Kontakt
Garten- und Tiefbauamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Ansprechpartner:
Herr Jan Maurer
Tel. 0761 / 201 - 4682
jan.maurer@stadt.freiburg.de
Verkehrsberuhigte Bereiche
Neben der in Freiburg Anfang der 1990er-Jahre im gesamten Stadtgebiet umgesetzten flächenhaften Ausweisung von Tempo-30-Zonen in Wohngebieten stellt die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen eine wichtige Möglichkeit dar, die Umfeldqualität in den Wohnquartieren weiter zu verbessern. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung von wohnungsnahen Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder im öffentlichen Straßenraum. Zugleich schaffen verkehrsberuhigte Bereiche aber auch Aufenthaltsangeboten für alle Altersgruppen und werden häufig wegen der mit ihnen erzielten Senkung der Fahrgeschwindigkeiten auch allgemein als Verbesserung der Wohnqualität wahrgenommen.
Aus diesen Gründen werden seit Anfang der achtziger Jahre in Neubaugebieten vermehrt verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Da ein gleiches Bedürfnis auch in den vorhandenen Straßen in älteren Wohngebieten besteht, wurde ergänzend hierzu 1996 in Freiburg ein besonderes Konzept zur nachträglichen Umwandlung bestehender Wohnstraßen in verkehrsberuhigte Bereiche entwickelt. Hierbei werden - nach sorgfältiger Prüfung und sofern dies von den Anwohnern mehrheitlich befürwortet wird - bestehende Straßen so umgestaltet, dass diese den Anforderungen eines verkehrsberuhigten Bereiches entsprechen.
Im Freiburger Stadtgebiet sind derzeit insgesamt 177 verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Hiervon wurden 14 bestehende Wohnstraßen nach dem Freiburger Konzept umgewandelt.
Einen Antrag dazu finden Sie hier. Das Garten- und Tiefbauamt prüft dann, ob diese Straße grundsätzlich für eine Umwandlung geeignet ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden alle Anwohner der Straße um ihr Votum gebeten. Dabei werden die Haushalte mit Kindern besonders stark gewichtet. Von diesem Ergebnis und der Zustimmung des Gemeinderates ist die Umsetzung abhängig. In einigen Fällen wurden Spielstraßen von der Mehrheit der Anwohner abgelehnt, oft wegen der befürchteten Belästigung durch das Kinderspiel und wegen der eingeschränkten Parkmöglichkeiten in diesen Bereichen.
Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche in Neubaugebieten
Bei Neuplanungen - beispielsweise bei den verkehrsberuhigten Bereichen in neuen Wohngebieten - wird der Straßenraum im Regelfall ohne die sonst übliche Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn ausgebaut. Dieser "niveaugleiche Ausbau" verdeutlicht den Aufenthaltscharakter und die gleichberechtigte Nutzung durch Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer (Mischnutzung durch die verschiedenen Verkehrsteilnehmer) und wird oft bereits im Bebauungsplan festgelegt.Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche in bestehenden Wohnstraßen
Bestehende Straßen in älteren Wohngebieten weisen meist den üblichen Straßenquerschnitt mit seitlichen, durch Bordstein abgetrennten Gehwegen auf. Um auch hier verkehrsberuhigte Bereiche ohne einen aufwändigen Umbau einrichten zu können, sieht das Konzept der Stadt Freiburg vor, mit einfachen Mitteln einzelne Straßen so umzugestalten, dass diese vom Verkehrsteilnehmer neben der Beschilderung auch im Charakter als "Spielstraße" wahrgenommen werden. Dazu dienen Querstreifen und Poller im Eingangsbereich, farbige Bodenpiktogramme, Einengungen, versetzte Parkplätze und gesonderte Spielbereiche. Durch damit verbundene Neuaufteilung der Flächen zugunsten der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität kann es dabei zu einer Verringerung von Parkmöglichkeiten in der betreffenden Straßen kommen.

Vorgehensweise / Vorraussetzung für die Umwandlung einer bestehenden Wohnstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich
Soll eine bestehende Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden, ist eine breite Zustimmung der Anwohner erforderlich. Daher und aufgrund der bereits gemachten Erfahrungen werden Anträge zur Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich erst dann geprüft, wenn eine Unterschriftensammlung aus der betroffenen Straße beigefügt ist. Einen Vordruck hierfür finden Sie hier.
Um zu vermeiden, dass eine Unterschriftensammlung in Straßen durchgeführt wird, die im Vorfeld schon als ungeeignet eingestuft würden, hat es sich als sinnvoll erwiesen, vorab eine erste Einschätzung über eine mögliche Umwandlung direkt beim Garten- und Tiefbauamt unter Tel. 0761 / 201 - 4682 zu erfragen bzw. eine Anfrage direkt per E-Mail an jan.maurer@stadt.freiburg.de zu richten.
Wird daraufhin eine Unterschriftensammlung durchgeführt und mit einem Antrag beim Garten- und Tiefbauamt eingereicht, erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die Verkehrsplanung, die Verkehrsbehörde und die Polizei, ob eine Ausweisung der bestehenden Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich durch Umgestaltung und ohne aufwändigen Gesamtumbau möglich ist.
Bei entsprechender Eignung wird durch das Garten- und Tiefbauamt eine förmliche "Votumsabfrage" unter allen Anwohnern der Straße bzw. des betreffenden Straßenabschnitts durchgeführt, der eine konkrete Planung beigefügt ist, aus der die Anwohner erkennen können, welche Konsequenzen mit einer Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich verbunden sind (u. a. ggf. Verlust an Parkplätzen).
Bei positivem Votum der Anwohner wird die betreffende Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt.

So verhalten Sie sich im verkehrsberuhigten Bereich richtig:
- Kinder dürfen im gesamten Straßenbereich, also ausdrücklich auch im Bereich der Fahrgasse, spielen.
- Kraftfahrer und Radler dürfen im verkehrsberuhigten Bereich maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. Das sind etwa sieben Kilometer pro Stunde, bei denen sich die Tachonadel in der RegeI noch nicht bewegt.
- Fahrzeuge - auch Radfahrer - dürfen Fußgänger nicht behindern und müssen notfalls warten, allerdings dürfen Fußgänger den Fahrverkehr ebenfalls nicht absichtlich oder unnötig einschränken bzw. behindern.
- Parken ist grundsätzlich nur auf den vorgesehenen Flächen erlaubt. Aus- und Einsteigen sowie das Ent- und Beladen von Fahrzeugen ist davon ausgenommen.
- Wer mit einem Fahrzeug den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, muss beachten, dass, wie bei Grundstücksausfahrten, andere Fahrzeuge und querende Fußgänger Vorrang haben.
Machen auch Sie mit!
Die Einhaltung dieser Regeln bedeutet mehr Sicherheit und Lebensqualität für Alle!




