Doppelhaushalt 2023/2024



36.50 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

2.09.36.50

Kurzbeschreibung

Für Kinder unter drei Jahren, Kindergartenkinder und Schulkinder hält die Stadt derzeit insgesamt rund 12.100 Plätze in Kindergärten, Horten, Krippen und in der Tagespflege in unterschiedlichsten Formen (ganztags, Teilzeit, altersgemischt, integrativ usw.) bereit oder finanziert solche Plätze im Rahmen der Bezuschussung von Einrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe.

Weitere Informationen

Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützte der Bund bis Ende 2022 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. In Baden-Württemberg werden diese Mittel überwiegend zur Finanzierung einer verbindlichen Leitungsfreistellung eingesetzt. Die Stadt Freiburg bezuschusst bereits seit vielen Jahren eine (teilweise) Leitungsfreistellung als freiwillige Leistung im Rahmen der Freiburger Förderrichtlinien. Der Umfang der in Freiburg geförderten Freistellung liegt deutlich über der vom Land vorgesehenen und geförderten verbindlichen Freistellungszeit. Daher werden die Mittel in Freiburg zunächst zur Refinanzierung dieser Aufwendungen genutzt.

Mit der jährlichen Bedarfsplanung wird die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Platzangebotes für die kommenden Jahre gewährleistet. Die Fachberatung für die Einrichtungen städtischer und Träger der freien Jugendhilfe berät diese in pädagogischen, qualitativen oder organisatorischen Fragen soweit die Träger keine eigene Fachberatung haben. Einen Schwerpunkt dieser Arbeit bildet die Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen im Bereich der Sprachförderung, Qualitätsentwicklung und Inklusion. Mit der Reform des SGB VIII durch das KJSG hat insbesondere der Aspekt der Inklusion an Bedeutung gewonnen.

Produktgruppen:

  • 36.50.01 Tageseinrichtungen für Kinder
  • 36.50.02 Kindertagespflege
  • 36.50.03 Finanzielle Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, Übernahme von Teilnahmebeiträgen (§ 90 Abs. 3 SGB VIII)