Doppelhaushalt 2023/2024



12.60 Brandschutz

4.20.12.60

Kurzbeschreibung

Vordringliche Aufgabe des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz ist die Rettung von Menschen und Tieren aus Brandgefahren und anderen Notlagen, die Bekämpfung von Bränden, die Beseitigung von Brandgefahren sowie die Beseitigung von Unglücksfällen, Explosionen oder Naturereignissen hervorgerufenen Gefahren.

Weitere Informationen

Außerdem stellt das Amt für Brand- und Katastrophenschutz Sicherheitswachen bei Veranstaltungen sowie bei Brand- und Explosionsgefahr bereit.

Die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen aus brandschutzrechtlicher Sicht, die Beratung und Durchführung von Brandverhütungsschauen (in kommunalen Gebäuden) sowie die brandschutztechnische Prüfung und Beurteilung von Objekten zur Vermeidung / Beseitigung von brandgefährlichen Zuständen sind weitere Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Amtes.

Darüber hinaus übernehmen die Mitarbeitenden des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz die Planung, Organisation und Durchführung der Brandschutzerziehung und -aufklärung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.Gemeinsam mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der DRK Rettungsdienst GmbH wird die Integrierte Leitstelle betrieben.

Des Weiteren zählen der Betrieb der Feuerwehrübungsanlage im Gewerbepark Breisgau, der Betrieb von Brandmeldeanlagen sowie die Leistungen der Werkstätten (z.B. Atemschutz- und Schlauchwerkstatt) zu diesem Leistungsbereich.

Produktgruppen:

  • 12.60.01 Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung
  • 12.60.02 Feuersicherheitswachdienst
  • 12.60.03 Beratungen und Brandverhütungsschauen außerhalb des Bereichs des Bauordnungsrechts
  • 12.60.04 Brandschutzerziehung und -aufklärung
  • 12.60.05 Dienstleistungen für Dritte