Doppelhaushalt 2023/2024



THH 61 Allgemeine Finanzwirtschaft

4.61.00.00

Kurzbeschreibung

Im Teilhaushalt 61 werden zentrale Erträge und Aufwendungen des Gesamthaushaltes abgebildet. Er beinhaltet allgemeine Deckungsmittel (Steuern, Zuweisungen etc.), die den einzelnen Teilhaushalten nicht zuordenbar sind, aber deren Finanzierung dienen.

Weitere Informationen

Ausblick

  • Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen im THH 61 setzt den Rahmen für die zur stetigen Aufgabenerfüllung bereitzustellenden Budgets. Die Entwicklung dieser Haushaltspositionen – insbesondere die Gewerbesteuer und die Erträge aus dem Finanzausgleichgesetz (FAG) sowie die zu leistenden FAG- und Gewerbesteuer- Umlagen, welche in die Finanzausgleichsmasse fließen, die wiederum auf die Kommunen in Baden- Württemberg nach den Festlegungen im FAG verteilt werden - wird im Hinblick auf konjunkturelle Veränderungen von der Stadtkämmerei stetig beobachtet, um Veränderungen rechtzeitig erkennen und steuernd eingreifen zu können. Der Gemeinderat wird unterjährig im Rahmen des Finanzberichtswesens über die Entwicklungen der städtischen Finanzen und über potentielle Risiken oder sich aus Verbesserungen ergebende Chancen informiert.
  • Die Planzahlen beruhen auf den aktuellen Orientierungsdaten des Landes (sog. Haushaltserlass 2023 des Landes auf Basis der Maisteuerschätzung 2022 vom 16.05.2022) mit optimistischen Berechnungsannahmen.
  • Die letzten Steuerschätzungen waren durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Mit der Maisteuerschätzung 2022 konnte erstmals wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht werden. Die darin getroffenen Annahmen dieser Projektion gehen davon aus, dass keine erneuten drastischen Einschränkungen aufgrund Corona eintreten und keine dramatischen Engpässe bei Lieferketten für Energie entstehen. Die Auswirkungen des Angriffskriegs auf die Ukraine und die damit verbundene Flüchtlingsbewegung sind ebenfalls nicht berücksichtigt worden. Es ist davon auszugehen, dass nicht nur Mehraufwendungen bei Bund und Land, sondern auch bei den kommunalen Haushalten entstehen. Trotz der bestehenden Unwägbarkeiten gerade im Hinblick auf die vorgenannten Unsicherheiten (Ukraine, Flüchtlinge, Corona) konnten auch aufgrund des vorliegenden Haushaltserlass des Landes für 2023 und 2024 optimistische Annahmen bei den Planzahlen getroffen werden.