Doppelhaushalt 2023/2024



THH 9 Amt für Kinder, Jugend, Familie

2.09.00.00

Kurzbeschreibung

Dem Teilhaushalt 9 – Kinder, Jugend und Familie sind seit der Ämterteilung zum Januar 2018 die beiden Ämter Amt für Kinder, Jugend und Familie und das Amt für städtische Kindertageseinrichtungen zugeordnet.

Weitere Informationen

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist in breit angelegten Themenfeldern tätig. Hierzu gehören u.a. folgende Bereiche:

  • Jugendanliegen und Jugendsozialarbeit mit dem Schwerpunkt Schulsozialarbeit
  • Förderung der Jugendbegegnungsstätten
  • Förderung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Sprachförderung
  • Frühe Hilfen mit dem Kompetenzzentrum und den Beratungsstellen
  • Heilpädagogische Horte und Abenteuerspielplatz
  • Kommunaler Sozialer Dienst
  • Kindesunterhalt, Amtsvormundschaft und Ausbildungsförderung

Ein wichtiges Handlungsfeld ist der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe, der in den vergangenen Jahren insbesondere durch die steigende Zahl von Kindern mit Fluchterfahrung und deren Betreuung geprägt war. Ein weiterer Schwerpunkt des gesamten Teilhaushaltes liegt in der Bereitstellung und Finanzierung von zwischenzeitlich insgesamt rund 12.100 Plätzen in Kindergärten, Horten, Krippen und in der Tagespflege bei Trägern der freien Jugendhilfe und in städtischen Einrichtungen. Im Amt für Kinder, Jugend und Familie sind die stadtweite Bedarfsplanung für Plätze in Kindertageseinrichtungen und die Förderung der Kindertagespflege und der Kindertageseinrichtungen bei Trägern der freien Jugendhilfe angesiedelt (rund 9.500 Plätze).

Die derzeit 23 städtischen Kindertageseinrichtungen sind organisatorisch dem Amt für städtische Kindertageseinrichtungen zugeordnet. In den städtischen Kindertageseinrichtungen werden insgesamt rund 1.860 Kita-Plätze für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt in verlängerten Öffnungszeiten oder ganztags angeboten. Darüber hinaus gibt es ca. 81 Hortplätze für Schulkinder.

Die städtischen Kitas nehmen im Bereich der Kindertagesbetreuung durch die öffentliche Trägerschaft eine besondere Rolle ein. Dies betrifft den Ausbau von Plätzen, die Qualitätsentwicklung und als Impulsgeberin die Erprobung von neuen Konzepten. Hierbei genießen insbesondere die Themen sprachliche Bildung und Sprachförderung, Inklusion und Integration eine hohe Priorität. In den städtischen Kindertageseinrichtungen wird der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten mit dem „infans-Konzept der Frühpädagogik“ unter Beachtung höchster Qualitätsstandards umgesetzt.


Personal

Stellen im Amt Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2021/22 Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2023/24
Amt für Städtische Kindertageseinrichtungen Freiburg 8,30 348,14 356,44 8,80 348,65 357,45

Neuschaffungen: +10,62 VZÄ (8,62 VZÄ pädagogische Fachkräfte// 2,0 VZÄ für Sachgebietsleitung, EDV und Personal)Einsparungen: -9,61 VZÄ (-5,2 VZÄ Auflösung Turnseehort// -4,41 VZÄ Gegenfinanzierungen für neue Stellen)
 

Stellen im Amt Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2021/22 Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2023/24
Amt für Kinder, Jugend und Familie 92,10 182,44 274,54 89,60 183,25 272,85

Neuschaffungen: +4,31 VZÄ (2,31 VZÄ soziale Fachkräfte// 1,0 VZÄ für Fachcontrolling// 1,0 VZÄ für Verfahrelotse)Einsparungen: -6,0 VZÄ (-3,0 VZÄ Übergang an freie Träger// -2,0 VZÄ gesunkener Personalbedarf/ Personalbemessung// -1,0 VZÄ alte Einsparvorgabe)

Ausblick

Amt für Kinder, Jugend und Familie:

Auch in den nächsten Jahren wird das Kinderbetreuungsangebot sowohl in Einrichtungen freier Träger als auch in den städtischen Kindertageseinrichtungen weiter ausgebaut werden müssen. In der Gruppe der Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt haben sich dabei insbesondere durch die Verlegung des Einschulungsstichtages vom 30.09 auf den 30.06 eines Jahres dauerhaft höhere Platzbedarfe ergeben.

Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden auch in Zukunft weiter zunehmen. Dabei gilt es auch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu berücksichtigen. So werden zum Beispiel gestiegene Anforderungen an die Hygienestandards höhere Reinigungskosten in Kindertageseinrichtungen verursachen. Diese werden im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse für die Kindertageseinrichtungen zu berücksichtigen sein.

Die Pandemie hat aber auch den hohen Stellenwert von (frühkindlicher) Bildung verdeutlicht. Mehr Chancengerechtigkeit erfordert auch künftig Aufwendungen für die Umsetzung des Konzeptes zur durchgängigen Sprachbildung. Gleichzeitig gilt es, Erziehungskompetenzen von Eltern zu stärken. Ein Baustein wird dabei die Weiterentwicklung der Förderung von Familienzentren sein. Erforderlich ist aber auch, die Grundversorgung im Bereich der Erziehungs- und Familienberatung sicherzustellen.

Amt für städtische Kindertageseinrichtungen:
In den nächsten Jahren gilt es, die hohe Qualität der Kinderbetreuung zu bewahren und weiter zu entwickeln und die hierfür benötigten Fachkräfte einzustellen. Hierfür werden unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Ausbildung, Personalentwicklung, Personalförderung und Personalbindung, wie z.B. ein Führungskräftenachwuchsprogramm speziell für Kitas umgesetzt.

Inhaltlich sollen weiterhin insbesondere auf dem Gebiet der Sprachförderung, der Heilpädagogik zur Unterstützung von Kindern mit Förderbedarf sowie der Inklusion und Integration Schwerpunkte gesetzt werden, um den betreffenden Kindern den bestmöglichen Einstieg in die Grundschule zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen erste Erfahrungen in der Entwicklung von Kitas hin zu Familienzentren gesammelt werden.

Die Ausweitung des Platzangebotes ist auch für die städtischen Kitas ein wichtiges Anliegen, dem unter anderem damit begegnet wird, dass durch Baumaßnahmen zusätzliche Gruppen geschaffen werden. In einigen der städtischen Kitas sollen die Hauptbetreuungszeiten ausgeweitet oder zusätzliche Angebote im Ganztagesbereich geschaffen werden, um ein an den Bedarfen der Eltern ausgerichtetes Betreuungsangebot vorhalten zu können.