Doppelhaushalt 2023/2024



Stadtentwicklung und Bauen mit der Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat, Tiefbau mit Verkehrs- und Mobilitätsplanung, Stadtgrün und Gebäudemanagement, Eigenbetrieb Neubau Verwaltungszentrum und Staudinger Gesamtschule, Entwicklung neuer Stadtteil Dietenbach, Quartier Kleineschholz, Eigenbetrieb Stadtentwässerung


Die Handlungsfelder des Büros des Baubürgermeisters umfassen insbesondere die Beratung und Unterstützung des Baudezernenten bei der strategischen und politischen Steuerung des gesamten Geschäftsbereiches des Dezernates V.


Hierzu gehören die Beratung und Unterstützung des Baudezernenten bei der strategischen und politischen Steuerung des gesamten Geschäftsbereiches des Dezernates V.


11 Innere Verwaltung 11.10 Steuerung

Über die Projektgruppe Dietenbach wird die Entwicklung des neuen Stadtteils Dietenbach im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme dezernats- und ämterübergreifend gesteuert.


51 Räumliche Planung und Entwicklung 51.10 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung

In dem Teilhaushalt Planung, Entwicklung und Bauen sind die Aufgaben und Produkte des Amtes für Projektentwicklung und Stadterneuerung (APS), des Baurechtsamtes und des Stadtplanungsamtes zusammengefasst.


Die Verwaltung des Amtes für Projektentwicklung und Stadterneuerung (APS) ist Serviceeinheit für das Büro des Bürgermeisters Prof. Dr. Haag (Dez. V), die Projektgruppe Dietenbach (PGD), die Stabsstelle Mobilität (MOBI), das APS, das Baurechtsamt (BRA) und das Stadtplanungsamt (STPLA).


11 Innere Verwaltung 11.26 Zentrale Dienstleistungen

Bei bestimmten komplexen städtebaulichen und sonstigen raumbezogenen Planungsvorhaben und -prozessen übernimmt das APS die Rolle des zentralen Koordinators bzw. Steuerers. Damit laufen alle Fäden und Informationen an einer Stelle zusammen und das Gesamtprojekt wird nicht nur aus dem Blickwinkel einer einzelnen Fachdisziplin erfasst. Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, widerstreitende Ziele und Interessen innerhalb und außerhalb der Verwaltung zum Ausgleich zu bringen. 

Das APS ist als kommunale Sanierungsstelle zugleich zentraler Koordinator der Stadterneuerungsmaßnahmen. Gerade bei diesen ist eine wirksame Gesamtsteuerung Voraussetzung für zügige Verfahren. Im Stadtplanungsamt werden mit der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung die Grundlagen der gesamten städtebaulichen Entwicklung erarbeitet und dazu die verschiedenen zusammentreffenden Interessenlagen und Anforderungen gebündelt und koordiniert. Dabei bilden unter anderem die geplante städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Dietenbachgelände und die Aufstellung des Flächennutzungsplans 2040 mit integriertem Landschaftsplan zwei zentrale Aufgaben. Darüber hinaus werden hier die stadtgestalterischen Anforderungen der baulichen sowie der Freiraumentwicklung erarbeitet und umgesetzt. 


51 Räumliche Planung und Entwicklung 51.10 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung

Die Stabsstelle Geodatenmanagement (GDM) verwaltet ämter- und dezernatsübergreifend sämtliche digitale städtische Daten mit Raumbezug (z. B. Liegenschaften, Grünflächen, Bebauungspläne, 3D-Stadtmodell) und betreut fortlaufend deren Infrastruktur (GDI) bzw. baut diese aus.


51 Räumliche Planung und Entwicklung 51.11 Flächen- und grundstücksbezogene Daten und Grundlagen

Im Zentrum des Aufgabenfeldes des Baurechtsamts steht – neben der Bau- und Energieberatung im Beratungszentrum für Bauen und Energie (BZBE) – die präventive Kontrolle der Bautätigkeit durch Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren.


52 Bauen und Wohnen 52.10 Bauordnung

Die Stadt hat im Januar 2014 als Teil des kommunalen Handlungsprogramms Wohnen die Zweckentfremdung von Wohnraum verboten. Alle erforderlichen Tätigkeiten im Zusammenhang hiermit, von der Bauberatung über die Durchführung von Genehmigungsverfahren bis zur Abnahme von zur Verfügung gestelltem Ersatzwohnraum sowie der Reaktivierung zweckentfremdeten Wohnraums, werden durch das Baurechtsamt abgewickelt.


52 Bauen und Wohnen 52.20 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung

Das Baurechtsamt als Untere Denkmalschutzbehörde sorgt für die Erhaltung des kulturellen Erbes in Form der gesetzlich geschützten Denkmale und Bauwerke, die im Geltungsbereich von städtischen Denkmalschutzsatzungen liegen.


52 Bauen und Wohnen 52.30 Denkmalschutz und Denkmalpflege

Das Beratungszentrum für Bauen und Energie (BZBE) übt eine Lotsenfunktion bei der energetischen Sanierung bestehender Gebäude aus.


56 Umweltschutz 56.10 Umweltschutzmaßnahmen

Das Gebäudemanagement Freiburg (GMF) baut, hält instand und betreibt die stadteigenen und angemieteten öffentlichen Gebäude, die nicht Wohnzwecken dienen und „vermietet“ sie an Ämter/ Dienststellen.


Das Gebäudemanagement Freiburg (GMF) ist für alle städtischen öffentlichen Gebäude (ca. 500 Gebäude, Wiederbeschaffungswert ca. 2,0 Mrd. EUR), die nicht Wohnzwecken dienen, verantwortlich.


11 Innere Verwaltung 11.24 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement

Das GMF ist als interner Dienstleister für die Essensversorgung zuständig. Die Kantine im Stühlinger (RiS) wird vom GMF betrieben.


11 Innere Verwaltung 11.26 Zentrale Dienstleistungen

Im Rahmen der Zuständigkeit für städtische Gebäude ist das GMF für die Vergabe schulischer Einrichtungen an Dritte zuständig.


21 Schulträgeraufgaben 21.50 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen

Im Rahmen der Zuständigkeit für städtische Gebäude ist das GMF für die bauliche Instandhaltung sowie die Betreuung und Bewirtschaftung verschiedener historischer Gebäude/ Denkmale zuständig.


28 Sonstige Kulturpflege 28.10 Sonstige Kulturpflege

Im Rahmen der Zuständigkeit für städtische Gebäude ist das GMF für Bereitstellung, Betrieb, Unterhaltung und Reinigung der öffentlichen Toilettenanlagen zuständig.


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.90 Öffentliche Toilettenanlagen

Im Rahmen der Zuständigkeit für städtische Gebäude ist das GMF für die bauliche Instandhaltung sowie die Betreuung und Bewirtschaftung der St. Michaels-Kapelle sowie die Sanierung der Grabmale auf dem Alten Friedhof Herdern zuständig.


55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 55.30 Friedhofs- und Bestattungswesen

Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) ist für Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Gewässern, Park- und Grünanlagen, Kleingärten und Kinderspielplätzen zuständig.


Planung, Bau und Unterhaltung auf Anforderung von Grün- und Freiflächen wie: Sportflächen, Gleisanlagenbegrünung, Friedhöfe (gebührenfähiger Teil). Pflege von städtischen Grundstücken.


11 Innere Verwaltung 11.25 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge

Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.


12 Sicherheit und Ordnung 12.21 Verkehrswesen

Für die Weiterentwicklung der Stadt und des Verkehrsnetzes sowie bei der Verkehrsanlagenerneuerung werden bedarfsgerechte, sichere und funktionsfähige Verkehrsanlagen geplant. Kommunale Verkehrsplanung braucht - über aktuell laufende Verkehrsvorhaben hinaus - mittel- und langfristige Perspektiven.


51 Räumliche Planung und Entwicklung 51.10 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung

Das GuT wird im Zuge der Bauordnungsverfahren als Fachbehörde gehört und um Stellungnahme gebeten.


52 Bauen und Wohnen 52.10 Bauordnung

Planung, Herstellung und Betrieb von Netzen, Leitungen, Leerrohren u.ä. zur Breitbandversorgung von Einwohnern und Einwohnerinnen und Firmen.


53 Ver- und Entsorgung 53.60 Telekommunikationseinrichtungen

Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.10 Gemeindestraßen

Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.20 Kreisstraßen

Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.30 Landesstraßen

Bereitstellung (inklusive Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb öffentlicher Straßen, Plätze, Wege einschließlich Radwege und Wirtschaftswege.


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.40 Bundesstraßen

Dieses Produkt enthält auch die Leistungen der Stadt- und Landkreise als untere Verwaltungsbehörden für Bundes- und Landesstraßen in der Baulast des Bundes bzw. Landes:


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst

Bereitstellung, Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb von Parkierungseinrichtungen.


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.60 Parkierungseinrichtungen

Die Stadt Freiburg im Breisgau bildet zusammen mit den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen den Zweckverband Regio- Nahverkehr Freiburg (ZRF).


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.70 Verkehrsbetriebe / ÖPNV

Das GuT unterhält ein 4,1 km langes städtisches Industriegleisnetz mit acht verzweigten Gleisen im Industriegebiet Nord.


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.80 Sonstiger Personen- und Güterverkehr

Bereitstellung und Unterhaltung von Grün- und Parkanlagen, Freizeitanlagen und Spielflächen sowie Kleingartenflächen. Straßenbegleitgrün inkl. Baumpflanzung/-pflege und Baumschutz.


55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau

Gewässerschutz, Öffentliche Gewässer, Entwässerungsgräben, Versickerungsanlagen und Wasserbauliche Anlagen zur Sicherstellung des Wasserabflusses unter Berücksichtigung der ökologischen Leistungsfähigkeit der Gewässer.


55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen

Bereitstellung, Pflege und Unterhaltung der den gestalterisch ausmachenden und den Naherholungscharakter prägenden öffentlichen Grünflächen und Großbäumen auf Friedhöfen, die nicht in die Gebührenrechnung einbezogen werden.


55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 55.30 Friedhofs- und Bestattungswesen

Naturschutzrechtliche Maßnahmen sowie die Unterhaltung von öffentlichen Natur- und Landschaftsschutzflächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung.


55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 55.40 Naturschutz und Landschaftspflege

Das GuT ist die verantwortliche Stelle bei der Stadt Freiburg im Breisgau zur Koordinierung und Durchführung der Lärmminderungsplanung.


56 Umweltschutz 56.10 Umweltschutzmaßnahmen