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Japanischer Garten im Seepark mit neuem Belag
Neuartiges Verfahren hilft langfristig Kosten sparen
Die knappen Kassen und immer weniger Personal führen dazu, dass das Garten- und Tiefbauamt (GuT) in manchen Bereichen des öffentlichen Raums nicht mehr den bisher gewohnten Standard aufrecht erhalten kann. Trotz aller Sparmaßnahmen soll es aber immer noch einige Freiburger Parkanlagen geben, die mehr als nur „Standardgrün“ darstellen.
Zu diesen Anlagen gehört der Japanische Garten im Seepark. Diese Anlage wird vom Garten- und Tiefbauamt weiterhin gepflegt, nicht zuletzt, um das Geschenk der Partnerstadt Matsujama in Ehren zu halten. Dieser Garten soll aber auch signalisieren, dass es in Zeiten knapper Kassen immer noch möglich sein muss, den Bürgerinnen und Bürgern einige wenige hochwertige Parkanlagen zur Verfügung zu stellen, wenn auch bei vielen anderen Anlagen der Pflegestandard reduziert werden muss.
Japanische Gärten gehören zu den pflegeaufwändigsten Anlagen überhaupt, da sich die Pflege und Unterhaltung nach strengen Vorgaben richtet, die unbedingt eingehalten werden müssen, damit die Anlage den vorgegebenen Charakter nicht verliert. Die Gehölze erhalten den typischen japanischen Formschnitt und die Höhenabstufung der Bepflanzung muss durch häufige Schnittmaßnahmen im richtigen Verhältnis gehalten werden. Die Wege sind streckenweise mit kostbarem Marmorsplitt belegt, der dem Weg einen stets sauberen und edlen Charakter verleiht.
Der Marmorsplitt musste in der Vergangenheit immer wieder aufgeschüttet werden, da er sich in den angrenzenden Pflanzungen verliert, oder von Kindern in den Bachlauf geworfen wurde. Jährlich mussten die Mitarbeiter von GuT das teure Material ergänzen.
Das Garten- und Tiefbauamt hat nun eine Firma ausfindig gemacht, die den Marmorsplitt mit einer Klebemasse aus durchsichtigem lichtbeständigem Kunstharz vermischt und dieses Gemisch auf etwa 100 m² als Wegebelag einbaut. Das Kunstharz härtet aus und verbindet den ursprünglich losen Marmorsplitt zu einer festen Oberfläche. Der Eindruck eines mit losem Marmorsplitt belegten Weges bleibt aber bestehen. Das GuT hat zwar einmalig die Einbaukosten zu tragen, erspart sich aber in den folgenden Jahren die laufenden Unterhaltungskosten.





