Wahllokalfinder
Grundsätzlich kann nur in dem Wahllokal gewählt werden, das auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist.
Ausnahme: Wer einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann gegen Abgabe des Wahlscheins auch in jedem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises, für den der Wahlschein gültig ist, wählen.
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand hat, kann hier sein Wahllokal recherchieren: