Der Freiburg-Pass

Der Gemeinderat der Stadt Freiburg hat am 18.12.2007 die Einführung des Freiburg-Passes zum 1. Februar 2008 beschlossen.
Der Freiburg-Pass soll durch kostenlose und deutlich ermäßigte Angebote den Einwohnerrinnen und Einwohnern der Stadt Freiburg, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Stadt ermöglichen. Durch die Bündelung von Ermäßigungen in einem Pass werden die Möglichkeiten von Vergünstigungen transparenter und der Zugang zu Institutionen niederschwelliger.
Arbeitslosengeld II-Hilfeempfängerinnen und -empfänger beantragen den Freiburg-Pass über die Kundentheke in der Agentur für Arbeit. Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen der Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, beantragen den Freiburg-Pass über das Sozial- und Jugendamt, Frau Müller Mail oder Telefon 0761/201-3966.
Die bereits bestehenden Vergünstigungen im Rahmen des Freiburg-Passes sind als Flyer (PDF, 174 KB) und als aktuelle Angebotsliste (PDF, 22 KB) abrufbar.
Interessierte Organisationen und Unternehmen sind dazu aufgerufen, sich am Freiburg-Pass zu beteiligen und Ermäßigungen in Ihren Organisationen anzubieten. Dadurch leisten Sie einen wertvollen Beitrag für das soziale und kulturelle Miteinander in der Stadt.
Für Rückfragen steht Ihnen der RUNDE TISCH zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg per Mail oder Telefon 0761/442275 und im Sozial- und Jugendamt Frau Vogt per Mail oder Telefon 0761/201-3503 zur Verfügung.





