Doppelhaushalt 2023/2024



51.10 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung

2.07.51.10

Kurzbeschreibung

Die Abteilung Umweltplanung und Landschaftsökologie im Umweltschutzamt, die im Umweltschutzamt angesiedelten Umweltrechtsbehörden (Boden, Wasser, Immissions-, Naturschutz und das Abfallrecht), sowie die Klimaschutzabteilung sind bei allen raumbezogenen Planungen, insbesondere der vorgezogenen und verbindlichen Bauleitplanung, fachlich und rechtlich (auch außerhalb der förmlichen Beteiligungsverfahren) beteiligt.

Weitere Informationen

Die vom Amt formulierten Umweltbelange werden durch die Abteilung Umweltplanung und Landschaftsökologie gebündelt und in sich widerspruchsfrei in alle Abwägungs- und Entscheidungsprozesse der Bauleitplanung eingebracht. Ein wichtiger Schwerpunkt hierbei ist die Identifikation von Zielkonflikten der Umweltbelange mit jenen der baulichen Stadtentwicklung und die frühzeitige Erarbeitung von planerischen bzw. fachlichen Konfliktbzw. Kompromisslösungen. Dabei gilt es die Kommunikation innerhalb der Stadtverwaltung, mit stadtverwaltungsexternen Planungsträgern sowie mit Fach- und Rechtsaufsichtsbehörden sicherzustellen.

Produktgruppen

  • 51.10.02 Teilaufgabe der Bauleitplanung