Abfallrecht

Mülltüten in der Innenstadt

Das Umweltschutzamt ist als Untere Abfallrechtsbehörde für den Vollzug sämtlicher abfallrechtlicher Vorschriften (zurzeit sind dies über 55) zuständig. Bei Fragen und Problemen bietet es Hilfe an. Es nimmt auch Beschwerden und Anregungen aus der Büregreschaft entgegen.

Aufgaben im Einzelnen

  • Erteilen von immissionschutzrechtlichen Genehmigungen für Anlagen nach Ziffer 8 der 4. BlmSchV
  • Annahme von Beschwerden über illegale Abfallablagerungen, (z. B. Schrottfahrzeuge) und Prüfung, ob Verstöße gegen abfallrechtliche Vorschriften vorliegen, gegebenenfalls Abhilfe durch Erlass einer Anordnung.
  • Erteilen von Transportgenehmigungen
  • Fragen zu Hausmüll

Anordnung

Wird festgestellt, dass gegen abfallrechtliche Regelungen verstoßen wird, können wir als untere Abfallrechtsbehörde Anordnungen erlassen. Bei weiteren Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden.

Hausmüll

Beschwerden

Wenn Sie das Gefühl haben, dass gegen Regelungen des Abfallrechts wie etwa Dosenpfandrückgabe verstoßen wird, dann bitten wir Sie, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir werden prüfen, ob Ihrer Beschwerde abgeholfen werden kann.

Dosenpfandrückgabe

Durch die Änderung der Verpackungsverordnung können Behältnisse mit dem entsprechenden Pfandzeichen in allen Geschäften, die diese Waren verkaufen, auch wieder zurückgegeben werden.

Illegale Abfallablagerungen

Leider ist immer wieder festzustellen, dass Abfälle in der freien Landschaft oder sonstigen Grundstücken abgelagert oder verbrannt werden. Dies stellt einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes dar.

Falls wir hierüber benachrichtigt werden, wird unter Mithilfe der Polizei versucht, den oder die Umweltsünder zu ermitteln. Unzulässige Abfallablagerungen werden beseitigt.

Falls Sie uns eine unzulässige Abfallablagerung mitteilen möchten, schreiben Sie uns bitte unter Information über die Fundstelle und die Art und Menge der Abfälle unter: umweltschutzamt@stadt.freiburg.de

Schrottfahrzeuge

Alte Autos dürfen nur von anerkannten Annahmestellen, Rücknahmestellen oder Demontagebetrieben entsorgt werden. Als Nachweis für die umweltgerechte Entsorgung erhalten Sie einen Verwertungsnachweis und inzwischen sogar noch ein bisschen Geld. Trotzdem werden immer noch Schrottautos einfach durch Abstellen auf öffentlichen Flächen entsorgt.

In diesen Fällen wird der letzte Halter des Fahrzeugs ermittelt und gegen ihn eine gebührenpflichtige Beseitungsanordnung erlassen. Sollte der Halter nicht ermittelt werden können, kann auch der Grundstückseigentümer zur ordnungsgemäßen Beseitigung verpflichtet werden.

Gerade in Freiburg gibt es auch viele Fahrräder, die von ihren ehemaligen Eigentümern einfach stehen gelassen werden. Im Lauf der Zeit verwandeln sich die fahrbaren Untersätze in Schrottfahrräder. Da in diesen Fällen die Eigentümer meist nicht herausgefunden werden, werden rote Punkte mit einer Frist zur Entfernung angebracht. Ist diese Frist ergebnislos verstrichen, werden die Fahrräder beseitigt.

Transportgenehmigungen

Das Umweltschutzamt als untere Abfallrechtsbehörde ist zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für die gewerbliche Ausführung von Abfalltransporten. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht ist etwa der Transport ungefährlicher Abfälle mit geringen Abfallmengen. Die Genehmigung kann auf bestimmte Abfälle und auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt werden.

Eine Transportgenehmigung ist dann zu erteilen, wenn die Zuverlässigkeit sowie die Sach- und Fachkunde des Antragstellers nachgewiesen wird. Hierzu sind unter anderen folgende Nachweise vorzulegen:

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
  • Nachweis über die Fachkunde

Kontakt

Mit weiteren Fragen wenden Sie sich an:
Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg

Tel. 0761/ 201-6137

umweltschutzamt@
stadt.freiburg.de