Doppelhaushalt 2023/2024



THH 3 Rechtsamt

1.03.00.00

Kurzbeschreibung

Das Rechtsamt begleitet die Umsetzung demokratischer Entscheidungen aus rechtlicher Perspektive und trägt zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns bei.

Weitere Informationen

Das Rechtsamt begleitet die Umsetzung demokratischer Entscheidungen aus rechtlicher Perspektive und trägt zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns bei. Dabei berät das Rechtsamt den Oberbürgermeister, die Dezernentin und die Dezernenten, den Gemeinderat und seine Gremien sowie die gesamte Freiburger Kommunalverwaltung in allen Rechtsfragen und den damit verbundenen politischen Implikationen. Zu den Kernaufgaben des Rechtsamts zählt weiterhin die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Stadt. Gleichwohl hat sich der Schwerpunkt der Tätigkeiten mehr und mehr auf die Ebene der Rechtsgestaltung und Projektbegleitung verlagert - ganz im Sinne einer modernen, proaktiv handelnden Rechtsabteilung.


Personal

Stellen im Amt Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2021/22 Beamt_innen Beschäftigte Gesamt 2023/24
Rechtsamt 11,00 2,00 13,00 12,00 2,00 14,00

Neuschaffungen: +1,0 VZÄ (Digitalisierung, Informationsrechte und Medienrecht)

Ausblick

  • Zahlreiche Großprojekte im Baubereich, insbesondere die Planung eines neuen Stadtgebiets, die Entwicklung weiterer neuer Wohnbauflächen, erfordern eine intensive rechtliche Begleitung.
  • Neue rechtliche Herausforderungen ergeben sich aus der stetig wachsenden Bedeutung des Europarechts auch für kommunales Handeln. Zudem haben Rechtsänderungen auf Bundes- und Landesebene (u.a. im Hochwasserschutz, Zweckentfremdungsrecht, Whistleblower-Richtlinie, E-Government, Informationsfreiheitsgesetz, Datenschutzrecht, Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien) vielschichtige Auswirkungen auf die Lebensrealität der Bürgerschaft und erfordern daher eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzungsbegleitung.
  • Zusätzliche Beratungsfelder ergeben sich aus der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Stadt (Einsatz neuer (sozialer) Medien, Einführung elektronischer Aktenführung u.a.) sowie der Umsetzung der (verpflichtenden) elektronischen Kommunikation mit Justiz (besonderes Behördenpostfach), Behörden und der Bürgerschaft.
  • Zu erwarten ist auch weiterhin eine Begleitung und Beratung im Rahmen der Folgenbeseitigung der Corona-Pandemie.
  • Zunehmend stehen in Folge sich zuspitzender Protestformen auch Fragen des Versammlungs- und Demonstrationsrechts im Focus einer rechtlichen Betrachtung und Überprüfung.
  • In den vergangenen Jahren sind die Fallzahlen insbes. der zu bearbeitenden Gerichtsprozesse erheblich angestiegen. Aufgrund der perspektivisch weiter wachsenden Bevölkerung ist anzunehmen, dass diese Entwicklung anhält.