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Was tun, wenn am Ende vom Geld
noch so viel Monat übrig ist ...
Schulden bedrohen Ihre Existenz, machen krank und einsam. Nach dem Schuldenberg kommt häufig auch noch der Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung.
Wenn Sie mit Ihren Schulden alleine nicht mehr klar kommen, dann können Sie Rat und Unterstützung bei der Schuldnerberatung der Stadt Freiburg bekommen.
Wir bieten Ihnen auch Hilfe, wenn Sie zukünftigen Schulden vorbeugen möchten.
Wem helfen wir?
Wenn Sie ...
- Bürgerin oder Bürger der Stadt Freiburg sind
- Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (Hartz IV) beziehen
- oder nach dem 12. Sozialgesetzbuch (Grundsicherung)
- Sie einkommensschwach sind und zusätzliche Sozialleistungen (z.B. Wohngeld) erhalten.
Nicht beraten können wir Sie
- wenn Sie selbständig tätig sind
- oder Immobilieneigentümer sind.
Wann helfen wir?
Wenn Sie ...
- nach Abzug der festen Kosten nicht mehr genügend Geld für den Lebensunterhalt haben
- nicht mehr wissen, wie Sie die nächste Miete bezahlen sollen
- von den Gläubigern gemahnt werden, aber nicht bezahlen können
- Angst vor Gerichtsvollziehern haben
- einen Gesprächspartner und Unterstützung in Ihrer Situation suchen.
Was müssen Sie tun?
- Wenn Sie SGB II Leistungen beziehen, holen Sie sich eine Zuweisung des Jobcenters bei Ihrem Arbeitsvermittler/ Ihrer Arbeitsvermittlerin.
- Danach setzten Sie sich mit der städtischen Schuldnerberatung in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
- Erhalten Sie Grundsicherung, können Sie sich direkt an uns wenden.
Wie helfen wir?
Wir helfen Ihnen ...
- sich einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu verschaffen (z.B. durch Erstellung eines Haushaltsplanes).
- einen Ihren finanziellen Möglichkeiten angemessenen Tilgungsplan zu erarbeiten.
- Kontakt zu Ihren Gläubigern aufzunehmen und Vereinbarungen zu treffen.
- Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
- Ggf. einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.
Aktuelles
Wichtig! Wichtig! Wichtig! Wichtig! Wichtig!
Jahreswechsel 2012 und das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Ab 01. Januar 2012 ändert sich das Gesetz zum Schutz der Sozialleistungen bei einer Kontopfändung
- Es gibt bei einer Kontopfändung keinen 14-Tage Schutz für Sozialleistungen mehr
- Sozialleistungen sind nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geschützt
- Bestehende Vereinbarungen mit den Gläubigern bieten ab 01. Januar 2012 keinen Schutz mehr
- Bestehende Freigabebeschlüsse vom Amtsgericht bieten ab 01. Januar 2012 keinen Schutz mehr
Wandeln Sie deshalb vor dem 01. Januar 2012 Ihr gepfändetes Konto in ein P-Konto um!
- Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Bank und der Schuldnerberatung





