Doppelhaushalt 2023/2024



55.40 Naturschutz und Landschaftspflege

2.07.55.40

Kurzbeschreibung

Das Umweltschutzamt ist verantwortlich für den naturschutzrechtlichen und -fachlichen Gebiets-, Biotop- und Objektschutz. Dies umfasst die Ausweisung und die Pflege von Schutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Grünbeständen sowie den Vollzug des Naturschutzrechtes bei besonders geschützten Biotopen und dem Artenschutz und die Führung des naturschutzrechtlichen Ökokontos.

Weitere Informationen

Darüber hinaus werden zahlreiche kommunale Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Pflege von Natur und Landschaft sowie der biologischen Vielfalt geplant und umgesetzt, z. B. durch Biotopverbund- und Artenschutzkonzepte. Ihre Umsetzung erfolgt, wo immer möglich, in Partnerschaft mit der Land- und Forstwirtschaft, häufig in Form des sogenannten Vertragsnaturschutzes. Seit dem Beschluss der neuen städtischen Biodiversitätsziele in 2018 ist der Aktionsplan Biodiversität das Rahmenkonzept zur Umsetzung zahlreicher weiterer Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt im Stadtkreis. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die zentrale Steuerung und Koordination der städtischen Aktivitäten zur Klimaanpassung. Zur Aktivierung weiterer privater Flächen für die Biodiversität und die Klimaanpassung werden seit 2020 die neuen städtischen Förderprogramme für „Artenschutz in der Stadt“ und "GebäudeGrün hoch³" koordiniert. Um den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt und die Klimaanpassung im Stadtkreis voranzubringen, sind die Öffentlichkeitsarbeit und die Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement weitere wichtige Aufgabenfelder.

Produktgruppen

  • 55.40.02 Naturschutz und Landschaftsökologie