Doppelhaushalt 2023/2024



52.20 Wohnungsbauförderung und Wohnversorgung

4.22.52.20

Kurzbeschreibung

Die Sicherstellung einer adäquaten Wohnraumversorgung für breite Schichten der Freiburger Bevölkerung ist eine der Kernaufgaben des Amtes.

Weitere Informationen

Die Förderung des Mietwohnungsbaus sowie des eigengenutzten Wohnraumes und die Überwachung der Mietpreis- und Belegungsbindung sind wesentliche Elemente zur Erhaltung und Ausweitung des Angebotes an preisgünstigen Wohnungen. Da trotz intensiver Bemühungen ein Nachfrageüberhang besteht, kommt der bedarfsgerechten Verteilung des knappen Angebotes eine besondere Bedeutung zu. Instrumente hierfür sind die Ausübung bestehender Benennungsrechte mit Personen aus der Wohnungssucherdatei sowie die Initiierung der Neuschaffung von gefördertem und gebundenem Wohnraum. Für die Erfüllung der Gesamtaufgaben ist die Freiburger Stadtbau GmbH als städtische Tochtergesellschaft eine entscheidende Kooperationspartnerin. Nicht zuletzt können Haushalte - bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen und einer entsprechend geförderten Wohnung - eine einkommensorientierte Förderung erhalten (vgl. Drucksachen G-17/230 und G-17/230.1).

Das ALW erstellt durch Beauftragung externer Institute und unter Einbeziehung der Arbeitsgruppe Mietspiegel, die von einem externen Mietrechtsexperten moderiert wird und paritätisch mit stimmberechtigten Vertreter_innen von Vermieter- und Mieterorganisationen aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie beratenden Mitgliedern der Justiz und der Verwaltung besetzt ist, den Freiburger Mietspiegel. Er wird vom Gemeinderat als qualifizierter Mietspiegel beschlossen.

Der qualifizierte Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete im Sinne des § 558 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab. Mieter_innen, Vermieter_innen sowie die Gerichte haben hiermit eine fundierte Grundlage, um die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung in Freiburg zu ermitteln. Der Freiburger Mietspiegel trägt damit zu Rechtssicherheit und erhöhtem Rechtsfrieden bei. Der Mietspiegel wird alle zwei Jahre fortgeschrieben bzw. nach vier Jahren neu erstellt. Zum 01.01.2021 ist der qualifizierte Freiburger Mietspiegel 2021/2022, welcher neu erhoben wurde, in Kraft getreten. Für den Mietspiegel 2023/2024 wird derzeit eine Fortschreibung mittels Stichprobenerhebung bzw. Verbraucherpreisindex vorbereitet und die Ergebnisse im Dezember 2022 zur Beschlussfassung dem Gemeinderat vorgelegt. Die durchschnittliche Nettokaltmiete beträgt in Freiburg nach Stand des Mietspiegels 2021/2022 EUR 9,79 / m².

Produkte:

  • 52.20.01 Förderung des Mietwohnungsbaus
  • 52.20.02 Förderung von Wohneigentum
  • 52.20.04 Einkommensorientierte Förderung
  • 52.20.05 Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen
  • 52.20.06 Vermittlung von Wohnraum
  • 52.20.07 Überwachung der Zweckbindung geförderter Wohnungen (Wohnungsbindungsdatei)
  • 52.20.08 Mietspiegel