Doppelhaushalt 2023/2024



Die Hauptaufgabe des Amtes für Soziales ist es, wirtschaftliche und persönliche Hilfen für Bürger_innen der Stadt Freiburg im Breisgau bereitzustellen.


Das Amt für Soziales nimmt Querschnittsaufgaben im Ordnungswesen, Bereich Kriminalprävention, wahr.


12 Sicherheit und Ordnung 12.20 Ordnungswesen

Die Aufgabe der Sozialhilfe im Bereich der Grundversorgung und der Hilfen nach dem SGB XII ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.


31 Soziale Hilfen 31.10 Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB XII

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II werden gemeinsam von der Agentur für Arbeit und der Kommune als Träger erbracht.


31 Soziale Hilfen 31.20 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II

Diese Produktgruppe enthält die Bezuschussung von Seniorenbegegnungsstätten und Seniorenwohnanlagen, Veranstaltungen sowie von Vereinen und Initiativen.


31 Soziale Hilfen 31.40 Soziale Einrichtungen

Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten Menschen, die durch eine unmittelbare Kriegseinwirkung, durch Kriegsdienst oder durch Gefangenschaft gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Hierzu zählen insbesondere Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Der Bund erstattet 80 Prozent der Kriegsopferfürsorge.


31 Soziale Hilfen 31.50 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

Das Amt für Soziales gewährt Trägern der Wohlfahrtspflege Zuschüsse zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder wenn die Zuschussgewährung im öffentlichen Interesse liegt.


31 Soziale Hilfen 31.60 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege

Die örtliche Betreuungsbehörde erstellt Sachverhaltsberichte für das Betreuungsgericht. Diese dienen der Abklärung, ob für eine_n Betroffene_n eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss.


31 Soziale Hilfen 31.70 Betreuungsleistungen

Das Amt für Soziales bietet ein breites Feld von sonstigen sozialen Hilfen und Leistungen an.


31 Soziale Hilfen 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen

Seit Januar 2011 erhalten bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich zu den monatlichen Leistungen des Jobcenters (SGB II), der Wohngeldstelle (Wohngeld oder Kinderzuschlag), des Amtes für Soziales (SGB XII) und des Amtes für Migration und Integration (Asylbewerberleistungsgesetz) auf Antrag Leistungen für "Bildung und Teilhabe".


31 Soziale Hilfen 31.90 Leistungen für Bildung und Teilhabe

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.


32 Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 32.10 Leistungen nach Teil 2 SGB IX – Eingliederungshilferecht

Die Jugendberufshilfe beinhaltet Angebote für junge Menschen am Übergang zwischen Schule und Beruf und wird in Freiburg von Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.20 Allgemeine Förderung junger Menschen

Auf Grundlage der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Gewährung von Zuwendungen für psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und -kranke sowie Kontaktläden (VwV-PSB/KL)“ werden Angebote für suchtgefährdete und -kranke Menschen durch Zuschüsse gefördert.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.30 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Das Quartiersmanagement ist Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung und den einzelnen Stadtteilen und Quartieren, in denen Quartiersarbeit besteht.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.80 Kooperation und Vernetzung

Das Amt für Soziales unterstützt Gruppen und Organisationen dabei, gesundheitsfördernde Lebensweisen und Lebensbedingungen zu verwirklichen und damit zur Stärkung ihrer Gesundheitspotenziale und der sozialen Integration beizutragen.


41 Gesundheitsdienste 41.40 Maßnahmen der Gesundheitspflege

Die Kommunale Beschäftigungsförderung übernimmt die fachliche Steuerung und Weiterentwicklung von Angeboten für Menschen ohne Erwerbseinkommen, die aufgrund persönlicher Hemmnisse oder gesellschaftlicher Benachteiligung entweder von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen oder davon bedroht sind.


57 Wirtschaft und Tourismus 57.10 Wirtschaftsförderung