Doppelhaushalt 2023/2024



51.10 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung

5.24.51.10

Kurzbeschreibung

Bei bestimmten komplexen städtebaulichen und sonstigen raumbezogenen Planungsvorhaben und -prozessen übernimmt das APS die Rolle des zentralen Koordinators bzw. Steuerers. Damit laufen alle Fäden und Informationen an einer Stelle zusammen und das Gesamtprojekt wird nicht nur aus dem Blickwinkel einer einzelnen Fachdisziplin erfasst. Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, widerstreitende Ziele und Interessen innerhalb und außerhalb der Verwaltung zum Ausgleich zu bringen. 

Das APS ist als kommunale Sanierungsstelle zugleich zentraler Koordinator der Stadterneuerungsmaßnahmen. Gerade bei diesen ist eine wirksame Gesamtsteuerung Voraussetzung für zügige Verfahren. Im Stadtplanungsamt werden mit der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung die Grundlagen der gesamten städtebaulichen Entwicklung erarbeitet und dazu die verschiedenen zusammentreffenden Interessenlagen und Anforderungen gebündelt und koordiniert. Dabei bilden unter anderem die geplante städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Dietenbachgelände und die Aufstellung des Flächennutzungsplans 2040 mit integriertem Landschaftsplan zwei zentrale Aufgaben. Darüber hinaus werden hier die stadtgestalterischen Anforderungen der baulichen sowie der Freiraumentwicklung erarbeitet und umgesetzt. 

Weitere Informationen

Für die im Perspektivplan ermittelten Wohnbauflächen werden sukzessive die baurechtlichen Rahmenbedingungen für eine Bebauung und qualifizierte Freiflächenentwicklung geschaffen. Solche Potenziale können in allen Stadtteilen und Ortschaften in intensiver Zusammenarbeit mit den Eigentümer_innen, Investor_innen und der Bürgerschaft entwickelt werden.

In allen Baugebieten, in denen zusätzliches Baurecht geschaffen wird, sind städtebauliche Verträge zu verhandeln und abzuschließen. Neben der finanziellen Entlastung des städtischen Haushalts, dienen diese Verträge auch der Umsetzung energetischer und wohnungs- und sozialpolitischer Ziele gemäß den vom Gemeinderat beschlossenen baulandpolitischen Grundsätzen.

Hauptthema der Stadtentwicklung ist die räumliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Gesamtentwicklung von Freiburg.

Besondere Herausforderungen bestehen in der Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens, der Globalisierung, der klimagerechten Stadtentwicklung, der Etablierung von einer Beteiligungskultur bei Planungs- und Entscheidungsprozessen sowie im Umgang mit dem demografischen Wandel.

Die Stadtentwicklung erarbeitet zudem räumliche Konzepte auf Ebene der Stadtteile, der Gesamtstadt und in Zusammenarbeit mit übergeordneten Stellen auch für die Region. Diese werden als Grundlage für die Entwicklung neuer Baugebiete sowie für städtebaulich wichtige Grundstücke und Stadtbereiche erarbeitet, um so die Entwicklungspotentiale besser beurteilen zu können. Das Thema Klimaanpassung im Bereich Hitze sowie Wasser bzw. Starkregen stellen wichtige Grundlagen dar. Neben der übergeordneten strategischen Planung ist die vorbereitende Bauleitplanung ein wichtiger Aufgabenbereich der Stadtentwicklung. Hierzu zählen neben der Flächennutzungsplanänderung für den neuen Stadtteil Dietenbach ebenso die FNPÄnderung für Kleineschholz sowie viele weitere Vorhaben.

Im Bereich Städtebau und Wohnen werden auf Grundlage stadtentwicklungspolitischer Leitvorstellungen Konzepte und Entwürfe erstellt, die dann anschließend in Bebauungspläne überführt werden. Zum Erhalt städtebaulich wertvoller und damit identitätsstiftender Quartiere werden städtebauliche Erhaltungssatzungen erarbeitet. Zusammen mit Architekten und Bauherren werden Projektideen erarbeitet, dabei übernimmt das Stadtplanungsamt Lotsenfunktion innerhalb der Bauverwaltung. Einzelbauvorhaben werden im Sinne der guten Einfügung in das vorhandene Orts- und Landschaftsbild beraten.

Für städtebaulich bedeutsame Entwicklungsbereiche werden häufig Mehrfachbeauftragungen oder Wettbewerbe durchgeführt, um die Qualitätssicherung zu gewährleisten.

Die Organisation der Arbeit des mit externen Personen besetzten Gestaltungsbeirats über eine Geschäftsstelle gehört zu den stadtgestalterischen Aufgaben des Baurechtsamts. Ziel ist es, in einem transparenten, öffentlichkeitsbezogenen Verfahren stadtgestalterisch wichtige Bauvorhaben in ihr räumliches Umfeld einzubetten und die für Freiburg charakteristischen Merkmale herauszuarbeiten bzw. zu bewahren. Die Geschäftsstelle kommuniziert die Beratungsarbeit des Gestaltungsbeirates anschließend in einem kooperativen Dialog mit den Bauherren und innerhalb der Verwaltung.

Produktgruppen

  • 51.10.01 Stadtentwicklung und Stadterneuerung (APS)
  • 51.10.01 Stadtentwicklung und städtebauliche Planung (StPlA)
  • 51.10.13 Planungs- und Gestaltungsberatung