Doppelhaushalt 2023/2024



21.50 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen

5.25.21.50

Kurzbeschreibung

Im Rahmen der Zuständigkeit für städtische Gebäude ist das GMF für die Vergabe schulischer Einrichtungen an Dritte zuständig.

Weitere Informationen

Das GMF ist für den gesamten Bereich der außerschulischen Nutzung von Schulräumen, Schulsporthallen, Freisport- und sonstigen Schulflächen zuständig. Auch die Vermietung der schulischen Parkplätze gehört zum Aufgabengebiet des GMF. Vermietet werden rund 60 Einrichtungen zur Mitbenutzung insbesondere an Sportvereine, Bildungseinrichtungen und kulturelle Institutionen und über 350 Stellplätze an Schulen.

Die Dienstleistungen umfassen insbesondere die Kundenbetreuung, die Planung und Koordination der Raumvergabe, die Abwicklung des Vertrags- und Abrechnungswesens und des allgemeinen Schriftverkehrs.

Produkte:

  • 21.50.02 Vergabe schulischer Einrichtungen an Dritte