Doppelhaushalt 2023/2024



12.21 Verkehrswesen

5.26.12.21

Kurzbeschreibung

Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.

Weitere Informationen

Sie trifft auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) Entscheidungen zur Lenkung des Verkehrs, über Verkehrsbeschränkungen, -verbote, -umleitungen einschließlich verkehrsregelnder Maßnahmen an Baustellen und ordnet die entsprechenden Verkehrszeichen und -einrichtungen an (z. B. Lichtzeichenanlagen, Fußgängerüberwege). Sie erteilt Erlaubnisse für die übermäßige Straßennutzung, z. B. für Veranstaltungen wie Marathon, Radrennen, Festumzüge, für Großraum- und Schwertransporte sowie die Beförderung gefährlicher Güter. Sie erteilt Ausnahmegenehmigungen, z. B. von Halt- und Parkverboten oder vom Fahrverbot in der Umweltzone.

Ziel ist die Gewährleistung des Straßen-, Schienen-, Rad- und Fußverkehrs insbesondere unter Aspekten der Verkehrssicherheit, Flüssigkeit und Nutzerfreundlichkeit.

Produktgruppen:

  • 12.21.01 Straßenverkehrsbehörde