Doppelhaushalt 2023/2024



36.20 Allgemeine Förderung junger Menschen

2.09.36.20

Kurzbeschreibung

Die Entwicklung junger Menschen wird durch Angebote der Stadt und Träger der freien Jugendhilfe nach §§ 11, 12, 13 und 14 SGB VIII gefördert.

Weitere Informationen

Es werden Kinder- und Jugendbegegnungsstätten mit Angeboten zur Freizeitgestaltung, Beratung, Jugendbeteiligung und kulturellen Jugendbildung fachlich begleitet, koordiniert und gefördert. Hierzu gehören auch Einrichtungen mit geschlechtsspezifischen Angeboten. Die bestehende Angebotsstruktur wurde im Rahmen des Freizeitstättenbedarfsplanes einer umfassenden Betrachtung unterzogen. In diesem Aufgabenfeld ist auch die Organisation des Ferienprogrammes angesiedelt. Die Erfüllung des erzieherischen Jugendschutzes als gesetzliche Pflichtaufgabe ist ebenfalls in diesen Bereich verortet. Sie umfasst die Bereitstellung von Informationen und Angeboten zum Jugendschutz und zum Jugendmedienschutz. Für den Bildungsbereich Schule werden der Ausbau und die Qualitätsentwicklung der Schulsozialarbeit an Freiburger Schulen koordiniert.

Produktgruppen:

  • 36.20.01 Kinder- und Jugendarbeit
  • 36.20.02 Jugendsozialarbeit
  • 36.20.03 Kinderbüro / Jugendbüro
  • 36.20.04 Einrichtungen der Jugendarbeit