Kontakt
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Bei Bränden und
in Notfällen 112
Eschholzstr. 118
79115 Freiburg
Telefon: 0761/201-3315
Fax: 0761/201-3399
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Service
Wie verhalte ich mich im Falle eines Brandes!
Was ist zu tun wenn es gebrannt hat!
Wie und wo bewerbe ich mich wenn ich zur Feuerwehr will?
Wie verhalte ich mich im Falle eines Brandes!
- Bewahren Sie die Ruhe und alarmieren Sie die Feuerwehr (Notruf 112).
- Warnen Sie auch Angehörige und Mitbewohner.
- Schließen Sie Fenster und Türen zum Brandraum, um eine Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern.
- Bringen Sie Hilfebedürftige und sich selbst in Sicherheit.
- Benützen Sie keine Aufzüge. Im Brandfall können diese zur tödlichen Falle werden.
- Warten Sie, bis die Feuerwehr anrückt, zeigen Sie den Feuerwehrleuten sämtliche Zugänge zum Brandherd und händigen ihnen gegebenenfalls notwendige Schlüssel aus.
- Den Brand selbst bekämpfen sollten Sie nur dann, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr begeben.
- Ist das Treppenhaus verqualmt, unbedingt die Wohnungstür geschlossen halten. Machen Sie die anrückende Feuerwehr von Fenstern oder dem Balkon aus auf sich aufmerksam.
- Weitere Informationen (Comic).
Was ist zu tun wenn es gebrannt hat!
Es hat gebrannt! - Was ist zu tun?
Ihre Feuerwehr informiert
Nach dem Brand
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
es hat gebrannt! Ihre Wohnung, Ihr Haus, Ihr ganz persönliches Eigentum ist durch einen Brandschaden in Mitleidenschaft gezogen worden.
Ihre Feuerwehr hat das Feuer gelöscht und dazu beigetragen, den Schaden zu begrenzen und Schlimmeres zu verhüten.
Dennoch werden Sie sich viele Fragen stellen:
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- Wie habe ich mich zu verhalten?
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- Welche Versicherung muss informiert werden?
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- Wer kann mir weiterhelfen?
Mit diesem Informationsblatt möchten wir Ihnen Antworten und Hilfen geben. Das Faltblatt enthält Tipps und Hinweise, was zu tun und zu beachten ist, nachdem die Feuerwehr die Arbeit beendet hat.
Wichtige Ansprechpartner und Telefonnummern sind am Schluss aufgeführt.
Ihre
Feuerwehr Freiburg
Feuer ist aus – was nun?
Mit dem Abschluss der Löscharbeiten endet in der Regel die Tätigkeit Ihrer Feuerwehr.
Das Ausräumen der vom Brand betroffenen Räumlichkeiten, das ordnungsgemäße Entsorgen des Brandschutts ist nicht mehr Aufgabe der Feuerwehr. Hierfür stehen spezielle Fachfirmen (siehe im Branchenfernsprechbuch) zur Verfügung. Sie können diese Arbeiten auch selbst durchführen, wenn Sie die Sicherheitsbestimmungen beachten.
Vorsicht! – Schadstoffe!
Bei allen Verbrennungsvorgängen werden giftige, ätzende oder auf andere Art und Weise wirkende Schadstoffe in unterschiedlichen Konzentrationen freigesetzt. Diese Stoffe finden sich auch im Brandschutt, im Brandrauch sowie dessen Niederschlägen wieder.
Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen den Umgang mit den nach einem Brand vorhandenen Schadstoffen erleichtern. Gleichzeitig machen wir Sie auf Maßnahmen zur Vorbeugung vor evtl. Folge- bzw. Spätschäden aufmerksam.
Wie kann ich mich schützen?
Viele im Rahmen einer Verbrennung entstehenden Schadstoffe können nicht nur über Mund und Nase, sondern auch über die Haut in den Körper gelangen. Deshalb dürfen sich weder Kinder, Kranke noch ältere Menschen während den Aufräum- und Sanierungsarbeiten im Gebäude aufhalten, denn sie reagieren meist sensibler. Dies gilt auch für Haustiere. Zum Schutz Ihrer Gesundheit sollten Sie mindestens folgende Schutzkleidung verwenden:
1. Gummihandschuhe
2. Staubmaske (Schutzstufe P2, besser P3)
3. Einmalschutzanzug (Papiervlies oder Kunststoff)
Bitte achten Sie darauf, dass keine Schadstoffe in saubere Bereiche (z.B. bei Schuh- und Kleidungswechsel) verschleppt werden. Die von Ihnen verwendete Schutzkleidung sollte nach Gebrauch nicht mehr benutzt und über die Restmülltonne entsorgt werden. So lange Sie im verschmutzten Bereich tätig sind, sollten Sie weder essen, trinken oder rauchen, um eine Aufnahme von Schadstoffen in den Körper zu vermeiden. Bevor Sie Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen, sollten Sie mindestens Ihre Hände gründlich reinigen und frische Kleidung anlegen. Nach Verlassen des verschmutzten Bereiches sollten Sie gründlich duschen.
Was geschieht mit Lebensmitteln?
Sind offene bzw. nicht dichtverschlossene Lebensmittel direkt oder indirekt im Einwirkungsbereich des Brandes bzw. des Rauches gelagert worden, dann sollten diese nicht mehr verzehrt werden. Lebensmittel in noch verschlossenen Metallverpackungen (Konservendosen) oder dicht verschlossenen Glasverpackungen können dann problemlos verbraucht werden, wenn sie keiner Hitzeeinwirkung ausgesetzt waren. Achten Sie darauf, dass die Lebensmittel beim Entleeren der verschmutzten Verpackung nicht zu verunreinigen. Im Zweifel werfen Sie die Nahrungsmittel besser weg.
Gebrauchsgegenstände/Kleidungsstücke
Gebrauchsgegenstände und Kleidungsstücke müssen Sie unbedingt reinigen, bevor Sie diese weiter verwenden. Zur Entfernung von losen Ruß- oder Staubablagerungen müssen Industriestaubsauger entsprechend der Kategorieeinteilung des BIA (Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit) eingesetzt werden. Diese Arbeiten sind deshalb einer Fachfirma zur Ausführung zu übertragen.
Für die Nassreinigung von Mauerwerk, Fassaden etc. empfiehlt sich ein Dampfstrahler. Für die Reinigung von Kleidungsstücken, Kinderspielzeug und Modellen sollte man Wasser und Seife verwenden. Diese Reinigungsarbeiten müssen unter Umständen mehrmals hintereinander durchgeführt werden. Bei Verwendung von Dampfstrahlern ist das Reinigungsabwasser mit verschiedenen Schadstoffen verunreinigt und kann deshalb nur nach Absprache mit dem Umweltschutzamt der Stadt Freiburg in die Kanalisation eingeleitet werden.
Wie lüfte ich den Brandraum?
Um den Brandgeruch zu vertreiben, sollte die Brandstelle mehrere Tage gut belüftet werden. Wichtig ist dabei, nicht zusätzliche Bereiche zu verschmutzen.
Wohin mit dem Abfall?
Kleinere Mengen Brandschutt sowie mit Brandgeruch durchsetzte Gegenstände können über die Restmülltonne entsorgt werden. Bei der Beseitigung von größeren Mengen des Abfalls sind auf jeden Fall die jeweils gültigen Abfallbeseitigungsgesetze und -vorschriften zu beachten. Ein Entsorgungsnachweis ist zu führen. Sprechen Sie mit dem Umweltschutzamt!
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung umfasst im Regelfall Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion und abstürzende Flugkörper verursacht worden sind. Versichert ist dabei das angemeldete Gebäude sowie das Zubehör, soweit es Eigentum des Gebäudeeigentümers und mit dem Gebäude fest verbunden ist.
Schäden an Mobiliar und an allen beweglichen Gegenständen sind normalerweise über die private Hausratversicherung abgedeckt.
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Gebäude- und/oder Hausratversicherung.
Wichtige Ansprechpartner
Umwelttelefon 0761/201-6107
Umweltschutzamt der Stadt Freiburg
Abfalltransport / -entsorgung 0761/76707-40
Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH
Polizei 0761/882-0
Brandermittler der Kriminalpolizei
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die
Feuerwehr Freiburg 0761/201-3315
Eschholzstr. 118, 79116 Freiburg
E-Mail: feuerwehr@stadt.freiburg.de
Internet: www.freiburg.de/feuerwehr
Wichtige Hinweise
Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass aus allen Empfehlungen in dieser Informationsbroschüre keinerlei Haftungsansprüche in irgendeiner Form gegenüber der Stadt Freiburg im Breisgau geltend gemacht oder abgeleitet werden können.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass die hier gegebenen Hinweise unseren derzeitigen Wissensstand wiedergeben und keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Gegebenenfalls sollten Sie sich in die weiterführende Literatur (z.B. „Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes zur Reinigung von Gebäuden nach Bränden“ oder die berufsgenossenschaftliche Regel BGR 128 „Kontaminierter Bereich“ sowie Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524) einlesen.
Weitergehende Informationen zur korrekten Reinigung stehen in den Richtlinien „Brandschadenssanierung“ der VdS-Schadenverhütung (VdS 2357). Sie können den Text im Internet unter www.vds.de herunterladen oder die Broschüre beim Verlag VdS-Schadenverhütung, Amsterdamer Str. 174, 50374 Köln unter der Bestell-Nr. VdS 2357:2202-10 schriftlich anfordern.
Stand: Juni 2008
Wie und wo bewerbe ich mich wenn ich zur Feuerwehr will?
Die Arbeitsplatzbeschreibung bei der Feuerwehr könnte kaum widersprüchlicher sein: Mal an der Werkbank, unter der Hebebühne oder am Schreibtisch. Und dann, von einer Sekunde zur anderen, plötzlich an einer Unfallstelle, im Vollschutzanzug inmitten einer neuen lebensfeindlichen Umgebung oder beim Löschangriff.
Auch die Feuerwehr kennt ihren Alltag und ihre Routine - nicht aber Langeweile. Jeder Tag bringt bislang unbekannte Situationen und neue Herausforderungen. Um die erfolgreich zu bestehen, wird vieles verlangt: Entscheidungsfreude, handwerkliches Können, körperliche Fitness, seelische Belastbarkeit und ein umfangreiches theoretisches Rüstzeug. Konkret: Gelernter Handwerksberuf, Berufserfahrung und Gesundheit. Für Einzelgänger ist diese Arbeit nichts. Teamgeist ist eine Mindestvoraussetzung und Kameradschaft mehr als nur ein Schlagwort.
Heldentum jedoch suchen wir nicht, sondern Mut und Beherztheit - gepaart mit technischem Interesse, das dennoch nicht den Blick auf den in Not geratenen Menschen verstellt.
Das befriedigende Gefühl, einer sinnvollen Aufgabe nachzukommen, wird allerdings nur der zu schätzen wissen, für den das Helfen und die Arbeit für andere und mit anderen Menschen auch heute noch einen hohen ideellen Wert hat. Denn die Not kennt keine 41-Stunden-Woche.
Wie sieht die Ausbildung aus ?
Die Ausbildung dauert insgesamt 18 Monate. Sie beginnt mit einer 6-monatigen theoretischen und praktischen Grundausbildung, gefolgt von einer 11-monatigen berufspraktischen Ausbildung, in der man eine Einführung in den Einsatzdienst und Wachbetrieb erhält. Ferner kann man für Sonderfunktionen (z.B. Maschinist) ausgebildet werden. Danach folgt ein ca. 4-wöchiger Laufbahnlehrgang mit anschließender Prüfung an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal.
Angenommene Bewerber werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe mit der Dienstbezeichnung "Brandmeister" in den Vorbereitungsdienst eingestellt und erhalten während der Ausbildung bereits Bezüge nach Besoldungsgruppe A 7 BBesO (Bundesbesoldungsordnung).
Wie kann ich mich bewerben ?
Die Bewerbung für die Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bei der Feuerwehr Freiburg kann direkt an das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Freiburg erfolgen.
Dem Bewerbungsschreiben sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:
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-Tabellarischer Bewerbungsbogen, erhältlich beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Eschholzstraße 118, 79115 Freiburg; Tel.: 0761 / 201-3351
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-Lückenloser Lebenslauf
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-Kopie der letzten Schulabschlusszeugnisse
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-Kopie der Zeugnisse (bzw. Nachweise) über berufliche und fachliche Voraussetzungen bzw. über weitere berufliche Tätigkeiten und Prüfungen
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen ?
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-Mindestens Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene, für den feuerwehrtechnischen Dienst förderliche Berufsausbildung
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-Sportliche Fitness und die uneingeschränkte Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst
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-Die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates
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-Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (u.a. darf das 32. Lebensjahr zu Ausbildungsbeginn nicht vollendet sein)
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-Eine Persönlichkeit mit hoher Integrationskraft, Durchsetzungsvermögen sowie Dynamik, Engagement, Entscheidungsfreude und der Bereitschaft zur Teamarbeit
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-Führerschein der Klasse CE (alte Klasse 2) bzw. die Bereitschaft, sich diesen anzueignen
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-Die Bereitschaft, in Freiburg oder in der näheren Umgebung zu wohnen; eine spezielle Rufbereitschaftsregelung sowie Schichtdienst dürfen für Sie kein Hindernis sein.
Haben Sie noch Fragen zur Ausbildung?
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Herr Hauser, Herr Joos und Herr Biermann gerne zur Verfügung:
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Eschholzstraße 118
79115 Freiburg im Breisgau
Telefon:
0761 / 201-3311 (Herr Hauser)
0761 / 201-3312 (Herr Joos)
0761 / 201-3350 (Herr Biermann)
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