Doppelhaushalt 2023/2024



Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) ist für Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Gewässern, Park- und Grünanlagen, Kleingärten und Kinderspielplätzen zuständig.


Planung, Bau und Unterhaltung auf Anforderung von Grün- und Freiflächen wie: Sportflächen, Gleisanlagenbegrünung, Friedhöfe (gebührenfähiger Teil). Pflege von städtischen Grundstücken.


11 Innere Verwaltung 11.25 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge

Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.


12 Sicherheit und Ordnung 12.21 Verkehrswesen

Für die Weiterentwicklung der Stadt und des Verkehrsnetzes sowie bei der Verkehrsanlagenerneuerung werden bedarfsgerechte, sichere und funktionsfähige Verkehrsanlagen geplant. Kommunale Verkehrsplanung braucht - über aktuell laufende Verkehrsvorhaben hinaus - mittel- und langfristige Perspektiven.


51 Räumliche Planung und Entwicklung 51.10 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung

Das GuT wird im Zuge der Bauordnungsverfahren als Fachbehörde gehört und um Stellungnahme gebeten.


52 Bauen und Wohnen 52.10 Bauordnung

Planung, Herstellung und Betrieb von Netzen, Leitungen, Leerrohren u.ä. zur Breitbandversorgung von Einwohnern und Einwohnerinnen und Firmen.


53 Ver- und Entsorgung 53.60 Telekommunikationseinrichtungen

Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.10 Gemeindestraßen

Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.20 Kreisstraßen

Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.30 Landesstraßen

Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.40 Bundesstraßen

Dieses Produkt enthält auch die Leistungen der Stadt- und Landkreise als untere Verwaltungsbehörden für Bundes- und Landesstraßen in der Baulast des Bundes bzw. Landes:


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst

Bereitstellung, Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb von Parkierungseinrichtungen.


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.60 Parkierungseinrichtungen

Die Stadt Freiburg im Breisgau bildet zusammen mit den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen den Zweckverband Regio- Nahverkehr Freiburg (ZRF).


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.70 Verkehrsbetriebe / ÖPNV

Das GuT unterhält ein 4,1 km langes städtisches Industriegleisnetz mit acht verzweigten Gleisen im Industriegebiet Nord.


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.80 Sonstiger Personen- und Güterverkehr

Bereitstellung und Unterhaltung von Grün- und Parkanlagen, Freizeitanlagen und Spielflächen sowie Kleingartenflächen. Straßenbegleitgrün inkl. Baumpflanzung/-pflege und Baumschutz.


55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau

Gewässerschutz, Öffentliche Gewässer, Entwässerungsgräben, Versickerungsanlagen und Wasserbauliche Anlagen zur Sicherstellung des Wasserabflusses unter Berücksichtigung der ökologischen Leistungsfähigkeit der Gewässer.


55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen

Bereitstellung, Pflege und Unterhaltung der den gestalterisch ausmachenden und den Naherholungscharakter prägenden öffentlichen Grünflächen und Großbäumen auf Friedhöfen, die nicht in die Gebührenrechnung einbezogen werden.


55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 55.30 Friedhofs- und Bestattungswesen

Naturschutzrechtliche Maßnahmen sowie die Unterhaltung von öffentlichen Natur- und Landschaftsschutzflächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung.


55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 55.40 Naturschutz und Landschaftspflege

Das GuT ist die verantwortliche Stelle bei der Stadt Freiburg im Breisgau zur Koordinierung und Durchführung der Lärmminderungsplanung.


56 Umweltschutz 56.10 Umweltschutzmaßnahmen