Doppelhaushalt 2023/2024



11.13 Rechnungsprüfung

1.04.11.13

Kurzbeschreibung

Die örtliche Rechnungsprüfung ist gesetzlich institutionalisiert. Ihre Aufgaben erstrecken sich von gesetzlich vorgegebenen Pflichtprüfungen über Prüfungen, die vom Gemeinderat übertragen wurden, sowie Beratung von Dienststellen und Einrichtungen bis hin zu Prüfungsersuchen des Oberbürgermeisters, der Dezernenten und Amtsleitungen.

Weitere Informationen

Gegenstand der Rechnungsprüfung sind insbesondere

  • inhaltliche Schwerpunktprüfungen (risikoorientierter Prüfungsansatz) einschließlich Sonderprüfungen,
  • die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt und der Jahresrechnungen der rechtlich selbstständigen örtlichen Stiftungen, die Prüfung der Jahresabschlüsse der fünf Eigenbetriebe der Stadt sowie
  • jeweils die Kassenüberwachung, insbesondere die Vornahme der Kassenprüfungen bei der Hauptkasse, den Sonderkassen und Zahlstellen.

Die Schlussberichte bilden die Grundlage der Feststellung der Jahresabschlüsse durch den Gemeinderat und den Stiftungsrat. Die Prüfungsergebnisse insgesamt dienen der Steuerungsunterstützung.

Die vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben umfassen insbesondere die Prüfung von Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen im Bereich sowohl der städtischen Haushaltswirtschaft wie auch der Eigenbetriebe und Treuhandvermögen, die Prüfung der Rechnungslegungen und Kassenvorgänge der Treuhandvermögen/Sonderfinanzierungen sowie die Prüfung der Kassen- und Rechnungsführung von vier selbständigen Vereinen.

Produktgruppen:

  • 11.13.01 Rechnungsprüfung (Pflichtaufgaben)
  • 11.13.02 Sonstige übertragene Rechnungsprüfungen und Prüfungen, die sich die Kommune vorbehalten hat