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Willkommen beim

Sachgebiet Veranstaltungen

Sie planen eine Veranstaltung, haben eine Frage zu einer Veranstaltung oder benötigen sonstige Informationen zum Thema? Dann sind Sie bei uns richtig.

Wir sind Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Veranstaltungen in Freiburg und stehen Ihnen für ein Beratungsgespräch gerne ab dem 03.01.2022 unter der Service-Nummer 0761 / 201 - 4920 montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 13:30 – 16:00 Uhr zur Verfügung. Rund um die Uhr erreichen Sie uns per E-Mail unter veranstaltungen@stadt.freiburg.de.

Egal ob Ihr Verein einen Tag der offenen Tür plant, Sie einen Rave organisieren möchten oder ein Konzert mit 10.000 Besucher_innen: Bei uns erhalten Sie Auskunft darüber, welche behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse eingeholt werden müssen, wo diese beantragt werden und welche Unterlagen jeweils erforderlich sind. Außerdem erhalten Sie wertvolle Informationen zum Verfahren sowie zu den für Sie relevanten Kontaktstellen innerhalb der Stadtverwaltung.

Um Sie bereits in der Vorbereitungs- und Planungsphase Ihrer Veranstaltung zu unterstützen und dabei zu helfen, Planung und Antragstellung zu optimieren und behördliche Fristen einzuhalten, haben wir zusätzlich einen Leitfaden und eine Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) für Sie erstellt, die Sie hier einsehen können.

Es sind noch Fragen offen oder Sie möchten all Ihre Fragen lieber im direkten Gespräch klären? Dann melden Sie sich bei uns. Wir freuen uns auf Sie!

Amt für öffentliche Ordnung
Polizei- und Gewerbebehörde
Team Veranstaltungen

Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
 
veranstaltungen@stadt.freiburg.de

Servicetelefon:
0761 201 4920
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
10:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr

FAQ - häufig gestellte Fragen

Wann benötige ich eine Genehmigung für meine Veranstaltung?

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, bei der Alkohol gegen Entgelt ausgeschenkt wird, benötigen Sie eine Gestattung.

Für eine Veranstaltung, einen Infostand oder alle anderen Nutzungen, die auf öffentlichem Gelände stattfinden, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Antragsformulare für Veranstaltungen, die eine Sondernutzungserlaubnis oder Gestattung benötigen, finden Sie unter „Downloads“.

Wenn Ihre geplante Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, z.B. auf der Fahrbahn einer Straße, stattfindet oder dafür eine Straße gesperrt werden muss, ist eine verkehrsrechtliche Erlaubnis des Garten- und Tiefbauamtes erforderlich.

Erwarten Sie mehr als 1.000 Besucher_innen auf Ihrer Veranstaltung, sind ggf. bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und durch uns freizugeben.

Findet Ihre Veranstaltung auf einer städtischen Grünfläche statt, müssen Sie eine Nutzungsvereinbarung mit dem Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen schließen.

Für private Veranstaltungen wie z.B. Hochzeitsfeiern oder Geburtstage sind grundsätzlich keine Erlaubnisse erforderlich. Diese müssen auch nicht angezeigt oder gemeldet werden.

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?

Je nach Art und Größe der geplanten Veranstaltung sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Grundsätzlich sind die nachfolgenden Unterlagen einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (unter „Downloads“ verfügbar)
  • Lageplan des Veranstaltungsgeländes mit Darstellung der Aufbauten
  • Veranstaltungskonzept
  • wenn Essens- und Getränkeangebot vorhanden: Preisliste der Speisen und Getränke
  • ggf. Nachweis über Ihre Gemeinnützigkeit
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung

Sofern Sie eine Veranstaltung planen, die als Groß- oder Risikoveranstaltung eingestuft wird oder bei der ein besonderer Koordinierungsbedarf besteht, wird das Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der entsprechenden Fachämter direkt bei uns im Team Veranstaltungen durchgeführt. Wir begleiten Sie in diesen Fällen aktiv in der Planungs- und Koordinierungsphase und teilen Ihnen mit, ob ein formelles Sicherheitskonzept zwingend vorgeschrieben ist oder für erforderlich erachtet wird. Mit unserer Unterstützung werden die tatsächlich von der Veranstaltung ausgehenden Risiken individuell betrachtet und gemeinsam mit Ihnen als Veranstalter falls nötig umfassende, falls ausreichend aber auch „kleine“ Lösungen erarbeitet.

Woher weiß ich welche Örtlichkeiten in Freiburg für meine Veranstaltung zur Verfügung stehen und welche Regeln dort gelten?

Für die Genehmigung zur Nutzung der öffentlichen Straßen und Plätze in Freiburg (z.B. Platz der Alten Synagoge, Rathausplatz, Kartoffelmarkt, Zollhallenplatz) sind wir als Team Veranstaltungen beim Amt für öffentliche Ordnung zuständig. Für einige Plätze in der Innenstadt gelten spezielle Nutzungsrichtlinien, die Sie unbedingt vor Antragstellung berücksichtigen sollten. Nähere Infos hierzu und auch zur Belegung erhalten Sie gerne telefonisch oder per E-Mail unter den auf dieser Seite genannten Kontaktdaten des Teams Veranstaltungen.

Falls Sie spezielle Fragen zu den in im Stadtgebiet befindlichen Grünflächen, wie zum Beispiel dem Seepark, dem Eschholzpark, dem Stadtgarten, dem Stühlinger Kirchplatz haben, ist das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen der richtige Ansprechpartner für Sie.

Die Bürgerhäuser werden durch das Kulturamt verwaltet.

Auf der Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit kann Ihnen eventuell auch die FWTM – Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe – weiterhelfen.

Welche Rahmenbedingungen / geltenden Regelungen habe ich grundsätzlich zu beachten?

Im Vorfeld jeder Veranstaltung sollten Sie folgende Gesichtspunkte in Ihrer Planung berücksichtigen:

  • Wer ist verantwortlich für die Veranstaltung? Wer ist verbindlicher Ansprechpartner?
  • Wie viele Besucher werden erwartet?
  • Besteht Schutz durch eine Haftpflichtversicherung?
  • Werden die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes eingehalten?
  • Sind verkehrsrechtliche Regelungen, z.B. Straßensperrungen erforderlich?
  • Muss der Veranstaltungsort abgesperrt oder gesichert werden?
  • Werden Speisen und Getränke abgegeben? Werden alkoholische Getränke ausgegeben?
  • Werden bestehende Hygienevorschriften eingehalten?
  • Stehen die Standorte für Bühnen, Verkaufsstände, sonstige bauliche Anlagen und Lagerräume fest?
  • Werden besondere Leistungen/Attraktionen (z.B. Fahrgeschäfte) angeboten?
  • Stehen Toiletten in ausreichender Anzahl - auch für Menschen mit Behinderung - zur Verfügung?
  • Ist für eine ausreichende Beleuchtung der Veranstaltungsörtlichkeit gesorgt?
  • Werden Flucht- und Rettungswege beschildert und ggf. beleuchtet?
  • Werden Brandschutzmaßnahmen getroffen? Ist ein Feuersicherheitsdienst erforderlich?
  • Werden Stühle und Tische aufgebaut?
  • Sind möglicherweise Schutzgebiete nach Umwelt- und/oder Naturschutzrecht betroffen?
  • Gelten bestimmte Sperrzeiten? Muss ich Lärmschutzmaßnahmen ergreifen?

Folgende Aspekte sind zudem bei größeren Veranstaltungen immer zu bedenken:

  • Ist ein Sicherheitskonzept notwendig?
  • Wird eine Zugangskontrolle benötigt?
  • Werden die gesetzlichen Lärmrichtwerte eingehalten?
  • Gibt es Sicherheits- und Ordnungskräfte?
  • Muss ein Sanitätsdienst angefordert werden?
  • Ist die Einrichtung eines Funksystems erforderlich?
  • Ist die Stromversorgung gewährleistet? Ist eine Notstromversorgung notwendig?
  • Besteht Anbindung an den ÖPNV?
  • Steht eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung?
  • Ist eine Ausschilderung der Zu- und Ausgänge erforderlich?
  • Ist die Veranstaltungsörtlichkeit behindertengerecht ausgestattet?
  • Sind die betroffenen Anwohner und Bürgervereine informiert?

Bei diesem Fragenkatalog handelt es sich um eine beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung. Je nach Art und Größe der Veranstaltung können einzelne Aspekte unberücksichtigt bleiben oder es müssen weitere Themenbereiche mit in die Planung einbezogen werden.

Welche Fristen sind zu beachten?

Grundsätzlich gilt:

3 Monate Veranstaltungen ohne besonderes Risiko

5 Monate Groß- und Risikoveranstaltungen

Aufgrund der Vielzahl der Veranstaltungen, die im Laufe eines Jahres innerhalb des Stadtgebiets Freiburg stattfinden, und deren unterschiedliche Ausgestaltung wird für die Bearbeitung eingehender Anträge ausreichend Zeit benötigt. Diese ist insbesondere zur Anhörung und Koordination der beteiligten Stellen wie beispielsweise Polizei, Baurechtsamt, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Umweltschutzamt und Garten- und Tiefbauamt notwendig.

Angesichts des erforderlichen Prüfaufwands sowie zur frühzeitigen Erkennung von Kollisionen mit anderen Veranstaltungen oder aktuellen Baumaßnahmen und deren Auflösung ist es notwendig, dass Anträge im Zusammenhang mit Veranstaltungen grundsätzlich drei Monate vor der Veranstaltung beim Team Veranstaltungen gestellt werden.

Bei kleineren oder regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen, die in der Vergangenheit unproblematisch abgelaufen sind, kann auch eine kürzere Antragsfrist ausreichend sein. In diesen Fällen empfiehlt sich jedoch eine direkte Absprache mit uns.

Anträge für Großveranstaltungen oder Veranstaltungen, die ein besonderes Risiko aufweisen, sind aufgrund des außerordentlich großen Prüf- und Genehmigungsaufwands zwingend fünf Monate vor der Veranstaltung an uns zu richten.

Was kostet eine Veranstaltungsgenehmigung?

Die Stadt Freiburg erhebt für die Erstellung von Genehmigungen Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg i. Br. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem in der Verwaltung tatsächlich entstandenen Zeitaufwand. (Verwaltungsgebührensatzung (138 KB) und Sondernutzungsgebührensatzung (54,6 KB))

Sie erhalten daher nach Beendigung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens eine Gebührenentscheidung, in der die Höhe der fälligen Gebühren und deren Zusammensetzung dargelegt werden. Gegebenenfalls kann bereits während des Genehmigungsverfahrens ein Gebührenvorschuss von Ihnen erhoben werden.

Bei fristgerechter Antragstellung entsteht für eine einfache Gestattung eine Gebühr zwischen 80,00  - 150,00 Euro. Bei erhöhtem Aufwand erhöhen sich die Gebühren entsprechend.

Gemeinnützige Vereine, Verbände, Parteien und Wählerinitiativen erhalten einen Gebührenabschlag von 25% der zu entrichtenden Regelverwaltungsgebühr für eine Gestattung. Der Gebührenabschlag gilt nicht bei Großveranstaltungen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei allen Fragen zu Veranstaltungen stehen wir Ihnen immer gerne als erster Ansprechpartner zur Verfügung.

Falls Sie sich mit weiteren konkreten Anliegen direkt an das jeweilige Fachamt wenden möchten, listen wir Ihnen hier die jeweiligen Kontaktdaten auf:

Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF)

Herrmann-Mitsch-Straße 26
79108 Freiburg i. Br.

Tel.: 0761/76707-233 oder -236
info@abfallwirtschaft-freiburg.de

Amt für Brand- und Katastrophenschutz

Eschholzstraße 118
79115 Freiburg i. Br.

Tel.: 0761/201-3315
Fax. 0761/201-3377
feuerwehr@stadt.freiburg.de

Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen

Fahnenbergplatz 4
79098 Freiburg i. Br.

Tel.: 0761/201-5354
Fax: 0761/201-5399
alw-veranstaltungen@stadt.freiburg.de

Amt für öffentliche Ordnung

Fehrenbachallee 12 (Gebäude A)
79106 Freiburg i. Br.

Ortspolizei- und Gewerbebehörde

Tel.: 0761/201-4860
Fax: 0761/201-4893
Gewerbe@stadt.freiburg.de

Veterinärabteilung
Bereich Lebensmittelüberwachung

Tel.: 0761/201-4965
Fax: 0761/201-4967
Veterinaerbehoerde@stadt.freiburg.de

Baurechtsamt

Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg i. Br.

Tel.: 0761/201-4390
Fax: 0761/201-4399
BZBE@stadt.freiburg.de

Forstamt

Günterstalstraße 71
79100 Freiburg

Tel.: 0761/201-6221
Fax: 0761/779 82
forstamt@stadt.freiburg.de

Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM)

Neuer Messplatz 3
79108 Freiburg i. Br.

Tel.: 0761/3881-02
Fax: 0761/3881-1199
messe.freiburg@fwtm.de

Garten- und Tiefbauamt

Straßenverkehrsbehörde
Fehrenbachallee 12 (Gebäude A)

79106 Freiburg i.Br.
Tel.: 0761/201-4651
mareike.meinel@stadt.freiburg.de

Gebäudemanagement Freiburg (GMF)

Fehrenbachallee 12 (Gebäude A)
79106 Freiburg

Tel.: 0761/201-2689 oder 2492
Fax: 0761/201-2499
gmf@stadt.freiburg.de

Kulturamt

Zentrale Kulturverwaltung
Vermietung Bürgerhäuser

Marienstraße 10a
79098 Freiburg i. Br.

Tel.: 0761/201-2114
Fax: 0761/201-2198
Kulturamt@stadt.freiburg.de

Polizei

Polizeipräsidium Freiburg

Bissierstraße 1
79114 Freiburg

Tel.: 0761/882-1310
Fax: 0761/882-1259
freiburg.pp.fest.es.s@polizei.bwl.de

Umweltschutzamt

Fehrenbachallee 12 (Gebäude A)
79106 Freiburg i. Br.

Immissionsschutzbehörde, Natur- und Artenschutzrecht

Tel.: 0761/201-6101
Fax: 0761/201-6199
umweltschutzamt@stadt.freiburg.de

Open-Air-Konzert mit Bühne und Zuschauer_innen
(Foto: P. Seeger)
Open-Air-Konzert mit Bühne und Zuschauer_innen
(Foto: P. Seeger)
Open-Air-Konzert mit Bühne und Zuschauer_innen
(Foto: P. Seeger)
Menschenmenge auf der Weise auf dem Stühlinger Kirchplatz
(Foto: A.J. Schmidt)
2 Künstler von hinten im Gegenlicht auf der Bühne
(Foto: P. Seeger)
Rathaussturm an Fasnet, verkleidete Hexe sitzt im Fenster des Rathauses
(Foto: A.J. Schmidt)
Tanzen im Tanzbrunnen an der Uni-Bibliothek
(Foto: P. Seeger)