Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) ist für Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Gewässern, Park- und Grünanlagen, Kleingärten und Kinderspielplätzen zuständig.
Planung, Bau und Unterhaltung auf Anforderung von Grün- und Freiflächen wie: Sportflächen, Gleisanlagenbegrünung, Friedhöfe (gebührenfähiger Teil). Pflege von städtischen Grundstücken.
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.
Für die Weiterentwicklung der Stadt und des Verkehrsnetzes sowie bei der Verkehrsanlagenerneuerung werden bedarfsgerechte, sichere und funktionsfähige Verkehrsanlagen geplant. Kommunale Verkehrsplanung braucht - über aktuell laufende Verkehrsvorhaben hinaus - mittel- und langfristige Perspektiven.
Das GuT wird im Zuge der Bauordnungsverfahren als Fachbehörde gehört und um Stellungnahme gebeten.
Planung, Herstellung und Betrieb von Netzen, Leitungen, Leerrohren u.ä. zur Breitbandversorgung von Einwohnern und Einwohnerinnen und Firmen.
Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.
Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.
Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.
Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.
Dieses Produkt enthält auch die Leistungen der Stadt- und Landkreise als untere Verwaltungsbehörden für Bundes- und Landesstraßen in der Baulast des Bundes bzw. Landes:
Bereitstellung, Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb von Parkierungseinrichtungen.
Die Stadt Freiburg im Breisgau bildet zusammen mit den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen den Zweckverband Regio- Nahverkehr Freiburg (ZRF).
Das GuT unterhält ein 4,1 km langes städtisches Industriegleisnetz mit acht verzweigten Gleisen im Industriegebiet Nord.
Bereitstellung und Unterhaltung von Grün- und Parkanlagen, Freizeitanlagen und Spielflächen sowie Kleingartenflächen. Straßenbegleitgrün inkl. Baumpflanzung/-pflege und Baumschutz.
Gewässerschutz, Öffentliche Gewässer, Entwässerungsgräben, Versickerungsanlagen und Wasserbauliche Anlagen zur Sicherstellung des Wasserabflusses unter Berücksichtigung der ökologischen Leistungsfähigkeit der Gewässer.
Bereitstellung, Pflege und Unterhaltung der den gestalterisch ausmachenden und den Naherholungscharakter prägenden öffentlichen Grünflächen und Großbäumen auf Friedhöfen, die nicht in die Gebührenrechnung einbezogen werden.
Naturschutzrechtliche Maßnahmen sowie die Unterhaltung von öffentlichen Natur- und Landschaftsschutzflächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung.
Das GuT ist die verantwortliche Stelle bei der Stadt Freiburg im Breisgau zur Koordinierung und Durchführung der Lärmminderungsplanung.