Doppelhaushalt 2023/2024



In dem Teilhaushalt Planung, Entwicklung und Bauen sind die Aufgaben und Produkte des Amtes für Projektentwicklung und Stadterneuerung (APS), des Baurechtsamtes und des Stadtplanungsamtes zusammengefasst.


Die Verwaltung des Amtes für Projektentwicklung und Stadterneuerung (APS) ist Serviceeinheit für das Büro des Bürgermeisters Prof. Dr. Haag (Dez. V), die Projektgruppe Dietenbach (PGD), die Stabsstelle Mobilität (MOBI), das APS, das Baurechtsamt (BRA) und das Stadtplanungsamt (STPLA).


11 Innere Verwaltung 11.26 Zentrale Dienstleistungen

Bei bestimmten komplexen städtebaulichen und sonstigen raumbezogenen Planungsvorhaben und -prozessen übernimmt das APS die Rolle des zentralen Koordinators bzw. Steuerers. Damit laufen alle Fäden und Informationen an einer Stelle zusammen und das Gesamtprojekt wird nicht nur aus dem Blickwinkel einer einzelnen Fachdisziplin erfasst. Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, widerstreitende Ziele und Interessen innerhalb und außerhalb der Verwaltung zum Ausgleich zu bringen. 

Das APS ist als kommunale Sanierungsstelle zugleich zentraler Koordinator der Stadterneuerungsmaßnahmen. Gerade bei diesen ist eine wirksame Gesamtsteuerung Voraussetzung für zügige Verfahren. Im Stadtplanungsamt werden mit der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung die Grundlagen der gesamten städtebaulichen Entwicklung erarbeitet und dazu die verschiedenen zusammentreffenden Interessenlagen und Anforderungen gebündelt und koordiniert. Dabei bilden unter anderem die geplante städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Dietenbachgelände und die Aufstellung des Flächennutzungsplans 2040 mit integriertem Landschaftsplan zwei zentrale Aufgaben. Darüber hinaus werden hier die stadtgestalterischen Anforderungen der baulichen sowie der Freiraumentwicklung erarbeitet und umgesetzt. 


51 Räumliche Planung und Entwicklung 51.10 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung

Die Stabsstelle Geodatenmanagement (GDM) verwaltet ämter- und dezernatsübergreifend sämtliche digitale städtische Daten mit Raumbezug (z. B. Liegenschaften, Grünflächen, Bebauungspläne, 3D-Stadtmodell) und betreut fortlaufend deren Infrastruktur (GDI) bzw. baut diese aus.


51 Räumliche Planung und Entwicklung 51.11 Flächen- und grundstücksbezogene Daten und Grundlagen

Im Zentrum des Aufgabenfeldes des Baurechtsamts steht – neben der Bau- und Energieberatung im Beratungszentrum für Bauen und Energie (BZBE) – die präventive Kontrolle der Bautätigkeit durch Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren.


52 Bauen und Wohnen 52.10 Bauordnung

Die Stadt hat im Januar 2014 als Teil des kommunalen Handlungsprogramms Wohnen die Zweckentfremdung von Wohnraum verboten. Alle erforderlichen Tätigkeiten im Zusammenhang hiermit, von der Bauberatung über die Durchführung von Genehmigungsverfahren bis zur Abnahme von zur Verfügung gestelltem Ersatzwohnraum sowie der Reaktivierung zweckentfremdeten Wohnraums, werden durch das Baurechtsamt abgewickelt.


52 Bauen und Wohnen 52.20 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung

Das Baurechtsamt als Untere Denkmalschutzbehörde sorgt für die Erhaltung des kulturellen Erbes in Form der gesetzlich geschützten Denkmale und Bauwerke, die im Geltungsbereich von städtischen Denkmalschutzsatzungen liegen.


52 Bauen und Wohnen 52.30 Denkmalschutz und Denkmalpflege

Das Beratungszentrum für Bauen und Energie (BZBE) übt eine Lotsenfunktion bei der energetischen Sanierung bestehender Gebäude aus.


56 Umweltschutz 56.10 Umweltschutzmaßnahmen