Einführung der Umweltzone

Seit 1. Januar 2010 ist die Umweltzone Freiburg in Kraft getreten. Die Stadt wird damit dem Luftreinhalte- und Aktionsplan des Regierungspräsidiums Freiburg gerecht, der die Verbesserung der Luftqualität zum Ziel hat. Umweltzonen sind fest begrenzte, städtische Gebiete, in denen Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß gelten.

Erstmals stellte das Regierungspräsidium Freiburg entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union einen Luftreinhalteplan im Jahr 2006 auf, mit dem Ziel, die Belastung durch Stickstoffoxid ab dem Jahr 2010 zu reduzieren. Ergänzend wurde im Jahr 2006 aufgrund gemessener Wertüberschreitungen des Partikels PM10, oder besser bekannt als so genannter „Feinstaub“, ein Aktionsplan aufgestellt, der die Schaffung einer Umweltzone in Freiburg im Breisgau beinhaltet. Hierbei galt es, insbesondere die Wünsche nach gesunden Lebensverhältnissen betroffener Anwohner an stark befahrenen Straßen und schwierige Eingriffe in den Verkehr gegeneinander abzuwägen. In der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird als wesentliche Maßnahme zur Reduzierung der NO 2-Immissionen die B 31/B 31 a, zwischen Kappler Knoten und Besanconallee/Paduaallee ab März 2019 in die Umweltzone integriert.

Die Freiburger Umweltzone umfasst eine Fläche von 28 km². Sie beginnt nördlich in Höhe Wildtal, führt bis in den Süden vor St. Georgen und findet im Westen in Mooswald ihren Weg nach Osten bis einschließlich Littenweiler und Ebnet. Die B31/31a ist ab dem 1. März 2019 ebenfalls in die Umweltzone aufgenommen.
Karte der Umweltzone Freiburg im Breisgau als Download (4,164 MB)

Der Beginn und das Ende der Umweltzone sind durch entsprechende Verkehrsschilder gekennzeichnet. Neben dem Verkehrszeichen „Umweltzone“ sind auf einem Zusatzschild farbige Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der Umweltzone freie Fahrt haben. Für alle Verkehrsteilnehmer, die seit dem 1. Januar 2010 mit einem KFZ die Freiburger Umweltzone befahren wollen, besteht die Pflicht, eine Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen. Jene Fahrzeuge, die aufgrund eines hohen Schadstoffausstoßes keine Feinstaubplakette erhalten, müssen nachgerüstet  werden. Falls keine Nachrüstung möglich ist, kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Ab 01.01.2012 gilt in der Freiburger Umweltzone auch ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette, ab 2013 für Fahrzeuge mit gelber Plakette. Für Fahrzeuge ohne und mit roter Plakette kann ab 01.01.2013 grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung mehr erteilt werden.

Allgemeine Informationen zu Umweltzonen in Deutschland gibt es beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, unter www.umweltbundesamt.de/umweltzonen. Informationen zu Umweltzonen in der Europäischen Union finden sich unter www.lowemissionzones.eu

Karte der Umweltzone

Fahrverbot

Kein Fahrverbot

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Die Feinstaubplakette ist erhältlich