.2008 geboren wurden, zugeschickt. Voraussetzung für die Geltendmachung des Gutscheins ist, dass mit der Teilnahme an einem Familienbildungskurs bei einem örtlichen Bildungsträger bis zum ersten Geburtstag des Kindes begonnen wird.
Familien in besonderen Lebensituationen
Familien, die sich – unabhängig vom Alter der Kinder – in einer besonderen Lebenssituation, wie beispielsweise
- Alleinerziehung

- Frühe Elternschaft (mind. ein Elternteil unter 18 Jahren)
- Gewalterfahrung
- Krankheit (auch Sucht) und Behinderung eines Familienmitglieds
- Mehrlingsversorgung
- Migrationshintergrund
- Pflege- oder Adoptivfamilie
- Prekäre finanzielle Verhältnisse
- Trennung und Unfall oder Tod eines Familienmitglieds
befinden, wenden sich an Hebamme, Kinderarzt, eine Familienbildungsstätte oder das Jugendamt. Dort kann auch geprüft werden, ob ein zusätzlicher kostenfreier Spezialkurs, eventuell mit häuslicher Beratung, im jeweiligen Einzelfall in Frage kommt.
Zielsetzung und Kursangebot
Durch das Programm STÄRKE möchte die Landesregierung Baden-Württemberg Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder aktiv unterstützen. Die Palette der Angebote reicht von Grundkursen zur Kindesentwicklung über Themenkurse aus den Bereichen Kommunikation in der Familie, Vater sein und Mutter sein, zur Kinderpflege, Ernährung und Bewegung bis hin zu Kursen, die sich auch auf Geschwisterkinder erstrecken können.
Eine Liste der örtlichen Bildungsträger finden Sie hier (PDF).





