Historischer Hintergrund und Entwicklung
1985 anlässlich der 3. Weltfrauenkonferenz in Nairobi wird Gender Mainstreaming erstmals als politische Strategie vorgestellt. Bei der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 wird Gender Mainstreaming als umfassender Ansatz in der Gleichstellungspolitik in einer Aktionsplattform verankert, die von Vertreterinnen und Vertretern aus 189 Staaten abschließend verabschiedet wurde. Für die Arbeit der Vereinten Nationen ist die Beachtung und Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes seit der 4. Weltfrauenkonferenz, den gemeinsamen Schlussfolgerungen des Wirtschafts- und Sozialrates der VN "gender-perspective in all policies and programms in the UN system" und der darauf basierenden Resolution der Generalversammlung 52/100 bezüglich aller Maßnahmen und Programme verpflichtend.
Nicht nur die Vereinten Nationen, sondern auch die Europäische Union hat sich zur Umsetzung von Gender Mainstreaming verpflichtet. 1999 wird der Gender-Mainstreaming-Ansatz in den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU verankert. Das bedeutet: Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen werden nicht nur im Rahmen der Säule 4 begriffen, sondern als Querschnittsaufgabe auch für die drei anderen Säulen definiert. Mit In-Kraft-Treten des Amsterdamer Vertrag am 1. Mai 1999 wird der Ansatz auf EU-Ebene zum ersten Mal in rechtlich verbindlicher Form festgeschrieben. Art. 2 und Art. 3 Absatz 2 des EG-Vertrags verpflichten die Mitgliedstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. Juni 1999 hat die Bundesregierung die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip anerkannt. Damit hat der Implementierungsprozess von Gender Mainstreaming auch in der Bundesregierung begonnen. Die Gemeinsame Geschäftsordnung (GGO) der Bundesministerien wird am 26.7.2000 novelliert. Der neue § 2 GGO lautet: "Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung in ihren Bereichen gefördert werden (Gender Mainstreaming)". 2001: Alle Ministerien der Bundesregierung verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu Gender Mainstreaming zu schulen und mindestens ein Pilotprojekt zur Erprobung von Gender Mainstreaming durchzuführen.
Eckpunkte zur Umsetzung von GM in Baden-Württemberg: Koalitionsvereinbarung: 2001; Kabinettbeschluss: Juni 2001 - Auftrag zur Entwicklung einer Konzeption GM mit allen Ministerien; Kabinettbeschluss: Juli 2002 -Zustimmung des Ministerrats zur Umsetzung der vorgelegten Konzeption. Kabinettbeschluss: September 2004 - Zustimmung des Ministerrats zum Bericht über die 1. Phase und die weiteren Schritte der Umsetzung. Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg vom 11.10.2005 (Chancengleichheitsgesetz). Aufnahme einer Genderprüfung in die Anordnung der Landesregierung und der Ministerien zum Erlass von Vorschriften vom 23.11.2004 (Vorschriftenanordnung). Regelmäßige Berichtspflicht gegenüber dem Kabinett, um Nachhaltigkeit zu gewährleisten.




